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    Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2018 - Juni 2019: Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG; Kurzfassung

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    Dies ist der vierte Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind

    Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2021 - Juni 2022: Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG; Kurzfassung

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    Dies ist der siebte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind

    Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2022 - Juni 2023: Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG; Kurzfassung

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    Dies ist der achte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind

    Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2016 - Juni 2017: Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG: Kurzfassung

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    Dies ist der zweite Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind

    Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2019 - Juni 2020: Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG: Kurzfassung

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    Dies ist der fünfte Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind

    Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2020 - Juni 2021: Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG; Kurzfassung

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    Dies ist der sechste Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind

    Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2017 - Juni 2018: Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG; Kurzfassung

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    Dies ist der dritte Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind

    Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Januar 2015 - Juni 2016: Bericht an den deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG: Kurzfassung

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    Mit der Anforderung eines jährlichen Berichts über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland haben Bundestag und Bundesrat unterstrichen: Die Menschenrechte aller Menschen in Deutschland zu achten und zu verwirklichen, ist eine dauerhafte und sich immer wieder neu stellende Aufgabe für alle Staatsgewalt. Deshalb verlangt das Grundgesetz, regelmäßig die menschenrechtlichen Auswirkungen von Gesetzen zu überprüfen und gegebenenfalls durch Gesetz oder Änderung der Verwaltungspraxis nachzusteuern

    Rechte haben - Recht bekommen: das Menschenrecht auf Zugang zum Recht

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    Deutschland verfügt über ein ausdifferenziertes Rechtssystem und eine unabhängige Gerichtsbarkeit. Die deutsche Justiz genießt deshalb, auch im europaweiten Vergleich, hohes Vertrauen. Dennoch stoßen auch hierzulande Menschen auf Hindernisse, wenn sie sich gegen Verletzungen ihrer Menschenrechte zur Wehr setzen wollen. Die Hindernisse können rechtlicher oder tatsächlicher Natur sein. Der Essay skizziert Problemlagen, menschenrechtliche Maßstäbe und Handlungsmöglichkeiten und will das Bewusstsein dafür schärfen, dass auch im Rechtsstaat immer wieder überprüft werden muss, ob für alle Menschen wirksamer Zugang zum Recht besteht

    Die Evaluation von Sicherheitsgesetzen: Grund- und menschenrechtliche Anforderungen

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    Eine kaum mehr überschaubare Zahl von Sicherheitsgesetzen wurde seit dem 11. September 2001 verabschiedet. Die Befugnisse von Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten, in Grund- und Menschenrechte einzugreifen, sind so in den zurückliegenden 20 Jahren erheblich erweitert worden. Nicht wenige dieser Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, so dass der Gesetzgeber gezwungen war, anschließend nachzubessern. Bereits 2006 empfahl das Deutsche Institut für Menschenrechte die grund- und menschenrechtsorientierte Evaluierung von Sicherheitsgesetzen als Instrument zur Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Mit der vorliegenden Analyse erneuert und aktualisiert das Institut seine Empfehlung zur Evaluierung von Sicherheitsgesetzen
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