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    Die Korrelation zwischen der privaten Autonomie und dem offentlichen Interesse

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    Nicht nur für das Zivilrecht sondern auch für das öffentliche Recht ist es sehr wichtig, wie die Korrelation zwischen der privaten Autonomie und dem öffentlichen Interesse zu verstehen ist. Darüber gibt es nicht geringfügigen Meinungsunterschied zwischen den Rechtswissenschaftler, sogar auch zwischen den Zivilrechtler. Einige Zivilrechtler geben dem öffentliche Interesse oder dem Gemeinwohl den Vorrang vor der privaten Autonomie, aber andere Zivilrechtler räumen zu recht jenem eine subsidiäre Funktion ein. Der Aufsatz veranschaulicht, dass der Unterschied der Meinung zum Unterschied der Interpretation der das Gemeinwohl betreffenden Regelungen führt und dass die Rechtsprechung aber in Richtung der Achtung der Privatautonomie verschiedene gesetzliche Regelungen auslegt. Er vertritt auch, dass die Achtung und die Verstärkung der Privatautonomie eine der wichtigsten Aufgaben des Staats sein sollen, weil dem Staat die Achtung der individuellen Würde und des menschlichen Rechts obliegt(Art. 10 der koreanischen Verfassung). Art 37 der koreanischen Verfassung, der die Pflicht des Staats zur Achtung der individuellen Freiheit und der wie auch immer ungeschriebene Grundrechte und bei Beschränkung der Grundrechte von Gemeinwohls wegen die Grenze vorschreibt, soll also sich steuernde Rolle spielen lassen, wenn der Zivilgesetzgeber die Sphäre der Privatautonomie verengende Gesetze entwerfen, wenn die Behörden durch Verwaltungsakt in diese Sphäre eingreifen, und wenn die Rechtsprechung die subjektiven Rechte berührende gesetzliche Regelungen auslegt. Auf diesem Prinzi

    Uber den gutglaubigen Erwerb an den beweglichen Sachen

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    학위논문(박사)--서울大學校 大學院 :法學科 民事法專攻,1995.Docto

    Private autonomy and coexistence for public interest

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    Relation between Contractual Guardanship and Legal Guardanship

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    Eingriffsmöglichkeiten des Stifters auf seine Stiftung

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