22 research outputs found

    Der westliche Balkan als künftiger Wirtschaftspartner

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    Für die deutsche Wirtschaft stellt die Region Südosteuropa traditionell eine wichtige Partnerregion dar. Seit Mitte der 90er Jahre verharren jedoch insbesondere die Länder des westlichen Balkans (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien bzw. die Union Serbien und Montenegro, Kroatien und Makedonien) in wirtschaftlicher Agonie auf tiefstem Entwicklungsstand, wobei nur Kroatien wirtschaftliche Belebung zeigt. Langfristig kann Südosteuropa durchaus als perspektivische Entwicklungsregion mit hohem Aufholpotential gesehen werden, vor allem im Vergleich zu seinem bereits Ende der 80er Jahre erreichten Entwicklungsstand. Der Westliche Balkan hat 24,7 Millionen Einwohner mit zurückgestauten Konsumbedürfnissen und relativ hohem Bildungsstand. Zählt man noch Bulgarien und Rumänien zur erweiterten Südost-Region hinzu, ergibt dies immerhin insgesamt knapp 56 Millionen Konsumenten. Die verspätete, zurückgestaute Modernisierung der veralteten Industrie benötigt für den Aufholprozeß dringend Investitionsgüter, die vor allem die deutsche Maschinenbauindustrie zu liefern imstande ist. Das Beispiel Mittelosteuropa belegt dies. Hinzu kommt die Brückenfunktion der Region in Richtung Türkei und Nahost in vielfältiger Hinsicht: verkehrs- und infrastrukturtechnisch, aber auch in bezug auf mögliche Investitionskooperationen zwischen deutschen und türkischen Unternehmen auf dem Balkan. Voraussetzung ist aber zum einen, dass die Länder selbst die ihre Wirtschaftsentwicklung behindernden Faktoren erkennen und beseitigen, zum anderen verstärkte Hilfestellung von außen erfolgt, die über den bisherigen Rahmen hinausgeht und sich nicht auf Verbesserung der Infrastruktur und den Aufbau durchaus wichtiger demokratischer und rechtsstaatlicher Institutionen beschränkt. Die Studie spricht diese beiden Ansatzbereiche an

    EU und Westlicher Balkan: von Dayton nach Brüssel - ein allzu langer Weg?

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    'Die Staaten des Westlichen Balkan haben 2003 in Thessaloniki die Beitrittsperspektive erhalten. Analysiert man jedoch den Zustand der Wirtschaften und Gesellschaften anhand der Kopenhagener politischen und wirtschaftlichen Kriterien, so werden zahlreiche Defizite offenkundig. Sie sind so gravierend, dass ihre Behebung (zur Erfüllung der Kriterien für eine Vollmitgliedschaft) sehr viel, vielleicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Wartezeit nach Erreichen des ersten Etappenziels eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) bis zum Beginn von Beitrittsverhandlungen und erst recht bis zum Endziel Vollmitgliedschaft ist realistischerweise mit mindestens 10 bis 15 Jahren anzusetzen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass sich spätestens in der erweiterten EU-28, also nach dem Beitritt Bulgariens, Rumäniens und Kroatiens, eine verstärkte Erweiterungsmüdigkeit ausbreiten wird. Eine Rücknahme der Beitrittsperspektive ist nicht möglich. Daher stellt sich die Frage, ob nicht eine (bisher tabuisierte) abgestufte Mitgliedschaft erwogen werden sollte. Diese könnte insofern einen gewissen Anreiz bieten, als alleine schon eine Bezeichnung wie etwa 'Junior-Mitgliedschaft' den Politikern und der Bevölkerung des betroffenen Landes das Bewusstsein vermitteln würde, eine qualitativ höhere Stufe erreicht zu haben als die eines SAA. Als Rahmen solcher Junior-Mitgliedschaften wäre an einen stufenweisen Prozess zu denken, der eine allmählich zunehmende aktive und passive Beteiligung am europäischen Integrationsprozess vorsehen sollte und schließlich in einer Vollmitgliedschaft enden kann, aber nicht muss. Dabei wäre es möglich, entsprechend der Erfüllung bestimmter Konditionalitäten auch die finanziellen Zuwendungen nur schrittweise auszuweiten.' (Autorenreferat

    Optionen für die Zukunft des Kosovo

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    Regionale Kooperation in Südosteuropa: Organisationen, Pläne, Erfahrungen

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    Südosteuropa und die Sicherung der Energieversorgung der EU

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    'Die Studie behandelt einen Themenkomplex, in dem sich die Interessen Südosteuropas an einer verbesserten Energieversorgung mit strategischen Versorgungsinteressen der EU treffen. Mit dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft EU-Südosteuropa vom Oktober 2005 wurde ein Rechtsrahmen für einen integrierten Energiemarkt in Südosteuropa geschaffen. Unterzeichner sind neben der Europäischen Union neun südosteuropäische Partner: Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, die (ehemalige jugoslawische) Republik Makedonien, Albanien, Rumänien, Bulgarien und die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für das Kosovo, UNMIK. Mit der Türkei wird über einen späteren Beitritt zum Vertrag verhandelt. Inhaltlich konzentriert sich der Vertrag auf Erdgas und Elektrizität: Durch neue Erdgasleitungen und die Harmonisierung mit EU-Regelungen und technischen Standards soll Südosteuropa zur wichtigen Erdgas-Transitregion zwischen Zentralasien, der Kaspischen See, der Schwarzmeerregion, dem Nahen Osten und der EU ausgebaut werden. Hieraus ergibt sich sowohl für die EU als auch für Südosteuropa eine Diversifizierung der Versorgung mit Energieträgern. Das während der Balkankriege in den 1990er Jahren unterbrochene und vielfach beschädigte Elektrizitätsverbundsnetz in Südosteuropa soll neu aufgebaut und an das EU-Netz angeschlossen werden, um die in der Region häufigen Stromausfälle künftig zu vermeiden. Der Anschluss an das europäische Verbundsnetz ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum in Südosteuropa. Neben technischem und vor allem finanziellem Engagement bedarf das Projekt Energiegemeinschaft EU-Südosteuropa auch politischer Begleitung, die über die Region hinaus bis auf die ressourcenreichen Staaten ausgreifen muss.' (Autorenreferat

    Die Wirtschaftslage der CSSR zur Mitte der 80er Jahre

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    A Scheme of Regional Co-operation in Southeast Europe

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