11 research outputs found

    Es steht ein Pferd auf dem Flur

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    Verfassungsrecht ist zumutbar: auch den Familiengerichten

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    Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* (LSBTI) Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten

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    Werden Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Intersexuellen sowie Transgender in Entwicklungsländern verletzt, wird meist nach Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit gerufen. Wie jedoch die Menschenrechte von LSBTI gefördert werden können, ist kaum dokumentiert und erforscht. Die Studie untersucht, in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Zielsetzung deutsche staatliche und nichtstaatliche Organisationen und Institutionen die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* im Jahr 2010 weltweit gefördert haben. Darüber hinaus gibt sie einen Überblick über die Situation von LSBTI weltweit und die Anwendbarkeit der Menschenrechte auf Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI). Die Studie stellt außerdem weitere Anforderungen an Förderer in der EZ, um die Menschenrechte von LSBTI stärker zu berücksichtigen. Indem sie nicht nur die Inhalte politischer Absichtserklärungen analysiert, sondern auch, inwieweit diese tatsächlich mit Finanzmitteln hinterlegt werden, ist sie außerdem ein wegweisendes Beispiel dafür, wie Zivilgesellschaft staatliche Entwicklungszusammenarbeit überwachen kann

    Diversity als Diskurs: Exklusion inklusive?! Bericht über eine internationale Konferenz vom 15.–17. Juli 2009 in Istanbul

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    "Es werden kontroverse Aspekte der EOI-Konferenz 2009 zum Thema 'Equality, Diversity and Inclusion in Times of Global Crisis' im Hinblick auf ihre Relevanz und Verortung in wissenschaftlichen Diskursen und ihre politische Bedeutung beleuchtet und reflektiert. Der Fokus liegt auf dominanten Lesarten des Diversity-Diskurses als 'business case', Vielfalt und Inklusion. Anhand von ausgewählten Konferenzdebatten problematisiert der Bericht Ausblendungen, Hierarchisierungen und gewaltvolle Zuschreibungsprozesse im Feld von Fortbildung und Lehre. Dabei wird gezeigt, wie in Kontexten, die explizit den Anspruch haben, zu inkludieren, Exklusionsmechanismen aufrechterhalten und reproduziert werden. Abschließend werden die Ansätze von Diversität und Intersektionalität hinsichtlich ihrer kritischen Potenziale für die Transformation von Machtarenen skizziert." (Autorenreferat)"Diversity as a discourse: exclusion included?! Report on an international conference in Istanbul from 15th–17th July 2009. The article highlights and reflects on controversial aspects of the EOI conference 2009, entitled 'Equality, Diversity and Inclusion in Times of Global Crisis', with regard to their relevance in academic and political discourses. It focuses on dominant readings of the diversity-discourse as a 'business-case', as diversity of strands and as inclusion. Using examples from discussions at the conference, the report problematizes marginalisations, hierarchies, and violent forms of attribution in the field of training and education. It will be shown how mechanisms of exclusion are reproduced and perpetuated in contexts that explicitly intend to be inclusive. In conclusion, the article outlines approaches of diversity and intersectionality regarding their critical potential for the transformation of formations of power." (author's abstract

    „Karlsruher Allerlei“ statt Vatertag: von den Grenzen des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung

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    Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat das BVerfG Ende der 1980er Jahre als Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelt und damit ein grundrechtliches Schwergewicht geschaffen. Reichweite und Konturen dieses Rechts wurden seither intensiv und kontrovers diskutiert – vor allem im Zusammenhang mit neuen reproduktiven Technologien. In seiner jüngsten Entscheidung kommt der Erste Senat nun einstimmig zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet sei, eine Grundlage für die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung von einem mutmaßlichen leiblichen Vater zu schaffen, der nicht der rechtliche Vater ist und dies auch nicht werden soll. Zu begrüßen ist der Ansatz des BVerfG, das Kenntnisrecht in seiner Schwergewichtigkeit zu relativieren. Die Begründung des Urteils überzeugt jedoch nicht in jeder Hinsicht.</p

    Abstammungsrecht: (K)ein Kind lesbischer Eltern. Folge 3

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    Was bedeutet das Abstammungsrecht für lesbische verheiratete Elternpaare? In der dritten Folge von „Justitias Töchter – Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ sprechen die Moderatorinnen Selma Gather und Dana Valentiner mit Rechtsanwältin Lucy Chebout über die diskriminierende Dimension des Abstammungsrechts, die verheerenden Konsequenzen für Eltern und Kind, die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten und die Pflicht der Gerichte, der Diskriminierung abzuhelfen und des Gesetzgebers, eine Reform des Abstammungsrechts (wie der djb fordert) in die Wege zu leiten – anschaulich anhand des konkreten Falles. Außerdem gibt es ein Update zu den rechtspolitischen Entwicklungen beim „Upskirting“. „Justitias Töchter - Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik" ist eine Produktion des djb. Selma Gather und Dana Valentiner sprechen über feministische Themen im Recht und mit Frauen über Recht. Im Fokus stehen rechtspolitische Forderungen sowie aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Wir ordnen ein, erklären und analysieren: Ein Podcast für alle femistisch und rechtspolitisch Interessierten - ausdrücklich auch für Nicht-Jurist*innen

    Lesbische Eltern! Warum das Kindeswohl keinen Aufschub mehr verträgt

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    Lesbische Frauen können in Deutschland seit mehr als einem Jahr eine Ehe schließen. Im Recht der Eltern-Kind-Zuordnung werden sie aber immer noch nicht gleichbehandelt. Das will ein Gesetzentwurf von B90/DIE GRÜNEN ändern. In der Bundestagsdebatte verwiesen zahlreiche Abgeordnete auf bestehende Prüfungs­erfordernisse. Die Prüfungen sind aber längst erfolgt. Die rechtliche Gleichstellung lesbischer Co-Mütter darf nicht weiter vertagt werden.</p
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