104 research outputs found
์กฐ๊ตญ ์ , ์ ์ ์ ํ๋ฒํ ์ ๋ํ ์ํ
์ฌํ ๊ณณ๊ณณ์์ ์ํ์ด ์์ํ๋๊ณ ์ฆ๋๋๋ ์ด๋ฅธ๋ฐ ์ํ์ฌํ์์๋ ์์ฐ์ค๋ ํ๋ฒ์ ์ ๊ทน์ ์ธ ์๋ฌด๋ถ์ฌ๋ฅผ ํ๋ ๊ฒฝํฅ์ด ์๋ค. ์ฌํ๋ฌธ์ ํด๊ฒฐ์ ์๋จ์ผ๋ก์ ํ๋ฒ์ ๊ธฐ๋ฅ์ด ๊ฐ์กฐ๋๋ ๊ฒ์ ๋ฒ์น์ฃผ์ ์๋ฆฌ์ ๊ผญ ๋ถํฉํ๋ ๊ฒ์ ์๋๋ค. ๋ฒ์ ์๊ฑฐํด ํ๋จํ๋ค๋ ๋ฒ์น์ฃผ์๋ ์ด๋ ํ ๋ฒ์ด ์ด๋ค ์์ผ๋ก ์ ์ฉ๋๋๊ฐ์ ๋ฌธ์ ๋ฅผ ์ ์ ๋ก ํ๊ณ ์๋ค. ํ๋ฒ์ด ์์ฃผ ๋์๋๋ค๋ ๋ถ๋ถ์์ ์ด๋ค ๋ด์ฉ์ ํ๋ฒ์ด ์ด๋ค ์ฌ์์ ์ ์ฉ๋๋๊ฐ ํ๋ ์ ์ด ๊ณ ์ฐฐ๋์ด์ผ ํ๋ ์ด์ ์ด๋ค. ๋จ์ํ ์ฌํ๋ฌธ์ ํด๊ฒฐ์ ์ต์ฐ์ ์๋จ์ผ๋ก ํ๋ฒ์ด ๊ณ ๋ ค๋๋ค๋ฉด ์ด๋ ํ๋ฒ๋ง๋ฅ์ฃผ์์ ๋ค๋ฆ ์๋๋ค. ๋ฒ์น์ฃผ์ ๊ตญ๊ฐ์์๋ ๋ค๋ฅธ ์๋จ์ ๋ชจ๋ ๋์ํ ๋ค์์ ์ตํ์ ์๋จ์ผ๋ก์ ํ๋ฒ์ด ์ ์ฉ๋์ด์ผ ํ๋ค๋ ๋ณด์ถฉ์ฑ์ ์์น์ ์๊ตฌํ๊ณ ์๋ค. ํ๋ฒ์ด ๊ฒธ์ต์ฑ์ ๊ฐ๊ณ ๊ฐ์
์ ์ต๋ํ ์์ ํ๋ ๊ฒ์ด ๋ฏผ์ฃผ์ฃผ์์๋ฆฌ์ ๋ฒ์น๊ตญ๊ฐ์๋ฆฌ์ ๋ถํฉํ๋ค๋ ๋ป์ด๋ค
Musical Characteristics of Farmers Band Music in Geumsan : Comparisons with the Music in Jinan
๊ธ์ฐ์ ๋น๋ก ํ์ ์ ์ผ๋ก๋ ์ถฉ์ฒญ๋จ๋์ ์ํ์ง๋ง ๊ธ์ฐ์ ๋์
์ ์ ํต์ ์ผ๋ก ํธ๋จ์ข๋ ๋์
๊ถ์ ์ํ๋ค. ์ด๋ ๊ธ์ฐ๋์
์ ๋ณต์, ์ฐํ์ ์ฐจ, ์ง๋ฒ ๋ฑ์์ ๋๋ฌ๋๋ค. ์ด ๊ธ์์๋ ๊ธ์ฐ๋์
์ ์์
์ ํน์ง์ ํตํ์ฌ ์ข๋๋์
์ ํ ๊ฐ๋๋ก์์ ๊ธ์ฐ๋์
์ ํธ๋ชจ๋ฅผ ์ดํด๋ณด๊ณ ์ ํ๋ค. ์ด ๊ธ์์ ์ค์ ์ ์ผ๋ก ๋ถ์ํ๋ ๊ธ์ฐ๋์
๊ฐ๋ฝ์ ๋ง์น๊ตฟ์ด๋ค. ๋ง์น๊ตฟ์ ๋ง์น๋ ์ฑ๊ตฟ์ ์ฑ์ ๋ง์ฐฌ๊ฐ์ง๋ก ์ง์ ์ ์๋ฏธํ๋ค. ์ฆ, ์ธ๋ง์น, ๋๋ง์น, ์ธ๋ง์น ๋ฑ๋ฑ์ ๋ง์น๊ตฟ์ ์ง์ ์ ์๊ฐ 1์ , 2์ , 3์ ์ด ์ณ์ง๋ ๊ฒ์ ๋ฐ๋ผ ๋ถ์ฌ์ง ์ด๋ฆ์ธ ๊ฒ์ด๋ค. ํธ๋จ์ข๋๋์
์ ์ฌ๋ฌ ๊ฐํธ ์ค์์ ๋ง์น๊ตฟ์ด ์กด์ฌํ๋ ๋์
์ ๊ธ์ฐ๋์
์ ๋น๋กฏํ์ฌ ์ง์์ฆํ๋์
๋ฑ์ด ์๋ค. ๊ธ์ฐ๋์
์ด 1980๋
๋์ ์ง์์ฆํ๋์
์ ์ํฅ์ผ๋ก ์ฌ๊ตฌ์ฑ๋์๊ธฐ์ ๋์ ๋น๊ตํ๋ ๊ฒ์ ๋ฌธํ๋ณํ์ ํ๊ตฌํ๋ ์์
์ผ ์๋ ์๋ค. ๊ธ์ฐ๋์
์ ์ฌ๋๋ง์น๋ ๊ฐ์์ด๋๋ง์น๋ ์ง์์ฆํ๋์
์ ์ฌ๋๋ง์น์ ๊ฐ์์ด๋๋ง์น์ ๋นํด ๊ณ ํ(ๅคๅฝข)์ ๊ฐ๋ฝ์ด๋ค. ์ง์์ฆํ๋์
์ ๊ฐ๋ฝ์ ํ ๋๋ก ํ์ฑ๋ ๊ธ์ฐ๋์
์ ๊ฐ๋ฝ์ด ์คํ๋ ค ๊ณ ํ์ ํน์ง์ ๊ฐ์ถ ๊ฒ์ ๊ธ์ฐ๋์
์ ์ ์น๊ณผ์ ์์ ์ด๋ก ์ ์์ฑ์ ์ํด ๋ณํํ ๊ฒ์ผ ์๋ ์๋ค. ์ด๋ ๊ธ์ฐ๋์
์ ๊ฐ์์ด๋๋ง์น๊ฐ 3์๋ฐ ๊ท ๋ฑ๋ฆฌ๋ฌ ๊ฐ๋ฝ์ผ๋ก ๊น๋ด์ด์ ์ํด ์ง๋๋์์ง๋ง, ์ดํ์ ๊ฐ์์ด๋๋ง์น์ ๊ณ ํ์ ํํ์ธ ํผ์๋ฐ ๋ถ๊ท ๋ฑ๋ฆฌ๋ฌ ๊ฐ๋ฝ์ผ๋ก ๋ณํํ ๊ฒ์์๋ ๊ฐ์งํ ์ ์๋ค. ๋ฌธํ๋ณํ์ ๋ฐฉํฅ์ ๋ ์๋ก์ด ๋ฐฉํฅ์ผ๋ก๋ง ํ๋ฅด๋ ๊ฒ์ ์๋๋ค. ๊ธ์ฐ๋์
์์๋ ์คํ๋ ค ๊ณ ํ์ผ๋ก์ ๋ณํ์ด ์ด๋ฃจ์ด์ง ๊ฒ์ ์ ์ ์๋ค.Although Geumsan District belongs to Chungcheong-do today, the farmers band music, or nongak, in this regions has been to be regarded as one of Jwado(lest region) music in Honam. The outfit, performance procedure, performance practice, and so on, show the traits of the Jwando characteristics. In this paper, I will explore the Jwado traits of Geumsan band music through the musical structure of the music. I focus on machi-gut of Geumsan music in this paper. The term march denotes the strokes of the large gong, or jing, in the music. Among the versions of Jwado music in Honam, Geumsan and Jianan are the two examples that have machi-gut in their music. It is known that Geumsan music has influenced by Jinan music that the comparison of the two will exhibit the cultural variation in the region. The machi-gut in Geumsan shows the earlier musical traits than that in Jinan. The former has modified its music in order to fit theoretical principle of the musical structure to match the stoke of the large gong to the name of the rhythm. Since the teacher from Jinan taught different rhythms in Geumsan in the 1980, the musicians in Geumsan has tried to modify the rhythm to fit the gong strokes. In other words, the society tries to modify its culture to imitate the older form in order to strength its tradition
Der Doppelirrtum im Strafrecht
Der Doppelirrtum ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Tรค ter mehrfach
im entgegengesetzten Sinne irrt. So ist er einerseits in Unkenntnis รผ ber das
Vorliegen eines zum gesetzlichen Tatbestand gehรถ renden Tatumstandes.
Andererseits stellt er sich irrig vor, den Straftatbestand dennoch erfรผ llt zu
haben. Letztendlich decken sich Bewuรtsein und Wirklichkeit wieder. Dabei ist
nun problematisch, ob auf das Gesamtergebnis abzustellen ist oder die Irrtรผ mer
isoliert zu betrachten sind, so dass die Irrtumsregeln Anwendung finden.
Was den Doppelirrtum auf der Tatbestandsebene betrifft, so stellt sich die
Frage, ob das Unrechtsbewuรtseln auch dann vorliegt, wenn der Tรค ter zwar
im Ergebnis, aber aus falschen Grรผ nden, um die Rechtswidrigkeit seines
Verhaltens weiร. Nach hier vertretener Meinung sind die Irrtรผ mer getrennt zu
betrachten. Dabei kennt der Tรค ter das richtige Unrecht seiner Tat nicht. Der
zweite Irrtum auch kann den ersten nicht neutralisiern. Beim ersten Irrtum
liegt ein Tatbestandsirrtum vor und beim zweiten Wahndelikt oder untauglicher
Versuch.
Beim Doppelirrtum auf der Rechtswidrigkeitsebene handelt es sich um zwei
Fรค lle. Zum einen beginnt der Irrtum mit einen Erlaubnistatbestandsirrtum, zu
dem ein Erlaubnisirrtum, also ein Irrtum รผ ber die rechtlichen Grenzen eines
Rechtfertigungsgrundes, tritt. Hier ergibt sich eine Kombination von Art.13
(analog) und Art.16 kStGB. Der Erlaubnisirrtum รผ berdeckt den Erlaubnistatbestandsirrtum.
Im Ergebnis kommt man zu Art.16 kStGB.
Zum anderen liegt Fall des umgekehrten Erlaubnistatbestandsirrtums und des
Erlaubnisirrtums vor. Der erste Irrtum wirft das Problem der subjektiven
Rechtfertigungselemente. Strukturell liegt hier ein Versuch vor. Dazu tritt der..
Musical Ethnography of Chinese Nuo-hsi
์ค๊ตญ์ ๋ํฌ(ๅบๆฑ)๋ ์ฌ์์ ์ซ๊ณ ๋ณต์ ๋น๋ ๋ฌด๊ต์ (ๅทซๆ็) ์ ์์ ์ฐํฌ์ ๋์ด๊ฐ ๊ฒฐํฉ๋ ํํ์ ๋ฏผ๊ฐ์ ์์๋ก์ด๋ค. ๋ํฌ๋ ๋๋จ(ๅบๅ), ๋๋ฐ(ๅบ็ญ) ๋๋ ๋จ๋ฐ(ๅฃ็ญ)์ด๋ผ๊ณ ํ๋ ์ ๋ฌธ์ฐํฌํจ์ ์ํด ์กฐ์ง๋๊ณ ์งํ๋๋ค. ๋ํฌ์ ์ฐํ์๋ฅผ ๋ฒ์ฌ(ๆณๅธซ)๋ผ ํ๊ณ , ๊ทธ ์ฐ๋๋จธ๋ฆฌ๋ฅผ ์ฅ๋จ์ฌ(ๆๅฃๅธซ)๋ผ๊ณ ํ๋ค. ์ฃผ๋ก ๋ฒ์ฌ๋ ๋ํฌ๋ฅผ ์ฒญํ ์ฌ๋์ ์ง์ ๋น์ ์ธ์ฐ๊ณ ํ๊ธฐ ๋๋ฌธ์ ๋ํฌ๋ฅผ ๋๋นํฌ(ๅบๅ ๆฑ)๋ผ๊ณ ๋ ํ๋ค. ๋ํฌ๋ ๊ทธ ๋ช
์นญ์์ ์ ์ ์๋ฏ์ด ๊ตฌ๋์ถ์ญ(้ฉ
ๅบ้็ซ), ์ฆ ์ก์ด๊ณผ ๋ณ์ ๋ฌผ๋ฆฌ๊ธฐ ์ํด ํ๋ ๊ฒ์ธ๋ฐ, ์ฐํฌ์ ์์๊ฐ ๋ค๋ถํ๋ค. ์ฆ, ๋ฒ์ฌ๋ค์ ๋
ธ๋์ ์์
, ์ถค, ๊ทธ๋ฆฌ๊ณ ์ฐ๊ทน์ด ์ด์ฐ๋ฌ์ง ์ข
ํฉ์์ ๊ณต์ฐ ํํ์ ์ข
๊ต์๋ก๊ฐ ๋ํฌ์ธ ๊ฒ์ด๋ค. ๋ฒ์ฌ๋ค์ ๋
ธ๋๋ฅผ ๋ถ๋ฅด๋ฉฐ ์ ์ ์ฒญํ๊ณ ๋
ธ๋์ ์ถค์ผ๋ก ์ ์ ๋๋ฆฐ๋ค. ๋
ธ๋์ ์ถค์ ์
๊ธฐ๋ฐ์ฃผ๊ฐ ๋ฐ๋ฅด๊ธฐ ๋ง๋ จ์ด๋ค. ์ด๋ ๊ฒ ๋ํฌ๋ ๋ฏผ๊ฐ์ ์์๋ก์ด๋ฉด์๋ ์
๊ฐ๋ฌด๊ทน(ๆจๆญ่ๅ)์ด ํจ๊ป ํ๋ ์ด์ฒด์ ์ธ ๊ณต์ฐ์์ ์ด๋ผ๋ ์ ์์ ์ฐ๋ฆฌ์ ๊ตฟ๊ณผ ๊ฐ์ ์ฑ๊ฒฉ์ ๊ฐ๋ ๊ฒ์ด๋ค. ๋๊ตฌ๋ ์ฐ๋ฆฌ๋๋ผ์์๋ ์์ ์๋ ๊ถ์ค์ ์ค์ฌ์ผ๋ก ํํ๋ ๋ฌด๊ต์ ์์์ ๋๋ก(ๅบ็ฆฎ)๋ผ๊ณ ๋ถ๋ ๋ฏ์ด ์ค๊ตญ์ ๋ํฌ๋ ์ฐ๋ฆฌ์ ๊ตฟ๊ณผ ๊ฐ์ ์ฑ๊ฒฉ์ ์๋ก์ด๋ฉฐ ๋ง์ ๋ฎ์ ์ ์ ๊ฐ๊ณ ์๋ค.
Chinese nuoxi is the traditional folk religious ritual resided by the shaman. It is, at the same time, the performing arts in which the shaman sings, dances, and performs special theatrical acts. In this sense, it is similar to the Korean shaman ritual, called gut. In this paper, I present the artistic characteristics of Chinese nuoxi which I observed in Kwizhou, China, last year. Unlike the Korean shaman who is the professional priest and artist - that means s/he makes living by the shaman vocation, the Chinese shaman is a half-shaman whose main vocation is usually the farmer. The Chinese shaman resides the ritual only when the clients demand it (the occasion is scanty). However, the Chinese shaman wears the special costume and masks in order to usher the deities during the ritual. In this sense, the Chinese shaman is the religious priest who evokes the deity and prays for the welfare of the human being
๋์์์ ์งํฐ(Zither)๋ฅ ํ์ ๊ธฐ์ ๋น๊ต์์ ํ์ ๊ณ ์ฐฐ
๋์์์๋ ๋ฒ์ธ๊ณ ๋ฌธํ๊ถ์์๋ ์ ๊ต๋ฌธํ์ ํ์๋ฌธํ๋ฅผ ๊ณต์ ํ๋ ํ๋์ ๋ฌธํ๊ถ์ ์ํ๋ฉฐ, ์ง๋ฆฌ์ ์ผ๋ก ์ธ์ ํ ์ด์ ๋ก ์๋นํ ๋น์ทํ ์์
๋ฌธํ๋ฅผ ๊ฐ๋๋ค. ์ด๋ฐ ๋์์์ ๋ฌธํ๊ถ์ผ๋ก๋ ํ๊ตญ, ์ผ๋ณธ, ์ค๊ตญ, ๋ชฝ๊ณจ ์ธ์ ์ง๋ฆฌ์ ์ผ๋ก๋ ๋๋จ์์์์ ์์นํ์ง๋ง ์ ๊ตยทํ์ ๋ฌธํ๊ถ์ ๊ณต์ ํ๋ ๋ฒ ํธ๋จ์ด ์ํ๋ค. ์ด๋ค ๋ฌธํ๊ถ์ ํนํ ํ์๋ฅผ ํตํ ํ๋์ ๋ฌธํ๊ถ์ ํ์ฑํ๊ธฐ ๋๋ฌธ์ ๊ณตํต๋ ๋ฌธํ๋ฅผ ๊ฐ์ง๋ง, ์ค๋ ์๊ฐ ๊ฐ์์ ๋ฌธํ๋ฅผ ํ์ฑํ๋ฉด์ ๊ณ ์ ํ ๋ฌธํ๋ฅผ ๋ฐ์ ์์ผฐ๋ค. ์ด๋ฐ ๋์์์์ ๋ณดํธ์ฑ๊ณผ ๊ฐ ๋ฌธํ์ ๊ณ ์ ํ ๋
ํน์ฑ์ ๊ฐ ๋ฌธํ์์ ๊ณต์ ํ๋ ์์
๊ณผ ์
๊ธฐ์์ ๋๋๋ฌ์ง๊ฒ ๋ํ๋๋ค. ํนํ ๋์์์์์๋ง ์ ์น๋๋ ์
๊ธฐ๋ ์ด ๋ฌธํ๊ถ์ ๋ณดํธ์ฑ๊ณผ ๋
์์ฑ์ ๋ณด์ฌ์ฃผ๋ ๋ฌธํ์ ์ฐ์ด๋ค. ๋์์์์๋ ์ฅ๋ฐฉํ์ ์งํฐ(zither)๋ฅ ํ์
๊ธฐ๊ฐ ๋๋ฆฌ ๋ถํฌ๋์๋ค. ํ๊ตญ์ ๊ฐ์ผ๊ธ(ไผฝๅป็ด)์ ๋น๋กฏํ์ฌ ์ค๊ตญ์ ์(็ฎ), ๋ชฝ๊ณจ์ ์ผํ(yatga), ๋ฒ ํธ๋จ์ ๋จํธ๋(dan tranh) ๋ฑ์ ์
๊ธฐ๊ฐ ์ด์ ๊ฐ์ ์ฅ๋ฐฉํ์ ์งํฐ๋ฅ ์
๊ธฐ๋ก์, ์ด๋ค์ ๊ฐ์ ๊ณํต์ ์
๊ธฐ์ด๋ค. ์ด๋ค ์
๊ธฐ๋ค์ ์์
ํ์์ ๋ณดํธ์ ์ผ๋ก ํต์ฉ๋๋ ํธ๋ฅธ๋ณด์คํ
-์์ค(Hornbortel-Sachs)์ ์
๊ธฐ๋ถ๋ฅ๋ฒ์ ์ํ๋ฉด ์
๊ธฐ์ ๋ชธํต๊ณผ ์ค์ด ๋ถ๋ฆฌ๋ ๋ฐ๊ดํ ์งํฐ(heterochord half-tube zither)์ ํด๋นํ๋ค. ์ด๋ค ์
๊ธฐ๋ค์ ๋ช
์ฃผ์ค์ ๊ผฌ์ ์ค์ ๋ง๋ค๊ณ , ์ค ์๊ฐ 12ํ ์ด์์ผ๋ก ๋ง๊ณ , ์ค์ ์์ง์ผ ์ ์๋ ๋ฐ์นจ๋(movable bridges)์ ์ฌ๋ฆฐ๋ค๋ ๊ณตํต์ ์ด ์๋ค
Zum vorzeitigen Erfolgseintritt
In den Fallgestalltungen des vorzeitigen Erfolgseintritts bzw, des umgekehrten dolus generalis erreicht der Tรคter den Erfolg frรผher als gewollt, d,h, am Ende des ersten Handlungsabschnitts, der den nach dem Tatplan zum Tode fรผhrenden Zweitakt erst vorbereiten sollte. Hier stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit wegwn vorsรคtzlicher vollendeter Tรถtung. Dieses Problem ist in Korea kaum diskutiert. Die herrschende Meinung in Korea bejaht ohne nรคhere Erรถrterungen die vollendete Tรถtung, vereinzelt รผber die Rechtsfigur des Irrtums รผber den Kausalverlauf. Erforderlich ist jedoch, dass der Tรคter mit dem ersten Teilakt zur Ausfรผhrungshandlung bereits unmittelbar angesetzt und somit das Versuchsstadium erreicht hat. Tritt dagegen der vorzeitige Tod schon im Vorbereitungsstadium ein, ist eine Verurteilung wegen Tรถtungsdelikts ausgeschlossen, da bei der Vorbereitungshandlung der Vorsatz des Tรถtungsdelikts fehlt. Die deutsche Ansicht, dass die versuchte Tรถtung hier angenommen werden soll, weil der erste Handlungsabschnitt aus der Sicht des Tรคters ein unbeendeter Versuch sei und somit Vollendungsvorsatz fehle, ist in Korea noch nicht eingefรผhrt. Diese Lehre vom Versuchsvorsatz im allgemeinen steht nur in der Anfangsphase der koreanishen wissenschaftlichen Diskussion. Die koreanische Gegenmeinung gelangt fรผr den ersten Teilakt immer in allen Fรคllen lediglich zur fahrlรคssigen Tรถtung bzw. Kรถrperverletzung mit Todesfolge (und zwar immer in Tateinheit mit versuchter Tรถtung durch den zweiten Handlungsabschnitt). In der vorliegenden Abhandlung wird der Gegenmeinung entgegengehalten, weil in den Fallgestalungen des vorzeitigen Erfolgseintritts prinzipiell der Beginn der Ausfรผhrungshandlung bejaht werden kann, wenn man auch die Vorstellung des Tรคters mit berรผcksichtigt. Und der zweite Teilakt kann gegebefalls nicht ausgefรผhrt werden kann. Der deutschen Versuchslรถsung wird entgegengehalten, dass auch ein unbeendeter Versuch vom Tatbestandsverwirklichungswille des Tรคters getragen ist und nicht zwischen einem Versuchs- und einem speziellen Vollendungsvorsatz differenziert weren kann. Im vorzeitigen Erfolgseintritt sind daher die objektve Zurechnung des Erfolgs im objektiven Tatbestabd und der Vorsatz vollends im sujektiven Tatbestand bejaht. Dann wendet die herrschende Meinung die Rechtsfigur des Irrtums รผber den Kausalverlaufs an. Dadurch gelangt man endlich zur vollendeten Tรถtung. Die Mindermeinungen lassen die Probleme der herrschenden Vorsatzlehre einigermaรen erscheinen. In diesem Sinne haben sie den klaren Wert. รber diese schwierigen Probeme muss noch diskutiert werden
๋ฉ์ธ ๋ฉ๋ชจ๋ฆฌ DB ๊ธฐ๋ฐ์ SQL ์ง์์ฒ๋ฆฌ๊ธฐ์ ๊ตฌํ ๋ฐ ์ฑ๋ฅํ๊ฐ
ํ์๋
ผ๋ฌธ(์์ฌ)--์์ธ๋ํ๊ต ๋ํ์ :์ ๊ธฐยท์ปดํจํฐ๊ณตํ๋ถ,2002.Maste
Strafrechtliche Auslegungsmethode
Die vorliegende Arbeit behandelt die Methode der Begrรผndung strafrechtlicher
Urteile. Die Anwendung des Gesetzes ist nicht rein logische Subsumtion unter
begrifflich geformte Obersรคtze. Man muss daher die Legitimation der
Gesetzesanwendung fragen. Aber bis jetzt besonders im Strafrecht kommt dieses
Legitimationsproblem nicht in Betracht. Um das Problem der Begrรผndung
strafrechtlicher Urteile zu lรถsen, versucht der Autor die juristische
Argumentationslehre von Alexy heranzuziehen.
Wenn man von der juristischen Interpretation spricht, taucht im Strafrecht
immer auch zuallererst die Problematik der sogennanten Wortlautgrenze auf. Die
Wortlautgrenze findet fรผr die Auslegung des Strafgesetzes in dem strafrechtlichen
Analogieverbot ihre spezielle Ausprรคgung. Die herrschende Meinung in Korea
versteht unter der Wortlautgrenze, dass die Mรถglichkeit der Interpretation beim
weitesten nach dem Sprachgebrauch noch mรถglichen Wortsinn endet. Wenn sich
dabei Schattierungen gebildet haben, kรถnnte diese herrschende Meinung einerseits
als die engste, nur fรผr das Strafrecht Gรผltigkeit beanspruchende Auffassung von
der natรผrlichen Wortbedeutung und andererseits als die auf die Mannigkeit der
Bedeutungsvarianten abstellende Auffassung von der mรถglichen Wortbedeutung
sprechen. Aber diese weitere Konkretisierung der herrschenden Meinung ist in
Korea noch nicht eingefรผhrt.
Die Berufung auf das rein formale Kriterium des mรถglichen Sinn ist verfehlt,
weil die Unterscheidung zwischen zulรคssiger Auslegung und unzulรคssiger
strafrechtlicher Analogie nicht an der sprachlichen Zufรคlligkeit des
alltagssprachlichen Bedeutungspotentials der betreffenden Rechtsausdrรผcke zu...์ด ๋
ผ๋ฌธ์ ์์ธ๋ํ๊ต ๋ฒํ๋ฐ์ ์ฌ๋จ ์ถ์ฐ ๋ฒํ์ฐ๊ตฌ์ ๊ธฐ๊ธ์ 2005ํ๋
๋ ๊ต๋ด์ฐ๊ตฌ๋น
์ ์ง์์ ๋ฐ์์
Der untaugliche Versuch beim Unterlassungsdelikt
In der vorliegenden Abhandlung erfรคrt das Thema zum ersten Mal in Korea eine
Form der vollkommenen Bearbeitung. Man unterscheidet hier drei Konstellationen,
nรคmlich die irrige Annahme einer Gefรคrdung des Rechtsgutsobjekts, einer
Erfolgsabwendungsmรถglichkeit und von Umstรคnden, die eine Garantenstellung
begrรผnden. Die herrschende Meinung in Korea scheint die Strafbarkeit des untauglichen
Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts fรผr selbstverstรคndlich zu halten.
Im Hinblick auf die Besonderheiten der Unterlassung verneint ein Teil der
koreanischen Lehre aufgrund bloรer Gesinnungsstrafe die Strafbarkeit des untauglichen
Versuchs beim unechten Unterlassungsdelikt.
Die deutsche Auffassung, welche den Strafgrund des Versuchs neu gestaltet wie
Kohler und Zaczyk und dadurch die Strabarkeit des untauglichen Versuchs beim
unechten Unterlassungsdelikt verneinen will, ist noch nicht in Korea eingefรผhrt.
Bezeichenderweise ist die irrige Annahme von garantenstellungbegrรผndenden
Tatsachen meistens in Korea als ein Fall der irrigen Annahme einer Gefรคrdung des
Rechtsgutsobjekts angesehen. Dies fรผhrt zur Erweiterung der Strafbarkeit im Rahmen
des untauglichen Versuchs. Wenn man aber diese Fallgruppe als untaugliches Subjekt
behandelt, wie die auรerste Mindermeinung, dann kann die Strafbarkeit nach dem ยง27
kStGB verneint weden. In Deutschland ist diese Fallgruppe als untaugliches Subjekt
angesehen. Man kann hier eine Mรถglichkeit sehen, die zumindest einen Teil der
Fallgruppe des untauglichen Versuchs beim unechten Unterlassungsdelikt nicht strafbar
machern wรผrde. Hierbei kรถnnte man sich an den richtigen Sinn der Lehre vom Mangel
am Tatbestand. Der objektive Versuchstatbestand erschรถpft sich in der heute
herrschenden Strarechtsdogmatik im Anfang der Ausfรผhrung. Andere objektiven์ด ๋
ผ๋ฌธ์ ์์ธ๋ํ๊ต ๋ฒ๊ณผ๋ํ ๋ฒํ๋ฐ์ ์ฌ๋จ ์ถ์ฐ ๋ฒํ์ฐ๊ตฌ์ ๊ธฐ๊ธ์ 2006ํ๋
๋
์ฐ๊ตฌ์ง์๋น์ ๋ณด์กฐ๋ฅผ ๋ฐ์
- โฆ