183 research outputs found
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit - Aufklärung und Patientenautonomie in Therapieoptimierungsstudien am Beispiel der Studie AIEOP-BFM ALL 2009
In der Medizin gilt ein informed consent sowohl nach rechtlichen wie auch nach ethischen Bestimmungen als Voraussetzung für Therapie und Forschung und als Ausdruck von Autonomie. Gestiegene Anforderungen an Autonomie und Aufklärung treffen dabei jedoch in der Realität oft auf limitierende Faktoren. Die Vielschichtigkeit der Therapie und Forschungsfragen innerhalb der größten kinderonkologischen Therapieoptimierungsstudie, AIEOP-BFM ALL 2009, in Deutschland, das komplexe Krankheitsbild und die Eltern und Kinder nicht selten überfordernde Situation haben Folgen für die Aufklärung und nachfolgende Einwilligung. Anhand der normativen ethischen und rechtlichen Regularien einerseits und der Quantität und Komplexität an Aufklärungsinhalten innerhalb des Studienprotokolls AIEOP-BFM ALL 2009 andererseits wird in der vorliegenden Arbeit das Dilemma zwischen Ideal und klinischer Realität verdeutlicht. Es werden Konsequenzen sowie Strategien zur Verbesserung von (schriftlichen) Patienteninformationen ausgelotet
National critical incident reporting systems relevant to anaesthesia: a European survey
Background Critical incident reporting is a key tool in the promotion of patient safety in anaesthesia. Methods We surveyed representatives of national incident reporting systems in six European countries, inviting information on scope and organization, and intelligence on factors determining success and failure. Results Some systems are government-run and nationally conceived; others started out as small, specialty-focused initiatives, which have since acquired a national reach. However, both national co-ordination and specialty enthusiasts seem to be necessary for an optimally functioning system. The role of reporting culture, definitional issues, and dissemination is discussed. Conclusions We make recommendations for others intending to start new systems and speculate on the prospects for sharing patient safety lessons relevant to anaesthesia at European leve
Pacijentova prava kroz zakonodavne reforme - primer Nemačke
Despite advanced legal system and developed case law concerning institutions and mechanism for protection of patients’ rights in Germany, and after a fruitful debate regarding the need for the codification, the standpoint that it was necessary to adopt a special law on patients’ rights has prevailed. Germany promulgated a Law on Improvement of Patients’ Rights (2013), by inserting detailed new provisions into the German Civil Code (BGB). This Law is a part of wider legislative reform package introduced in German healthcare system over the previous years. Although the law is primarily aimed at physicians, its scope encompasses also other health care professionals involved in provision of healthcare services. The Act creates the medical treatment contract, governing every relationship between a person administering medical treatment and the patient. The adopted law also puts patients’ rights within a wider context, substantially covering somewhat differentiated legal spectrum. Patients’ rights’ were prior to the adoption of the law scattered across the range of legal instruments, causing a challenge for patients without medical and legal knowledge to use guaranteed rights and instruments for protection effectively. The previous regulation by the general rules of civil law has thus become in practice insufficiently clear and uncertain. In such a state of fragmented regulation of guaranteed individual rights there is a considerable degree of discrepancy between normative and practical realms. Regulation of medical malpractice and responsibility for damage to the human body and health also is partially covered by this law. In regulating the area, it is of utmost importance for a law to include governing legal principles, address human dignity, quality and safety of health care, information and autonomy, documentation, and rational and safe organization as well as the right to participate in decisions about treatment and healthcare system. From the perspective of comparative law, the German law now stands among the number of legal acts on patients’ rights of that have been adopted in numerous jurisdictions over the previous period. It can also serve as a model for other legislators, especially taking into account that it rep¬resents the latest examples reflecting general efforts at international and European level to improve protection of rights relating to human health through high standards of medical care and legal protection. It can also be of importance for the Serbian legislators, given the fact that codification of these rights also resulted in adoption of the Law on Patients’ Rights, but with a high level of dissatisfaction among stakeholders
Steuerung der Versorgung
VORWORT
Die Versorgung von Kranken und Verletzten im Rahmen von ambulanter und stationärer Kranken- und Heilbehandlung ist in erster Linie eine Aufgabe von Ärzten, Therapeuten, Pflegern, Apothekern. Die vielfältige Tätigkeit dieser Medizinalpersonen bei Akutbehandlung, Rehabilitation sowie nachfolgender medizinischer Betreuung kann in der Weise gestaltet werden, dass sowohl die ständige Verbesserung der Versorgung in den einzelnen Sektoren des Gesundheitsgeschehens als auch die Koordinierung zwischen diesen Tätigkeitsfeldern analysiert und bei erkennbarem Bedarf so gestaltet wird, dass die in diesen Bereichen vorhandenen Erkenntnisse und Fähigkeiten optimal eingesetzt werden.
Diesem Zweck dienen Aktivitäten, die mit unterschiedlichen Bezeichnungen die Versorgung begleiten, „managen“ oder – in der Terminologie dieser Tagung – „steuern“. Dies geschieht mittlerweile in allen Bereichen, in denen die gesundheitliche Versorgung Aufgabe von Institutionen ist (Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung) und/oder in deren Interesse (Private Kranken-Kostenversicherung, private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherungen) liegt. Die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2013 haben sich bereichsübergreifend und aus deutsch-österreichischer Perspektive mit diesem Phänomen befasst.
Die Tagung 2013 geht von der Überlegung aus, dass angesichts der Gleichartigkeit der Ziele und Probleme von „krankheits- bzw. gesundheitsbezogenem Management“ ein diesbezüglicher Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren aus den verschiedenen Bereichen, die sich diesen Dingen widmen, aufschlussreich, anregend und für jeden der Beteiligten gewinnbringend sein müsste.
Nicht alle Akteure konnten bei der Tagung 2013 einbezogen werden; so ist z. B. die Rentenversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen zur gesundheitsbezogenen Prävention und Rehabilitation nicht mit einem Beitrag vertreten. Des Weiteren sind Versicherer der privaten Kranken(kosten)versicherung und aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung nicht direkt mit eigenen Beiträgen vertreten; allerdings werden diesbezüglich aufschlussreiche und informative Einblicke gewährt, einerseits durch Informationen aus dem Blickwinkel des Verbandes des privaten Krankenversicherungen, anderseits durch detaillierte Schilderungen von deutschen und österreichischen Unternehmen, die von den Versicherungen mit der Durchführung von „Gesundheits-Management“ beauftragt sind; diese Berichte enthalten auch Informationen über die jeweils verbindlichen Vorgaben und Regelungswerke, die bei diesen Aktivitäten maßgebend sind und aus deren Aktivitäten sich unschwer Rückschlüsse ziehen lassen auf
die Überlegungen der jeweiligen Auftraggeber im Hinblick auf die Gestaltung des Versorgungsmanagements.
Somit handelt es sich bei den hier abgedruckten Beiträgen um Überlegungen, die in ihren Ansätzen aus institutionellem Blickwinkel sehr unterschiedlich sind. Dabei ist bemerkenswert, dass auch die primären Ziele entsprechender Aktivitäten unterschiedlich akzentuiert sind: Teils wird normorientiert von den einschlägigen Rechtsvorschriften des Leistungsrechts ausgegangen; teils haben die Überlegungen und die darauf aufbauende Gestaltung des Versorgungsmanagements ihren Ausgangspunkt bei den finanziellen Rahmenbedingungen eines Versicherungssystems.
Ob aus der Perspektive der Erfüllungsgehilfen der Leistungserbringer Autonomie und Kreativität, Fachwissen und auch geschäftliches Interesse geschildert werden oder ob die klassischen mit breiter Vorbildwirkung maßgebenden Aktivitäten aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich – in Erfüllung von entsprechenden Rechtspflichten – im Interesse von Geschädigten, aber durchaus auch mit finanziellem Interessenhintergrund dargelegt werden – im Ergebnis zeigt sich, dass ein weitgehender Gleichklang der gedanklichen Ansätze zu beobachten ist. Damit ist der Weg für einen konstruktiven Austausch von Gedanken und Erfahrungen eröffnet, untereinander innerhalb der Bereiche jeweils der öffentlichen und der privaten Verwaltungen, über die Grenzen von Privaten und Öffentlichen hinweg und zudem im Vergleich der einschlägigen Aktivitäten in Deutschland und in Österreich.
INHALTSVERZEICHNIS
Otfried Seewald
Einführung in das Tagungsthema 1
Andreas Kranig
Steuerung der Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung (Deutschland) 35
Kay Schumacher
Steuerung der Versorgung in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Neuere Entwicklungen und praktische Beispiele 57
Bernhard Albert
Steuerung der Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung (Österreich) 65
Monika Fröschl
Begleitung von Menschen mit chronischer Erkrankung – Vision und Wirklichkeit 73
Marcus Vogel
„Rehabilitationsmanagement“ für die deutsche private Unfall- und Haftpflichtversicherung 77
Martin Steidler
Steuerung der Versorgung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung 87
Karl Olzinger
Steuerung der Versorgung in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung 97
Florian Reuther
Steuerung der Versorgung aus der Sicht der privaten Krankenversicherung 121
Johannes Polak
Steuerung der Versorgung in der österreichischen privaten Krankenversicherung 12
Gesundheit als Pflicht? Facetten der Eigenverantwortung in der Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik fokussiert immer stärker auf die Rolle und Verantwortung des Einzelnen. Neben dem Ausbau individueller Rechte birgt diese Entwicklung Risiken zunehmender gesundheitlicher (Selbst-)Verpflichtung. Der Einzelne soll eigenverantwortlich sein Verhalten gesundheitsförderlich ausrichten, er soll seine individuellen Risiken minimieren und darüber hinaus aktiv an der Optimierung seiner Gesundheit arbeiten
Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge : Zwangsbehandlung einwilligungsunfähiger Patienten
本稿は,2016年11月27日に本学日本比較法研究所主催「日独生命倫理比較法シンポジウム」でのMartin Böse教授(Bonn大学)の講演原稿に参照文献を加筆したもので,患者本人の意思に反する医的侵襲(強制治療)の法的許容性を,承諾能力を持たない患者に認められる自己決定権の射程,そして,強制治療の正当化要件の2つの観点から,検討するものである。 前者の観点については,まず患者の承諾能力は,ある種のグラデーションを有した相対的概念であることが前提とされる。それゆえに,承諾無能力者であっても,その能力の程度に応じて自己の希望を反映させることができ, 患者の世話人(Betreuer)も,患者の希望に応じた判断を行わなければならない。もっとも,被世話人の希望も,被世話人自身の福祉に反してはならない。ただし,ここにいう福祉は客観的に決定されるものではなく,その主観的利益も考慮される。たとえば,承諾能力者には主観的利益としての「病気である権利」が認められるが,これは承諾無能力者にも認められ,その意味で,承諾無能力者には治療に対する拒否権が存在する。承諾能力がないとしても,拒否能力は認められるのである。 後者の観点については,まず,世話人の代諾が存在しなければならない。ただし,代諾だけでは強制治療は正当化されない。さらに,法律上の諸要件が必要とされる。すなわち,①患者が承諾無能力者であること,②患者の了承を得るべく真摯な努力がされていること,③患者の健康に著しい害が差し迫っており,この害を回避するために強制治療が必要であること,④差し迫った害を回避するのに他に期待可能な医療措置がないこと,⑤世話裁判所が強制治療を許可していること,が必要とされる。ただし,法定要件がある場合にのみ強制治療が許容されるとした場合,連邦憲法裁判所の判例から例証されるように,不都合が生じる可能性がある。その不都合性を解消するにあたり,正当化的緊急避難の適用が考えられるが,その場合,世話裁判所による許可すら不要となることから,その適用は妥当ではない
Beurteilung der Aufklärungsqualität einer mediengestützten Aufklärung für die Periduralanalgesie in der Geburtshilfe: Vergleich zwischen einer textorientierten Aufklärung (Flyer) vs. Videoaufklärung
Die Aufklärung über rückenmarksnahe Analgesieverfahren im Rahmen von Geburten erfolgt häufig erst unmittelbar während der Geburt. Daher ist sie rechtlich problematisch und nicht geeignet, ein Vertrauensverhältnis zwischen Patientin und betreuendem/r Anästhesisten/in aufzubauen. Eine verbesserte, vorgeburtliche Information Schwangerer über diese Verfahren wäre wünschenswert und kann zur Rechtssicherheit beitragen. Ziel dieser Studie war die Evaluation der Medien Flyer vs. Video hinsichtlich ihrer Eignung zur Verbesserung der Aufklärung für die geburtshilfliche Epiduralanästhesie (EDA). Im Rahmen der Kreißsaalführung (KF) am UKSH, Campus Kiel, wurde im wöchentlichen Wechsel entweder ein Video zur Aufklärung über Ablauf/Risiken einer EDA gezeigt, ein Flyer zu diesem Thema verteilt oder keine spezielle Information hierzu gegeben. Letztere Patientinnen (P.) wurden ausschließlich direkt vor EDA-Anlage unter der Geburt aufgeklärt. Postpartal füllten 301 P. unsere standardisierten Fragebögen bzgl. ihrer Einstellungen zur EDA und erinnerter Inhalte der Risikoaufklärung auswertbar aus. Die Fragebögen verteilten sich wie folgt: Video n=28, Flyer n=114, keine Information n=159. P., die das Video gesehen oder den Flyer erhalten hatten, erinnerten sich postpartal signifikant häufiger korrekt an Aufklärungsinhalte, als jene, die keine zusätzliche Information bei KF erhalten hatten. Dieser Effekt war jedoch bei P., die eine EDA zur Geburt erhalten hatten, nicht mehr nachweisbar. Auf die Einstellung zur EDA und deren Häufigkeit unter der Geburt hatte die Informationsform während der KF keinen Einfluss. Unklar bleibt, warum P., die eine videoassistierte Information während der KF erhalten hatten, signifikant seltener zur Entbindung in unserer Klinik erschienen, als P., die einen Flyer oder keine weitere Information erhalten hatten
Hausarztzentrierte Versorgung – Der schwierige Weg von der Theorie zur Praxis: eine qualitative Analyse zur Implementation - Adoption und Diffusion - der hausarztzentrierten Versorgung als soziale Innovation in die vertragsärztliche Regelversorgung
Petersmann H. Hausarztzentrierte Versorgung – Der schwierige Weg von der Theorie zur Praxis: eine qualitative Analyse zur Implementation - Adoption und Diffusion - der hausarztzentrierten Versorgung als soziale Innovation in die vertragsärztliche Regelversorgung. Bielefeld: Universität Bielefeld; 2016
Systematische Erfassung von Nebenwirkungen ambulanter Verhaltenstherapie
Psychotherapie ist ein integraler Bestandteil der Behandlung psychischer Störungen. Anders als in anderen Disziplinen der Medizin sind den Nebenwirkungen von Psychotherapie bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden. Im Zuge dieser Publikationspromotion wurde eine Definition von Psychotherapienebenwirkungen entwickelt und ein Instrument (UE-ATR-Checkliste) zu deren Untersuchung eingeführt. In einer Untersuchung an 100 Psychotherapeuten in Ausbildung (VT) und ihren Behandlungsfällen wurde systematisch nach dem Erfahrungsstand der Ausbildungsteilnehmer gefragt und die Qualität, Quantität sowie der Schweregrad und die Dauer von Nebenwirkungen in ihren Behandlungsfällen mit Hilfe eines halbstandardisierten Interviews erfasst. Es zeigte sich, dass die Therapeuten in Ausbildung mit einer hohen Auftretensrate von Nebenwirkungen rechnen, wenngleich ein positiver Bias vorliegt, was die eigenen Behandlungen betrifft. Bei 100 Behandlungsfällen zeigten sich in 43 % der Fälle Nebenwirkungen, die zu meist Stunden oder Tage dauerten und in mehr als der Hälfte leicht bis mittleren Schweregrades waren. Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass eine systematische Überwachung der Behandlungen sinnvoll sein kann und dem Thema der Psychotherapienebenwirkungen im Rahmen der Ausbildung mehr Raum geschenkt werden sollte.Psychotherapy is an important tool in the treatment of mental disorders. Different from other disciplines in the healthcare system psychotherapy´s potential to cause side effects is not well known and has not drawn much attention in the research community. Aim of the publication based dissertation thesis was to develop a definition and instrument (UE-ATR checklist) to conduct systematic research on psychotherapy side effects in a naturalistic setting. 100 therapists in training conducting CBT participated in the study. With a semi-structured interview based on the UE-ATR checklist therapists were asked about their experiences with and expectations of side effects and reported on 100 of their cases. The checklist allowed to identify several side effects, their severity and duration. Results show that therapists in training expect side effects to occur in about every second case, but they show a positive bias concerning their own work. Utilizing the UE-ATR-checklist side effects were reported in 43 % of cases. Most of them were of mild to moderate impact and lasted for hours to days. The results suggest that a systematic monitoring of SEs is necessary and possible and that information about side effects should be part of the training of therapists
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