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Erbschaftsteuer: Behutsam anpassen
In dieser Studie setzt sich der Kronberger Kreis kritisch mit der Frage auseinander, inwieweit die Erbschaftsteuer auf eine regelkonforme Gesetzesgrundlage aufbaut und welche Änderungen vorgenommen werden könnten, diese Grundlage effizienter und fairer zu gestalten.Gesamtwirtschaftlich betrachtet verursachen Erbschaftsteuern schädliche Ausweichreaktionen und können Wachstum und Beschäftigung beeinträchtigen. Allerdings sind diese negativen Wirkungen nicht so groß, dass auf die Steuer verzichtet werden sollte. Ferner ist die Besteuerung von Erbschaften aus der Perspektive des Leistungsfähigkeitsprinzips gerechtfertigt. Da sich der Zugriff auf laufende Einkommen substanziell von der Besteuerung von Erbschaften unterscheidet, ist der Kronberger Kreis entschieden dagegen, die Erbschaftsteuer mit in die Einkommensteuer zu integrieren. Da die Erbschaftsteuer grundsätzlich Anreize des Erblassers reduziert Kapital zu bilden, plädiert der Kronberger Kreis für eine moderate Besteuerung auf Erbfälle. Eine spezielle Begünstigung des Betriebsvermögens ist nicht sachgerecht und führt zu steuerlicher Diskriminierung sonstigen Vermögens. Eine Begünstigung von Immobilienvermögen ist ebenfalls nicht gerechtfertigt. Grundsätzlich gilt als Orientierungslinie für eine Reform, dass jegliches vererbtes Vermögen mit dem Verkehrswert besteuert werden sollte
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