4 research outputs found

    Das Konzept der digitalen Erschöpfung – Urheberrecht für die digitale Welt

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    Der App-Download: Rechtliche Analyse eines Alltagsphänomens unter besonderer Berücksichtigung von Vertragsschluss, Vertragstyp und Vertragsinhalt aus Sicht des Nutzers

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    Der Autor untersucht erstmalig monographisch die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um den Vertragsschluss, Vertragstyp und Vertragsinhalt beim App-Download. Die gefundenen Grundfeststellungen liefern auch Antworten auf jahrzehntelange Streitfragen im Softwarerecht (z.B. Software als Sache?). So spricht sich der Autor für eine von ihm entwickelte Auslegungslösung aus, mit der er die vertraglichen Verhältnisse zwischen Nutzer, Anbieter und Storebetreiber konturiert. Die Arbeit gewinnt die Praxisnähe durch direkte Bezüge auf die beliebten Betriebssysteme iOS (Apple) und Android (Google). Samir Buhl, LL.M. war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Matthias Jacobs und am Zentrum für Juristisches Lernen an der Bucerius Law School in Hamburg

    Analoges Recht in der digitalen Welt: Braucht das BGB ein Update? Eine Untersuchung am Beispiel digitaler Inhalte

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    Die Frage, ob das BGB den Herausforderungen der Digitalisierung noch gerecht werden kann, steht im Mittelpunkt dieser Publikation. Um dem auf den Grund zu gehen, untersucht der Autor den Begriff »digitale Inhalte«, der seit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im BGB zu finden ist. Mithilfe einer Kategorisierung der Erscheinungsformen digitaler Inhalte ordnet er diese vertragstypologisch zu. Mit dem so gefundenen Ergebnis macht der Autor legislative Vorschläge für eine alternative rechtliche Handhabbarkeit. Dabei nimmt er auch den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine spezielle Richtlinie für digitale Inhalte in den Blick und verbindet mit ihm die Zuversicht, dass es sich dabei um ein sinnvolles Update für das BGB handeln könnte

    Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Internet-Memes als referenziellen, neuartigen Kommunikationsmitteln

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    In der täglichen Onlinekommunikation werden sog. „Internet-Memes“ in Form von Bild-Text-Kombinationen, Bildern, trügerischen Links, Kurzanimationen und Textmustern anstelle schriftlicher Posts verwendet. Hierbei wird auf vorbestehende Inhalte Dritter zurückgegriffen, die u. U. urheberrechtlich geschützt sind, wobei die Inhaber der Urheberrechte zumeist nicht in die Nutzung im Rahmen von Internet-Memes eingewilligt haben. Wenn der Rückgriff auf vorbestehende Inhalte daher das Urheberrecht verletzt, wäre das Phänomen umfassend lizenzpflichtig. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Kernformate des verbreiteten Phänomens der „Internet-Memes“ angesichts der Betrachtung, der Beschaffung, der Nutzung und der Verbreitung vorbestehender Inhalte Dritter als urheberrechtlich zulässig oder aber als lizenzpflichtig einzustufen sind. Eine im Einzelfall möglicherweise vorliegende Zustimmung zur Nutzung als „Internet-Meme“ wird in den untersuchten Beispielsfällen nicht unterstellt. Kern der Arbeit ist es, herauszufinden, inwieweit das Urheberrecht das Phänomen behindert und inwieweit Schrankenbestimmungen diese Hindernisse überwinden können. Zur genaueren Beurteilung greift die Arbeit auf medienwissenschaftliche Forschungsansätze zurück, um der Typik dieses Äußerungsmediums besser gerecht zu werden
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