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Selbstbestimmung am Lebensende: Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe
Sterben und Tod gehören zum Leben. Das gilt nicht nur für jeden Einzelnen, sondern auch für unsere Gesellschaft. Auch sie muss immer wieder prüfen, wie sie mit den Sterbenden und dem Sterben umgeht. Gestorben wird nicht im rechtsfreien Raum. Gesetze können menschliche Zuwendung weder verordnen noch sie ersetzen. Aber jeder, der Angehörige oder Freunde beim Sterben begleiten oder ihnen beim Sterben helfen will, sollte vorab wissen (können), wie weit seine Hilfe gehen darf und an welche Regeln er sich zu halten hat. In einer demokratischen Gesellschaft sind das vor allem die Selbstbestimmung des Sterbenden und dessen Würde - eingebettet in ein mehr oder weniger gutes Vertrauensverhältnis zu Angehörigen sowie Pfleger/innen und Ärzt/innen. Wie weit sterbende Menschen ihr Lebensende selbstbestimmt gestalten können, ist auch ein bürgerrechtliches Anliegen, das offenkundig immer deutlicher artikuliert wird. Denn Sterben wird heute nicht tabuisiert, es ist kein Schicksal mehr, dem Männer und Frauen sich einfach zu unterwerfen hätten. Viele Menschen machen für ihr Sterben selbstbewusst Freiheits- und Selbst-bestimmungsrechte geltend, die sich zunehmend auch auf die Umstände und den Zeitpunkt des Todes und das Bild erstrecken, das sie in der Erinnerung ihrer Angehörigen hinterlassen möchten. Sie wollen das Bild eines würdevollen Menschen hinterlassen und nicht das einer Mensch/Maschine-Chimäre. Dabei ist zu bedenken, dass die meisten Todesfälle heute nicht unversehens, sondern absehbar und erwartet auftreten. Viele von ihnen setzen die bewusste Entscheidung voraus, das Leben eines Menschen enden, ihn sterben zu lassen. In dieser Publikation wird nach den rechtlichen Rahmenbedingungen des Sterbens und nach sinnvollen Zielen rechtlicher Regelungen für ein Sterben in Würde gefragt
Verliebt – Verlobt – Verheiratet:Wandel der Hochzeit im 20. Jahrhundert
Die Entscheidung zu heiraten gilt heute als höchstpersönliche Angelegenheit des Brautpaares und Grundstein ihres individuellen Glücks. Doch wenn ein Paar heiratet, ist das nicht nur eine private Entscheidung. Die Brautleute sind immer auch Einflüssen aus Elternhaus, Kirche, Gesamtgesellschaft und Staat ausgesetzt und wirken ihrerseits mit ihrer Entscheidung auf diese Institutionen zurück. Änderungen im Heiratsverhalten stellen somit einen wichtigen Indikator für gesellschaftliche Entwicklungen dar. Um diese Entwicklungen erfassen und darstellen zu können, hat eine Gruppe von acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Studiums im Alter an der Universität Münster, die Geschichte der Hochzeit im 20. Jahrhundert im Vergleich der Hochzeitsgenerationen der Studierenden (Heirat 1960-75), ihrer Eltern (Heirat 1930-45) und Großeltern (Heirat 1900-1915) untersucht. Hierzu recherchierte die Gruppe in Archiven und Bibliotheken und wertete 586 für das Projekt entwickelte, standardisierte Fragebögen aus
Rechtsschutz und Verfahren im Vertragspartnerrecht
VORWORT
Anlass für die Befassung mit dem Thema „Rechtsschutz und Verfahren“ sind Änderungen im österreichischen Verfahrensrecht, und zwar des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens im Bereich des Vertragspartnerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Schaffung von Verwaltungsgerichten in Österreich. Darzustellen ist dabei einerseits das neu geschaffene System der Verwaltungsgerichtsbarkeit an sich (Referat Pabel) und andererseits die konkreten Verfahrensvorschriften für den niedergelassenen Bereich (Referat Raschauer) und den stationären Bereich (Referat Stöger). Ein Bericht aus der bisherigen Praxis des (neuen österreichischen) Bundesverwaltungsgerichts rundet den österreichischen Teil des Programms ab (Referat Parzer).
Gemäß dem rechtsvergleichenden Anliegen der Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche wurden des Weiteren die entsprechenden Regelungen und Institutionen in Deuschland dargestellt. Der Überblick über das Verfahren und den Rechtsschutz im Vertragspartenerbereich (Referat Seewald) wurde ergänzt und vertieft durch den Bericht über die Schieds- und Schlichtungsverfahren sowie den Rechtsschutz im Krankenhausbereich (Referat Felix). Weiterhin wurden Verfahren und Rechtsschutz im vertragsärztlichen Schiedswesen, insbesondere auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dargestellt (Referat Düring).
Jeder Beitrag ist – für sich betrachtet – aufschlussreich für die Bemühungen der Gestalter sowohl der österreichischen als auch der deutschen Rechtsordnung (in erster Linie die Gesetzgeber und die zur Streitentscheidung berufenen Institutionen), bereichsspezifische Lösungen für ein Gebiet zu finden, das einerseits sozialrechtlich geprägt ist, mit einer ausgeprägten Bevorzugung partnerschaftlicher Lösungen, andererseits dem Wirtschaftsverwaltungsrecht zuzuordnen ist; aus beiden Bereichen stammt offenbar eine gewisse Affinität für das Schiedswesen. Zumindest ebenso interessant ist auch die rechtsvergleichende Analyse auf der Grundlage der Zusammenschau der Beiträge. Sie zeigt Gemeinsamkeiten in den Bemühungen für bereichsadäquate Lösungen, aber auch – in beiden Ländern – deutliche Kritikpunkte; diese betreffen sowohl die Kompliziertheit der jeweils gefundenen Regelungen als auch Schwächen bei ihrem Vollzug. Ein diesbezüglich „gelobtes Land“ hat sich nicht gezeigt.
So gesehen dürfen die Ergebnisse dieser Tagung – gemeinsamen Erkenntnisse aus rechtsvergleichender Sicht – auch als eine hilfreiche Grundlage gesehen werden für eine weitere Fortentwicklung in diesem Bereich.
INHALTSVERZEICHNIS
Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel
Die Neuordnung des Rechtsschutzes im Verwaltungsverfahren in Österreich 11
PD Dr. Nicolas Raschauer
Rechtsschutz und Verfahren im niedergelassenen Bereich 27
Univ.-Prof. Dr. Otfried Seewald
Verfahren und Rechtsschutz im Vertragspartnerbereich in Deutschland – Überblick und Vertragsarztbereich/Kassenarztbereich 51
Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger
Vertragspartnerrechtliches Verfahren und Rechtsschutz im stationären Bereich in Österreich nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 75
Univ.-Prof. Dr. Dagmar Felix
Schieds- und Schlichtungsverfahren sowie Rechtsschutz im stationären Bereich in Deutschland 91
Dr. Ruth Düring
Verfahren und Rechtsschutz im vertragsärztlichen Schiedswesen in Deutschland 109
Dr. Maria Parzer
Praktische Erfahrungen aus der Sicht des Bundesverwaltungsgerichts 129
Hinweis auf die bisherigen Tagungsbände der 1. bis 14. DeutschÖsterreichischen Sozialrechtsgespräche 13
eine schöne, klingende, und heute zu Tag unentbehrliche Sprache : Fremdsprachen und Kulturtransfer in Bamberg im Zeitalter der Aufklärung
Planung und Finanzierung der Krankenhausbehandlung
VORWORT
Der Bereich der Krankenanstalten ist unter vielen Gesichtspunkten ein rechtlich und tatsächlich höchst interessantes, teilweise aber auch unübersichtliches Gebiet. Einerseits handelt es sich um den Bereich des Gesundheitswesens, in dem die Versorgung derjenigen Kranken stattfindet, denen von den niedergelassenen Ärzten nicht mehr geholfen werden kann und von dem nicht nur medizinische Höchstleistungen erbracht werden, sondern der auch weithin die Ausbildung insbesondere der Fachärzte trägt. Andererseits handelt es sich um Wirtschaftsunternehmen, die – soweit sie in das staatlich regulierte Gesundheitswesen eingebettet sind – aus der Sicht der Leistungsträger als erhebliche Kostenfaktoren betrachtet werden müssen und deren Tätigkeit nach Umfang, Leistungsangebot und Qualität in vertretbarer Weise und bei Wahrung der rechtlichen Vorgaben „in den Griff“ zu nehmen ist. Erschwerend kommt die zwischen Staat und Leistungsträgern gespaltene Zuständigkeit für die Errichtung und den Erhalt von Krankenanstalten hinzu.
Die Probleme in Österreich und Deutschland sind von ihrer Ausgangssituation her weitgehend dieselben. Lösungsmöglichkeiten aus der Sicht beider Länder werden in diesem Tagungsband vorgestellt, wiederum – wie bei den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen üblich – sowohl aus der Sicht der Wissenschaftler als auch der Praktiker.
Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau. Der Dank der Veranstalter geht vor allem an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse – sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir die Fertigung dieses Bandes verdanken.
INHALTSVERZEICHNIS
Gerhard Knorr
Krankenhausplanung und -finanzierung. Länderbericht Deutschland 1
Christian Rothmayer
Rechtsgrundlagen der Planung und der Finanzierung der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Österreich 11
Jens Wernick
Planung und Finanzierung der Krankenhausbehandlung – Die Leistungsverpflichtung der Krankenhäuser 31
Gerhard Aigner
Die Leistungsverpflichtung der Krankenhäuser 39
Kay Stalinsky
Zum Verhältnis von Sicherstellungsauftrag und Finanzierungspflicht in der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Deutschland 61
Ferdinand Felix
Zum Verhältnis von Sicherstellungsauftrag und Finanzierungspflicht in der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Österreich 79
Walter Langenecker
Grundversorgung und Zusatzleistungen im Bereich der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Deutschland 103
Michaela Windisch-Graetz
Grundversorgung und Zusatzleistungen im Bereich der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Österreich 11
Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen gesundheitspolitischer Steuerung und Freiheit der Berufsausübung
VORWORT
Der vorliegende Band widmet sich den Rechtsbeziehungen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Ärzteschaft. Grundrechtliche Positionen wie Erwerbsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit stehen ebenso zur Diskussion wie Fragen der Auswahl der Vertragspartner und Fragen der Beendigung der Rechtsbeziehung zwischen Arzt und gesetzlicher Krankenversicherung. Die mit diesen Fragestellungen verbundenen überaus komplexen juristischen Probleme werden im vorliegenden Band einer wissenschaftlichen Analyse unterzogen, wobei vor allem aus dem rechtsvergleichenden Ansatz heraus neue Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.
Die Beiträge gehen zurück auf Referate im Rahmen einer juristischen Tagung, die am 28. und 29. 1. 1999 unter dem Titel „Deutsch-österreichische Sozialrechtsgespräche" an der Universität Linz stattgefunden hat. Diese Tagung wurde gemeinsam vom Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, dem Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse veranstaltet. Die Herausgeber danken der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die Mitorganisation und Mitfinanzierung der Tagung sowie des vorliegenden Bandes.
INHALTSVERZEICHNIS
Ingwer Ebsen
Rechtsfragen der vertragsärztlichen Stellenplanung in Deutschland 1
Christian Kopetzki
Rechtsfragen der vertragsärztlichen Stellenplanung in Österreich 31
Ulrich Becker
Altersgrenze(n) für Vertragsärzte in der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung 59
Christoph Grabenwarter
Altersgrenze für Vertragsärzte in Österreich 85
Otfried Seewald
Die Auswahl der Vertragspartner durch die Versicherungsträger in Deutschland 101
Reinhard Resch
Die Auswahl der Vertragspartner durch den Versicherungsträger in Österreich 149
Dagmar Felix
Kündigungsschutz für freiberufliche Vertragsärzte in Deutschland 171
Reinhard Geist
Kündigungsschutz für freiberufliche Vertragsärzte in Österreich 19
Rechtliche Grundlagen des österreichischen Rettungswesens
Im Rahmen dieser Dissertation werden die Kompetenzlage sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des österreichischen Rettungswesens vollständig aufgearbeitet. Im ersten Abschnitt findet sich eine kurze historische Darstellung der Entwicklung des Rettungswesens in Österreich, zumal Österreich eine Vorreiterrolle in der Entwicklung des organisierten Rettungsdienstes innerhalb Europas einnahm. Im zweiten Abschnitt wird – erstmals ohne Rückgriff auf Hilfskonstruktionen – nachgewiesen, dass die Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben hoheitliches Handeln darstellt. Zudem wird wissenschaftlich fundiert belegt, dass entgegen der herrschenden Meinung auch privatrechtlich organisierte und von Gemeinden oder Ländern beauftrage Rettungsorganisationen hoheitlich tätig sind und es sich bei deren Beauftragung um eine zulässige Beleihung handelt. Basierend auf diesem Ergebnis findet die Einordnung der Rettungsdienste in die Hoheitsverwaltung statt und werden relevante Rechtsschutzinstrumente dargestellt.
Im dritten Abschnitt sind wichtige straf- und zivilrechtliche Aspekte des Rettungswesens aufgearbeitet wie Fragen der Haftung, Aufklärung, Einwilligung in die Heilbehandlung sowie der Versorgung von nicht einsichts- und urteilsfähigen Patienten. Im vierten Abschnitt werden die arbeits- und berufsrechtlichen Grundlagen abgeklärt, mit Hauptaugenmerk auf dem Sanitätergesetz, durch das Weisungsrechte, Zusammenarbeit und Kompetenzverteilung zwischen den beteiligten Gesundheitsberufen neu geregelt wurden. Darüber hinaus werden in dieser Dissertation jene Schwächen des Sanitätergesetzes aufgezeigt, die einer dringenden Sanierung bedürfen.
Vergleicht man die Ergebnisse dieser Arbeit mit der gelebten Praxis, so zeigt sich die Notwendigkeit, gesetzlich geforderte Standards vermehrt umzusetzen und den Beruf des Sanitäters weiter zu stärken. Die in einigen Bereichen unzureichende Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (z.B. eine umfassende Ausgestaltung von Arzneimittellisten) stellt einen Missstand dar, dem von allen Verantwortlichen dringend entgegen zu wirken ist.Within the framework of this dissertation, constitutional competencies as well as other norms concerning the Austrian rescue system are analyzed. The first part gives an overview of the history of the Austrian rescue system, as it has been used as a model for rescue systems in other countries all over Europe. In the second part it is proven that actions of rescue teams are sovereign acts. It is further argued - against the prevailing view - that even organizations constituted under private law and authorized by a municipality or a province act with sovereignty and that it is legally possible to entrust these organizations with public power. Based on this finding the rescue system as part of the state power and existing legal remedies are discussed.
The third part deals with important civil and criminal law aspects, especially legal questions concerning liability, education and informed consent as well as the treatment of patients who are incapable of acting and taking decisions on their own. Within the fourth section, labour law implications and professional regulations are discussed, with focus on the Austrian Paramedics Act (Sanitätergesetz), which reorganizes orders, cooperation and competences of different health care professionals. Some weaknesses of the Paramedics Act are pointed out that would need quick action of the legislative authority.
When comparing the findings of this dissertation with the prevailing praxis in the rescue system and administration, the necessity to fully implement standards as laid down in the laws becomes clear, combined with the need to strengthen the position of paramedics in Austria. The lack of implementation of standards in some areas of concern (e.g. lists of medications) constitutes a problem and a grievance that all responsible parties need to tackle together
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