98 research outputs found

    Schutz der betrieblichen Altersvorsorge bei Unternehmensübernahme

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    Nach erfolgter Unternehmensübernahme restrukturiert der Käufer die erworbene Gesellschaft meist strategisch, organisatorisch und finanziell. Vor allem Finanzinvestoren - Private Equity- und Hedgefonds - sind berühmt-berüchtigt dafür geworden, dass sie dabei auch Vermögen der Gesellschaft ausschütten, um die Renditeansprüche ihrer Anteilseigner zu befriedigen.Bisher stand im Mittelpunkt der Kritik an solchen Geschäftspraktiken, dass dem erworbenen Unternehmen dadurch Mittel für notwendige Investitionen in einem Umfang entzogen werden könnten, der die künftige Überlebensfähigkeit des Unternehmens gefährdet.Teil des Problems, aber bisher nicht breit diskutiert, ist eine andere Frage, die die Beschäftigten solcher Unternehmen aber mindestens genauso folgenschwer betrifft: Kann auch das zur Deckung von Verpflichtungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge vorgesehene Unternehmensvermögen ausgeschüttet werden, so dass es für die Befriedigung von Rentenansprüchen der Belegschaft nicht mehr zur Verfügung steht? Und wenn ja: Wie lässt sich dieses Vermögen wirksam vor dem Zugriff der Erwerber schützen?Diese Fragen beantwortet die folgende Untersuchung

    Venture capital : U.S.-amerikanisches Modell und deutsches Aktienrecht

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    Der deutsche Markt für Venture Capital (VC) ist trotz erfreulicher Fortschritte insbesondere in den letzten drei Jahren im Vergleich zum weltweit größten VC-Markt in den USA unterentwickelt. Venture Capital-Investitionen beliefen sich in Deutschland im Jahr 1996 auf 0,04% des Bruttoinlandsproduktes, weniger als ein Drittel des U.S.-amerikanischen Niveaus. Obwohl seither ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist, hat der deutsche VC-Markt mit einem Fondsvolumen von ca. 18,6 Milliarden DM nach jüngsten Angaben nur etwa ein Achtel der Größe des amerikanischen Marktes

    Bankenintervention und Bankenabwicklung in Deutschland: Reformnotwendigkeiten und Grundzüge eines verbesserten Rechtsrahmens

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    Das vorliegende Arbeitspapier entwirft die Grundzüge eines Rechtsrahmens für Deutschland, der unter Berücksichtigung der einschlägigen gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Vorgaben die während der jüngsten Krise ersichtlich gewordenen Schwächen im Bereich des Umgangs mit problembehafteten beziehungsweise (quasi-)insolventen Finanzinstitutionen beheben könnte.1 Hierbei wird sowohl auf Regimes der Bankenintervention, beispielsweise sogenannte Prompt Corrective Action-Schemes, als auch auf Fragen der Bankenabwicklung und -insolvenz eingegangen. Ein klarer Schwerpunkt liegt auf dem zweiten Aspekt. Die zentrale Fragestellung, die untersucht werden soll, lautet somit: Wie sollte ein Regime zur Abwicklung und Resolution von Problembanken ausgestaltet sein, das konsistent mit dem sonstigen rechtlichen Rahmen ist und die Risiken und Anreizverzerrungen der bisherigen Verfahrensweise behebt? ..

    Wertpapierprospekte: Markteinführungspublizität nach EU-Prospektverordnung und Wertpapierprospektgesetz 2005

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    The legal environment for Securities Prospectuses in Germany has changed dramatically with the implementation of the German Securities Prospectus Act (Wertpapierprospektgesetz - WpPG) and the Commission Regulation (EC) No. 809/2004 of 29 April 2004 (Prospectus Regulation) regulating their content and format and harmonizing the requirements for public offerings and stock exchange listings with effect from 1 July 2005. This working report presents the current situation and describes the experience with BaFin, the German Federal Financial Supervisory Agency that now has sole competence for reviewing and approving prospectuses in accordance with the WpPG. --IPO,Initial Public Offering,Prospectus,Securities,Stock Exchange Act,Stock Exchange Admission Ordinance,German Financial Supervisory Authority,Prospectus Directive,German Securities Prospectus Act,Wertpapierprospektgesetz,WpPG,Public Offer,Subscription Rights,Employee Incentive Programmes,Stock Exchange,Organised Market,Open Market,Entry Standard,Registration Document,Financial Information,European Passport,Notification,Securities Sales Prospectus Act,Securities Sales Prospectus Ordinance

    Wertpapierprospekte: Markteinführungspublizität nach EU-Prospektverordnung und Wertpapierprospektgesetz 2005

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    The legal environment for Securities Prospectuses in Germany has changed dramatically with the implementation of the German Securities Prospectus Act (Wertpapierprospektgesetz - WpPG) and the Commission Regulation (EC) No. 809/2004 of 29 April 2004 (Prospectus Regulation) regulating their content and format and harmonizing the requirements for public offerings and stock exchange listings with effect from 1 July 2005. This working report presents the current situation and describes the experience with BaFin, the German Federal Financial Supervisory Agency that now has sole competence for reviewing and approving prospectuses in accordance with the WpPG

    Konzernstrukturoptimierung und rechtliches Konzernmanagement bei Finanzintermediären

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    Prozess der Optimierung der Konzernstrukturen von Finanzintermediären.Optimization of group structures of financial intermediaries

    Dezentrale Autonome Organisationen im Lichte des deutschen Gesellschaftsrechts

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    Seit einigen Jahren sind die Themen „Blockchain“ und „Smart Contracts“ regelmäßig Erörterungsgegenstand in der juristischen Literatur. Es wird sogar die Frage aufgeworfen, ob diese Technologien das Ende der Juristen und klassischer Rechtsordnungen bedeuten werden. Hiervon ist der technische Fortschritt zwar derzeit noch weit entfernt. Dennoch werden Blockchains und Smart Contracts künftig eine maßgebliche Rolle bei der Entwicklung des Rechts spielen. Insbesondere im Gesellschaftsrecht sind für Blockchains und Smart Contracts zahlreiche Anwendungsfelder denkbar. So ermöglichen Smart Contracts neuartige Formen der Zusammenarbeit in sogenannten Dezentralen Autonomen Organisationen („DAOs“). Im Rahmen seiner Analyse beschäftigt sich der Autor mit der Frage, wie DAOs unter dem deutschem Gesellschaftsrecht zu bewerten sind. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei das von Christoph Jentzsch entwickelte und 2016 von ihm in einem Whitepaper veröffentlichte „DAO-Konzept“, aus dem die weltweit erste DAO – die sogenannte TheDAO – hervorging. Die wissenschaftliche Erörterung konzentriert sich dabei auf eine zivilrechtliche Untersuchung von DAOs. Auf regulatorische Aspekte wird nur insoweit eingegangen, wie deren Einschätzung Einfluss auf die Beurteilung zivilrechtlicher Fragestellungen, wie beispielsweise einer möglichen Prospekthaftung, hat

    Delisting

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    Nicht angegebe

    Die Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen:Impulse für eine Reform des Beschlussmängelrechts nach UMAG und ARUG

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    Der Verfasser untersucht die bestehenden Neuregelungen nach dem UMAG und ARUG insbesondere im Hinblick auf das Freigabeverfahren und die Quorumsregelung nach § 246a Abs. 2 AktG. Nach einer Beleuchtung des ARUG nach Maßstäben des allgemeinen Verbandsrechts schließt der Verfasser, dass erhebliche Kritikpunkte der Neureglungen durchaus berechtigt sind und somit weiterer Reformbedarf besteht. Sodann setzt der Verfasser seine Untersuchung mit einer Analyse nicht verwirklichter Reformvorschläge fort und prüft diese im Hinblick auf ihre rechtliche Stimmigkeit sowie ihre Praktikabilität. Der Verfasser erkennt die Geeignetheit eines Eilverfahrens für die Frage der Beschlusseintragung an, vertritt aber die Ansicht, dass ein solches Eilverfahren die Erfolgsaussichten der Hauptsache berücksichtigen müsse. Einer solchen Regelung gibt der Verfasser den Vorzug gegenüber einer Quorumsregelung, deren rechtliche Zulässigkeit eingehend untersucht und im Grundsatz bejaht wird. <br/
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