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Die Korrelation zwischen der privaten Autonomie und dem offentlichen Interesse
Nicht nur für das Zivilrecht sondern auch für das öffentliche Recht ist es sehr
wichtig, wie die Korrelation zwischen der privaten Autonomie und dem
öffentlichen Interesse zu verstehen ist. Darüber gibt es nicht geringfügigen
Meinungsunterschied zwischen den Rechtswissenschaftler, sogar auch zwischen
den Zivilrechtler. Einige Zivilrechtler geben dem öffentliche Interesse oder dem
Gemeinwohl den Vorrang vor der privaten Autonomie, aber andere Zivilrechtler
räumen zu recht jenem eine subsidiäre Funktion ein. Der Aufsatz veranschaulicht,
dass der Unterschied der Meinung zum Unterschied der Interpretation der das
Gemeinwohl betreffenden Regelungen führt und dass die Rechtsprechung aber in
Richtung der Achtung der Privatautonomie verschiedene gesetzliche Regelungen
auslegt. Er vertritt auch, dass die Achtung und die Verstärkung der
Privatautonomie eine der wichtigsten Aufgaben des Staats sein sollen, weil dem
Staat die Achtung der individuellen Würde und des menschlichen Rechts
obliegt(Art. 10 der koreanischen Verfassung). Art 37 der koreanischen
Verfassung, der die Pflicht des Staats zur Achtung der individuellen Freiheit und
der wie auch immer ungeschriebene Grundrechte und bei Beschränkung der
Grundrechte von Gemeinwohls wegen die Grenze vorschreibt, soll also sich
steuernde Rolle spielen lassen, wenn der Zivilgesetzgeber die Sphäre der
Privatautonomie verengende Gesetze entwerfen, wenn die Behörden durch
Verwaltungsakt in diese Sphäre eingreifen, und wenn die Rechtsprechung die
subjektiven Rechte berührende gesetzliche Regelungen auslegt. Auf diesem Prinzi
Uber den gutglaubigen Erwerb an den beweglichen Sachen
학위논문(박사)--서울大學校 大學院 :法學科 民事法專攻,1995.Docto