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    Mehr Kinder durch weniger Familie? : Die Politik der Defamilialisierung und die niedrige Fertilität in Deutschland

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    In der deutschen Familienpolitik fand seit 2002/2003 ein tiefgreifender Paradigmenwechsel statt. Bis dato galt der Ausgleich von Lasten und Leistungen der Kindererziehung als das zentrale Anliegen der Familienförderung. Für die neue, „nachhaltig“ genannte Familienpolitik spielt dieses Anliegen keine Rolle mehr; ihr Maßstab sind „kontinuierliche Erwerbsverläufe“ beider Eltern, von Müttern wie von Vätern. Auf dieses neue gesellschaftspolitische Leitbild sind die Reformen der letzten Dekade ausgerichtet – neben den der Familienpolitik im engeren Sinne kommt dem neuen Unterhaltsrecht hierfür eine Schlüsselrolle zu. Im Kern zielt diese Politik darauf, die Kindererziehung von der Familie hin zu öffentlichen Einrichtungen zu verlagern, um Erwerbstätigkeit und Familie insbesondere für Mütter vereinbar zu machen. Erklärtes Ziel dieser "Defamilialisierung" ist es, Geburten zu fördern: die Geburtenrate sollte "mittelfristig" auf 1,7 Kinder pro Frau steigen. Diese Erwartung beruhte auf der Annahme, dass Mängel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der zentrale Grund für das niedrige Geburtenniveau in Deutschland sind. Demgegenüber stellt diese Arbeit dar, dass die niedrige Fertilität in Deutschland nicht in "falschen" institutionellen Rahmenbedingungen, sondern langfristigen Prozessen sozialen Wandels begründet ist, die sich einer politischen Steuerung weitgehend entziehen. Die „Steuerungsresistenz“ des Geburtenverhaltens in hochzivilisierten Gesellschaften ist der zentrale Grund dafür, dass die „nachhaltige Familienpolitik“ ihr Ziel eines deutlichen Anstiegs des Geburtenniveaus verfehlt

    14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

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    Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen der nachfolgenden Generationen in den zurückliegenden Legislaturperioden entscheidend verbessert und arbeitet mit Nachdruck weiter an dieser Aufgabe. Sie nimmt dazu die gesamte Zeitspanne von der Geburt bis zum Eintritt in das Erwachsenenalter in den Blick. Nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche Verbesserungen zum Schutz und zur Förderung der Entwicklung in der (frühen) Kindheit in Kraft getreten sind, gilt es nun, diese Investitionen in den Folgejahren des Aufwachsens nachhaltig zu sichern und mit der Fortsetzung einer altersgemäßen Förderung darauf aufzubauen. Mit der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik rückt die Bundesregierung nunmehr die Altersphase Jugend verstärkt in den Fokus. Um weitere Erkenntnisse und Anregungen für die Umsetzung einer Politik für alle jungen Menschen in Deutschland zu gewinnen, hat die Bundesregierung eine unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission mit der Ausarbeitung des 14. Kinder- und Jugendberichts beauftragt. Mit der Zuleitung des Berichts samt ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach § 84 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) nach. Der 14. Kinder- und Jugendbericht ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag als Gesamtbericht konzipiert, nachdem zuletzt mit dem 11. Kinder- und Jugendbericht im Jahr 2002 ein Gesamtbericht vorgelegt worden war. Die Bundesregierung dankt der Kommission für die Ausarbeitung des 14. Kinder- und Jugendberichts. Er beschreibt die Lebenslagen junger Menschen von der Geburt bis zur beruflichen Integration und der eigenen Familiengründung und spannt damit den Altershorizont weiter als frühere Kinder- und Jugendberichte

    Steuerrecht

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