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Öffentlicher Dienst: Mehr Personal, noch mehr Bedarf
In den vergangenen zehn Jahren haben Bund, Länder und Kommunen viele zusätzliche Stellen geschaffen. Die Anzahl der Beschäftigten - sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte - ist insgesamt um 14 Prozent gestiegen. Am stärksten fiel der Zuwachs bei den Kommunen aus
Haushaltsgesetz 2024 des Landes Nordrhein-Westfalen: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/5000
Über dem Haushaltsentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für das Jahr 2024 schwebt die Schuldenbremse. Im Grunde kommt das Verbot der strukturellen Neuverschuldung auf Länderebene das erste Mal zum Tragen, nachdem die regulären Grenzen im Zeitraum von 2020 bis 2023 ausgesetzt waren. Dementsprechend hat die Landesregierung einen Entwurf des Haushalts vorgelegt, nach dem Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind
Ein "Transformationsfonds" für Schleswig-Holstein? Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein" (Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 20/1590) sowie dem Antrag der Fraktion der SPD zur Einrichtung eines Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein (Drucksache 20/1589)
Es bestehen erhebliche Investitionsbedarfe mit Blick auf die Transformation der Wirtschaft. Insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Mobilitätswende und Digitalisierung sind zukunftsgerichtete Ausgaben erforderlich, auch da in der Vergangenheit Investitionen in diesen Bereichen nicht im erforderlichen Ausmaß getätigt wurden. Nicht nur dem Bund, sondern auch den Ländern und Kommunen kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Der Antrag der schleswig-holsteinischen SPD-Landtagsfraktion sieht vor, einen Transformationsfonds einzurichten. Hierzu soll eine Notsituation erklärt werden und bis zum Jahr 2030 ein Betrag von 11,6 Milliarden Euro investiert werden, vornehmlich in die Bereiche Klimaschutz und Mobilität. Ob die Ausführungen im Antrag der SPD-Landtagsfraktion den Tatbestand einer Notsituation im Sinne der Schuldenbremse erfüllen, darf bezweifelt werden. Beim Klimawandel handelt es sich um eine lange absehbare Krise. Solche Krisen lassen nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts das Erklären einer Notsituation nicht zu. Aus ökonomischer Sicht ist es indes vertretbar, Investitionen über Kredite zu finanzieren; die Einführung der Schuldenbremse folgte vor allem einer politökonomischen Begründung. Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion sieht eine zusätzliche Schuldenaufnahme vor, die aus dem grundsätzlich festgestellten Investitionsbedarf folgt und daher ökonomisch begründbar ist. Zudem könnte ein Fonds die Planungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, zumindest mittelfristig auf Konsolidierungsstrategien zu setzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist die Voraussetzung dafür, in der Zukunft Spielräume für eine gestaltende Politik zu schaffen. Dazu gehört auch ein Überdenken bestehender Ausgaben. Es wäre riskant, sich vornehmlich auf steigende Steuereinnahmen oder das wiederholte Ausrufen einer Notsituation zu verlassen, zumal die Zinsausgaben wieder spürbar gestiegen sind, die Tilgungsverpflichtungen absehbar einsetzen werden und vor allem das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen gesetzt hat. Kritisch zu sehen ist ferner, dass die Verwendung der Mittel im Antrag weit gefasst ist, ein konkreter Plan zur Umsetzung nicht ableitbar ist, und die Dotierung des Fonds offenbar keiner spezifischen Kalkulation folgt. Dies steht nicht im Einklang mit wichtigen Haushaltsgrundsätzen und könnte bei ständiger Wiederholung die Solidität der öffentlichen Finanzen in Gefahr bringen, zumal Schleswig-Holstein bereits vergleichsweise hoch verschuldet ist. Es besteht die Gefahr, dass unter dem Deckmantel des Investitionsbegriffs allgemeine politische Ausgabenwünsche bedient werden sollen. Zusätzliche Verschuldungsspielräume, zum Beispiel durch ein verfassungsrechtlich abgesichertes Sondervermögen oder eine Reform der Schuldenbremse, sollten jedoch wichtigen Investitionsprojekten vorbehalten sein
Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksachen 18/1200 und 18/1500
Infolge der Herausforderungen durch Corona-Pandemie und Energiepreiskrise wird das Haushaltsvolumen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) im Jahr 2023 deutlich steigen. Die Auflösung des NRW-Rettungsschirms wird dabei genutzt, um eine "Krisenbewältigungsrücklage" ins Leben zu rufen. Insgesamt werden Mittel aus Rücklagen von mehr als 6 Milliarden Euro genutzt, um eine Nettokreditaufnahme im nächsten Jahr in der Größenordnung zu vermeiden. Dies bedeutet, dass die Schuldenbremse im Jahr 2023 ohne diese Maßnahme nicht eingehalten werden könnte. Mit Blick auf den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 bestehen folglich enorme haushaltspolitische Risiken. Denn die Rücklagen sind laut Planung mit dem Haushaltsjahr 2023 nahezu aufgebraucht. Dabei ist völlig offen, wie die Landesregierung die Energiepreiskrise im Jahr 2024 abfedern will. Gleichzeitig bleiben die enormen Herausforderungen bestehen, genügend Haushaltsspielraum für erforderliche Investitionen zum Gelingen der Transformation der Wirtschaft bereit zu halten. Weitere haushaltspolitische Risiken drohen unabhängig von der aktuellen Krisensituation. So sollte sich die Landesregierung ihrer Verantwortung für die Kommunen stellen, die wiederum grundsätzlich ausgeglichene Haushalte aufweisen müssen, vielerorts jedoch hoch verschuldet sind. Hinzu kommen steigende Versorgungsausgaben, auf die der Landeshaushalt nicht ausreichend vorbereitet ist, zumal die Zuführungen zum Pensionsfonds bis 2025 ausgesetzt werden sollen. Weiterhin kalkuliert die Landesregierung mit Globalen Minderausgaben in Milliardenhöhe, das heißt zusätzliche Einsparungen sind zwingend. Ab dem Jahr 2025 erhöht sich ferner die Tilgungsrate für die Schulden des "NRW-Rettungsschirms". Gleichzeitig steigen die Zinsausgaben in den kommenden Jahren voraussichtlich wieder spürbar an. Es stellt sich offenkundig die Frage, wie diese vielfältigen Herausforderungen gleichzeitig finanziert werden sollen, ohne dabei aufgrund der strikten Schuldenbremse auf zusätzliche Kredite zurückgreifen zu können
Freibeträge und Mindestbesteuerung bei Erbschaften und Schenkungen
Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (im Folgenden Erbschaftsteuer) wurden zuletzt vor 13 Jahren angepasst. Zwischenzeitlich kam es zu einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, insbesondere der Immobilienpreise. Vor diesem Hintergrund stellen sich einige Fragen zu einer möglichen Anpassung der Besteuerung von Erbschaften.Stellungnahme für den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/50