20 research outputs found

    Aktivierung von älteren ALG-II-Beziehenden mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen: Der Einfluss lokaler Umsetzungsstrategien

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    Eine beträchtliche Zahl gerade unter den älteren Arbeitslosen weist vielfältige Vermittlungshemmnisse auf. Ihre Integration in Beschäftigung stellt eine Herausforderung für die Arbeitsmarktpolitik dar. Der vorliegende Forschungsbericht stellt Ergebnisse eines Programms für ältere besonders arbeitsmarktferne ALG-II-Beziehende vor, das innerhalb des Bundesprogramms Perspektive 50plus angesiedelt ist. In diesem Teilprogramm unter der Bezeichnung Impuls 50plus werden Teilnehmende bis zu 36 Monate intensiver gefördert als dies in der Regelförderung möglich ist. Am Ziel einer Integration in ungeförderte Beschäftigung wurde mit Impuls 50plus festgehalten, die Ziele der sozialen Teilhabe und der Steigerung bzw. Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit gegenüber der Regelförderung jedoch aufgewertet. Charakteristisch waren zudem große Spielräume für die lokalen Arbeitsmarktdienstleister bei der Umsetzung von Impuls 50plus. Untersucht wurde der Zusammenhang von regionalen Strukturen und Strategien der Umsetzung von Impuls 50plus und den Erfolgen bei der Aktivierung und der Integration der Teilnehmenden: Welche Elemente der regionalen Umsetzung sind bei der Aktivierung und Integration der Zielgruppe besonders erfolgsträchtig? Die Ergebnisse zeigen, dass die Stabilisierung bzw. Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in Beschäftigung keine gegensätzlichen Ziele sind. Gerade in Grundsicherungsstellen mit jenen Umsetzungsvarianten, die die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, der sozialen Stabilisierung und gesellschaftlichen Teilhabe betonen, ist die Integrationswahrscheinlichkeit höher als in Grundsicherungsstellen mit Umsetzungsvarianten, die auf gesellschaftliche Teilhabe weniger Wert legen und deutlicher Erwerbsintegration anstreben. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass Arbeitsmarktdienstleister eine Tendenz zum Creaming aufweisen, die durch klare Vorgaben zur Definition des förderfähigen Personenkreises und zur Vergütung der Arbeitsmarktdienstleister begrenzt, aber nicht vollständig eliminiert werden kann.A considerable number of people, particularly the older unemployed, exhibit a variety of barriers to placement. Integrating them into employment constitutes a challenge for labor market policy. The current research report presents the results of a program aimed at older persons receiving means-tested unemployment benefit (ALG II) who have multiple placement obstacles; it is located within the Federal Program "Perspektive 50plus" (Perspectives 50-plus). In the sub-program, entitled "Impuls 50plus" (Impulse 50-plus), the participants are supported in a more intensive way for up to 36 months than is possible via standard support. While with Impulse 50-plus the aim of integration into unsubsidized employment has been retained, more emphasis has been placed - in contrast to regular support - on the goals of social inclusion as well as enhancement and/or reconstitution of employability. What is also characteristic is the greater discretion enjoyed by local labor market service providers in implementing Impulse 50-plus. The research program has examined the connection between regional structures and strategies in implementing Impulse 50-plus, along with the successes achieved in activating and integrating those taking part: What elements of regional implementation are particularly likely to succeed in activating and integrating the target group? The results show that the stabilization and/or the enhancement of employability and integration into employment are not opposing goals. Particularly in job centers with implementation variants emphasizing the support of employability, social stabilization and inclusion in society, the likelihood of integration is higher than in job centers with implementation variants that lay less priority on social inclusion and strive more clearly towards integration into employment. In addition, the results show that labor market service providers have a tendency towards 'creaming' which can be partially limited by clear specifications regarding the definition of the circle of persons eligible for support and the way the labor market service providers are remunerated, but cannot be eliminated completely

    Erwerbsminderungsrente und Erwerbstätigkeit

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    Erwerbsminderungsrenten sollen den Einkommensausfall bei dauerhafter Erkrankung abfangen. Sie sind zu Beginn grundsätzlich zu befristen, um die Rückkehr in Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Immerhin etwa die Hälfte der Erwerbsminderungsrenten ist jedoch von Beginn an unbefristet. Für drei Viertel der Erwerbsminderungsrentner*innen ist nach Beginn der Rente Erwerbstätigkeit nicht von Bedeutung. Innerhalb von sechseinhalb Jahren ist etwa jede*r Siebte verstorben, und etwa jede*r Achte in Altersrente gewechselt. Unter den Personen mit Erwerbstätigkeit nach der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist der Anteil derjenigen mit (versuchter) Rückkehr in Erwerbstätigkeit sowohl bei Personen mit unbefristeter als auch befristeter Rente gleich niedrig (ca. 8 bzw. 9 Prozent) - ein Hinweis darauf, dass Anreiz bzw. Möglichkeit eines Wiedereinstiegs bei Zeitrenten nicht höher als bei unbefristeten Renten ist. Selbst wenn mit Erteilung einer Zeitrente die Perspektive auf Erwerbstätigkeit ausgerichtet ist, schlägt sich dies kaum bei Rehabilitationen nieder. Nur eine knappe Hälfte derjenigen mit Zeitrente erhielten eine Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung, unter denen mit einer unbefristeten Rente waren es etwa ein Drittel

    Erwerbsverlaufsmuster von Männern und Frauen mit Niedrigrenten

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    Auf einen Blick: In den Diskussionen um niedrige Renten wird oft zu wenig berücksichtigt, wie Erwerbsverläufe faktisch beschaffen sind, an deren Ende nur geringe Rentenansprüche trotz langer Versicherungszeiten stehen. In einem Forschungsprojekt wurden Erwerbsverläufe von Personen der Jahrgänge 1940 bis 1947 (Rentenzugänge 2000 bis 2007) untersucht, die trotz langer Versicherungszeiten (mindestens 30 Jahre) nur eine Rente von höchstens 10 Prozent oberhalb des Existenzminimums erhalten ("Niedrigrente"). Niedrigrenten resultieren bei westdeutschen Frauen vor allem aus langen Kindererziehungszeiten, bei ostdeutschen Versicherten aus langer bzw. wiederholter Arbeitslosigkeit in den Jahren nach 1990 sowie bei westdeutschen Männern und Frauen aus diskontinuierlichen Erwerbsbiografien, die durch späte Berufseinstiege, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Kindererziehungszeiten geprägt sind. Es sind weniger Einkommensausfälle durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Elternschaft, die ein Niedrigrentenrisiko darstellen, als vielmehr die kumulierten Dauern von Einkommens- und Beitragsausfällen. Der soziale Ausgleich in der Rentenversicherung wirkt einer Niedrigrente entgegen, sichert aber nur für begrenzte Zeiträume. Der soziale Ausgleich in der Rentenversicherung sichert zudem nicht die mittelbaren Einkommensverluste nach Arbeitslosigkeit in Gestalt verringerter Einstiegslöhne und höherer Beschäftigungsinstabilität ab. Um Niedrigrenten zu verhindern, ist in erster Linie eine stabile vollzeitnahe Erwerbstätigkeit bei guter Bezahlung erforderlich. Zusätzlich sollte der soziale Ausgleich in der Rentenversicherung weiterentwickelt werden

    Die Wirkungen des Bundesprogramms "Perspektive 50plus": Chancen für ältere Langzeitarbeitslose

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    Auf den Punkt: Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus" hat die Integration über 50‑Jähriger Langzeitarbeitsloser in den Ersten Arbeitsmarkt zum Ziel. Regionale Paktverbünde aus Jobcentern (und zum Teil Arbeitsmarktdienstleistern) versuchen dieses Ziel mit regional angepassten Förderkonzepten zu erreichen. Die Teilnehmenden des Programms sind in ihrer Mehrheit durch Arbeitsmarktferne, mangelnde Mobilität und eingeschränkte Gesundheit gekennzeichnet. Zudem zeigen sich bei etwa einem Drittel Isolationsmomente. Von den knapp 167.000 Geförderten in 2010 wurden fast 25 Prozent in Erwerbsarbeit integriert. Damit ist das Programm zumindest im Bereich der Integrationen auf den Ersten Arbeitsmarkt erfolgreicher als die Regelförderung und zeigt somit, dass eine intensive und individuelle Betreuung zielführend ist. Das Programm ist sowohl bezogen auf Aktivierungen als auch auf Integrationen kosteneffizienter als das Regelgeschäft, was u.a. auf einen geringen Einsatz von Arbeitgeberzuschüssen und Arbeitsgelegenheiten zurückzuführen ist. Dennoch konnte auch mit diesem Programm ein großer Teil der Geförderten nicht in den Ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Diesen Menschen Optionen anzubieten ist die Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik, bspw. über die Weiterentwicklung eines "Sozialen Arbeitsmarktes"

    Wege zur Anerkennung - Wege zur Integration? Inanspruchnahme und Ergebnisse von Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen

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    Auf den Punkt: Seit 2012 haben Zugewanderte unabhängig von ihrer Herkunft einen Rechtsanspruch, ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland auf Gleichwertigkeit prüfen und sich bescheinigen zu lassen. Erst mit einer solchen Anerkennung ist die Ausübung in reglementierten Berufen möglich. Dieser vom Deutschen Bundestag verabschiedete Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren erstreckt sich zunächst auf bundesrechtlich geregelte Berufe. Für die landesrechtlich geregelten Berufe müssen die Bundesländer äquivalente Regelungen verabschieden, was bislang erst teilweise geschehen ist. Aufgrund der Komplexität der Berufsordnungen in Deutschland und der für die Anerkennungsverfahren verantwortlichen Organisationen und Einrichtungen ist eine kompetente, unabhängige und kostenfreie Beratung unerlässlich, um diesen neuen Rechtsanspruch mit Leben zu erfüllen. In einer Befragung von Zugewanderten, die eine Anerkennungsberatung in Anspruch genommen haben, zeigt sich, dass fast allen die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses wichtig oder sehr wichtig ist. Die vorliegenden Befunde deuten darauf hin, dass sich mit einer teilweisen oder vollständigen Anerkennung ihre Arbeitsmarktchancen verbessern

    Dauerbaustelle Sozialstaat 2022

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    Chronologie gesetzlicher Neuregelungen 1998 bis 2022 in den Feldern: Arbeitsförderung/SGB II & Arbeitsrecht Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld Rentenversicherung & Alterssicherung Krankenversicherung & Gesundheitswesen Pflegeversicherung & Pflege Kindergeld, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung Mit den neusten Gesetzen aus dem Jahr 2022 wie bspw.: Mindestlohn- und Minijobgesetz Bürgergeld-Gesetz Wohngeld-Plus-Gesetz KiTa-Qualitätsgesetz Pflegebonusgesetz GKV-Finanzierung-Stabilisierungsgesetz Rentenanpassungs- und EM-Bestandsverbesserungsgeset

    Dauerbaustelle Sozialstaat 2021: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen 1998 bis 2021

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    Chronologie gesetzlicher Neuregelungen 1998 bis 2021 in den Feldern: Arbeitsförderung/SGB II & Arbeitsrecht Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld Rentenversicherung & Alterssicherung Krankenversicherung & Gesundheitswesen Pflegeversicherung & Pflege Kindergeld, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung Mit den neusten Gesetzen aus dem Jahr 2021 wie bspw.: Führungspositionen-Gesetz Betriebsrätemodernisierungsgesetz Verschiedene sozialpolitisch relevante Corona-Gesetze und Verordnungen Gesetz digitale Rentenübersicht Teilhabestärkungsgesetz Gesundheitsversorgungsweitentwicklungsgeset

    Dauerbaustelle Sozialstaat 2023: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen 1998 bis 2023

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    In den Feldern: Arbeitsförderung/SGB II & Arbeitsrecht Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld Rentenversicherung & Alterssicherung Krankenversicherung & Gesundheitswesen Pflegeversicherung & Pflege Kindergeld, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung Mit den neusten Gesetzen aus dem Jahr 2023 wie bspw.: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Rentenwertbestimmungsverordnung Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts Pflegestudiumsstärkungsgesetz (inkl. Änderungen zu Kinderkrankentagen) Haushaltsfinanzierungsgesetz (inkl. Änderungen beim Elterngeld) Gesetz zur Anpassung des 12. und 14. Sozialgesetzbuches (inkl. neue Hinzuverdienstgrenzen der Erwerbsminderungsrente
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