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    Brauchen wir eine Frauenquote?

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    Das Bundesjustizministerium und das Bundesfamilienministerium wollen einen Gesetzesvorschlag einbringen, der den Unternehmen vorgibt, auf Führungsebene eine eigene Frauenquote festzulegen und zu veröffentlichen. Nach Ansicht von Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, gibt es in Deutschland erhebliche Defizite bei der Gleichstellung von Frauen. Deshalb werde sich die nordrhein-westfälische Landesregierung im Bundesrat für eine Quotierung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen einsetzen. Zudem soll in Nordrhein-Westfalen eine geschlechterparitätische Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten in landeseigenen sowie kommunalen Betrieben und Gesellschaften erreicht werden. Nach Gregor Thüsing, Universität Bonn, können gesetzgeberische Maßnahmen sinnvoll sein. Aber die Quote sei immer eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Angehörigen des anderen Geschlechts. Christine Bortenlänger, Bayerische Börse AG, ist für ein 100%iges Ja. Die Quote sei derzeit der schnellste Weg, eine Veränderung zu erreichen und gegenüber anderen Ländern aufzuholen, zumal Firmen mit gemischten Führungen bessere Ergebnisse erzielten und auch deutlich innovativer seien. Jana Oehmichen, Universität Karlsruhe, sieht einer gesetzliche Quote mit drei Gefahren verbunden: dem Generalverdacht der »Quotenfrau«, der Delegation wichtiger Entscheidungen in andere Gremien und dem Mangel an potentiellen Kandidatinnen. Marie-Christine Ostermann, Verband DIE JUNGEN UNTERNEHMER, ist der Meinung, dass man keine Quote brauche: »Denn man tut den Frauen in unserem Land keinen Gefallen, wenn man sie per Gesetz zu Quotenfrauen abstempelt…. Bei der Stellenbesetzung sollte allein die Qualifikation maßgeblich sein.« Und Günter Buchholz, Fachhochschule Hannover, sieht keinen Bedarf, da seiner Ansicht nach die Gleichberechtigung so gut wie erreicht sei

    Brauchen wir eine Frauenquote?

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    Das Bundesjustizministerium und das Bundesfamilienministerium wollen einen Gesetzesvorschlag einbringen, der den Unternehmen vorgibt, auf Führungsebene eine eigene Frauenquote festzulegen und zu veröffentlichen. Nach Ansicht von Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, gibt es in Deutschland erhebliche Defizite bei der Gleichstellung von Frauen. Deshalb werde sich die nordrhein-westfälische Landesregierung im Bundesrat für eine Quotierung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen einsetzen. Zudem soll in Nordrhein-Westfalen eine geschlechterparitätische Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten in landeseigenen sowie kommunalen Betrieben und Gesellschaften erreicht werden. Nach Gregor Thüsing, Universität Bonn, können gesetzgeberische Maßnahmen sinnvoll sein. Aber die Quote sei immer eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Angehörigen des anderen Geschlechts. Christine Bortenlänger, Bayerische Börse AG, ist für ein 100%iges Ja. Die Quote sei derzeit der schnellste Weg, eine Veränderung zu erreichen und gegenüber anderen Ländern aufzuholen, zumal Firmen mit gemischten Führungen bessere Ergebnisse erzielten und auch deutlich innovativer seien. Jana Oehmichen, Universität Karlsruhe, sieht einer gesetzliche Quote mit drei Gefahren verbunden: dem Generalverdacht der »Quotenfrau«, der Delegation wichtiger Entscheidungen in andere Gremien und dem Mangel an potentiellen Kandidatinnen. Marie-Christine Ostermann, Verband DIE JUNGEN UNTERNEHMER, ist der Meinung, dass man keine Quote brauche: »Denn man tut den Frauen in unserem Land keinen Gefallen, wenn man sie per Gesetz zu Quotenfrauen abstempelt…. Bei der Stellenbesetzung sollte allein die Qualifikation maßgeblich sein.« Und Günter Buchholz, Fachhochschule Hannover, sieht keinen Bedarf, da seiner Ansicht nach die Gleichberechtigung so gut wie erreicht sei.Weibliche Führungskräfte, Unternehmen, Gleichberechtigung, Aufsichtsrat, Geschlecht, Deutschland

    Regulation impedes investment advice in shares – a survey : interview with Christine Bortenlänger

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    Interview with Christine Borten, Chief Executive Deutsches Aktieninstitut e.V

    Staatsfonds für eine effiziente Altersvorsorge: Welche innovativen Lösungen sind möglich?

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    Millionen Menschen in Deutschland sind von Altersarmut bedroht. Und das Risiko, von Altersarmut betroffen zu sein, wird in den nächsten Jahren vor allem durch den bevorstehenden Eintritt der Babyboomer-Generation in den Ruhestand noch steigen. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung stößt an ihre Grenzen. Und die private kapitalgedeckte Altersvorsorge ist in Deutschland bei weitem nicht in dem Maße verbreitet, um die entstehende Rentenlücke schließen zu können. Innovative Lösungen sind gesucht. Clemens Fuest, Christa Hainz, Volker Meier, ifo Institut, und Martin Werding, Ruhr-Universität Bochum, entwickeln das Konzept des »Deutschen Bürgerfonds«, der die private Altersvorsorge und die Vermögensbildung der privaten Haushalte stärken soll. Damit könnte die Versorgungslücke bei Geringverdienern verringert werden. Die hervorragende Bonität der Bundesrepublik Deutschland als Schuldner ermögliche es, Kredite günstig aufzunehmen und bei einer Reinvestition eine erhebliche Renditedifferenz zu erzielen. Simulationen zeigen: Lege der Staat ab heute 0,5% des BIP pro Jahr für alle Erwerbsfähigen an, finanziert durch langsameren Staatsschuldenabbau, ergäbe sich nach 50 Jahren bei einer durchschnittlichen Renditedifferenz von 2 Prozentpunkten ein Ertrag von gut 16 000 Euro pro Kopf, der mit dem Erreichen von 67 Jahren ausgezahlt werden könnte. Bei einer Zinsdifferenz von 3 Prozentpunkten kämen bereits rund 30 000 Euro zusammen. Die Verwaltung des »Deutschen Bürgerfonds« sollte unabhängig sein und beispielsweise durch die Bundesbank erfolgen. Giacomo Corneo, FU Berlin, schlägt die Gründung einen Staatsfonds durch die Bundesregierung vor, dessen Anfangsvermögen durch die Ausgabe von zweckgebundenen Bundesanleihen finanziert wird. Der Staatsfonds hätte die Aufgabe, das erhaltene Kapital so zu investieren, dass seine risikoangepasste Rendite langfristig maximiert würde. Die erzielte Rendite wird in Form einer Altersdividende an die Bevölkerung im Alter von über 67 Jahre ausgezahlt. Durch diese Altersdividende würde das Armutsrisiko drastisch vermindert, und die verfügbaren Einkommen der Mittelschicht würden stabilisiert. Da der Fonds überwiegend in risikobehaftete Anlagen, hauptsächlich in den globalen Aktienmarkt, investieren soll, käme es zu einer diversifizierten gemeinsamen Beteiligung aller Haushalte am globalen Aktienmarkt und zu einer Pareto-Verbesserung. Hans Peter Grüner, Universität Mannheim, hält die Einrichtung eines schuldenfinanzierten Staatsfonds, dessen mutmaßliche Zinsdifferenzgewinne zur Finanzierung eines vergrößerten Staatsbudgets eingesetzt werden sollen, für einen »verheerenden Fehler«. Zum einen unterliegen die Erträge auf einem Aktienmarkt großen Schwankungen und können positiv oder negativ sein. Zum anderen verschlechtert ein riskanter Staatsfonds die Bonität des Staates. Und schließlich werden die Begehrlichkeiten verschiedener Interessengruppen und Parteien, die entsprechenden Mittel nach eigenem Gusto zu verwalten, zu einem Wertverlust des Staatsfonds führen. Dennis Huchzermeier und Bert Rürup, Handelsblatt Research Institute, sehen in dem Vorschlag eines Bürgerfonds kein adäquates Instrument, der zukünftig steigenden Altersarmut entgegenzuwirken. Zum einen seien die aus diesem Fonds zugeteilten Summen zu gering. Zum anderen würde es sich um eine unzulängliche »End-of-the-pipe«-Maßnahme handeln; denn keine der Ursachen für Altersarmut wie Langzeitarbeitslosigkeit oder unter­brochene Erwerbsbiographien werden beseitigt oder auch nur verringert. Eine bessere Alternative sei ein von einer staatsfernen Non-Profit-Organisation verwaltetes System von individuellen Vorsorgekonten. Dies könnte eine neu zu gründende Stiftung des öffentlichen Rechts sein, die die Spareinlagen nicht selbst managen, sondern externe Asset-Managern und Versicherer betrauen würde, die für die Vermögensanlage und die spätere Ver­rentung des angesparten Kapitals zuständig wären. Die Inanspruchnahme privater, kapitalgedeckter Altersvorsorgemöglichkeiten bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Dafür sind nach der Analyse von Andreas Knabe und Joachim Weimann, Universität Magdeburg, zwei Gründe verantwortlich. Zum einen neigen viele Menschen dazu, im jeweiligen Status quo zu verharren. Bei der Altersvorsorge bedeute das, dass sie nur über die gesetzliche, aber nicht über eine zusätzliche private Alters­vorsorge verfügen. Zum anderen leide der Markt für private Altersvorsorge unter zu geringem Wettbewerb. Mit ihrem Konzept der »Deutschlandrente« soll mit einem staatlich organisierten Investmentfonds ein transparentes und kostengünstiges Angebot geschaffen werden, das im Wettbewerb zu bestehenden Anbietern steht. Und diese zusätzliche Altersvorsorge wird von einer Zustimmungs- zu einer Widerspruchslösung umgestellt: Solange man nicht aktiv widerspricht, wird jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge einbezogen. Christine Bortenlänger und Donato Di Dio, Deutsches Aktieninstitut, sind der Ansicht, dass es effizientere Lösungen als Staatsfonds gibt, um den Bürgern ein gutes Auskommen im Alter zu sichern. Die Beispiele Australiens, Schwedens, Großbritanniens und Kanadas, die in der Altersvorsorge auf den Kapitalmarkt setzen, zeigten dies: Die Modelle bewährten sich im Wettbewerb, zudem könnten private Anbieter ihren Kunden ein vielfältiges, maßgeschneidertes Angebot anbieten. Auch Deutschland sollte mehr Aktien in der Altersvorsorge nutzen und so den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Rente ermöglichen
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