Art. 15 - Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Abstract

Der Wert und Nutzen intelligenter Systeme bemessen sich maßgeblich danach, wie verläss-lich ihr Einsatz tatsächlich ist. Ihre Ausgaben müssen nicht nur möglichst fehlerfrei sein. Sie sollten auch Störungen trotzen – gleich, ob diese auf technischen Ursachen beruhen oder Folge einer Einwirkung unbefugter Dritter sind, die einen Cyberangriff auf KI-Systeme aus-üben und dabei KI-spezifische Schwachstellen ausnutzen (→ Rn. 59 ff.). Die KI-VO stimmt da-her für Hochrisiko-KI-Systeme in Art. 15 einen Qualitätszieldreiklang aus Genauigkeit, Robust-heit und Cybersicherheit an. Er steht im Dienst der übergeordneten strategisch-politischen Mission der EU, vertrauenswürdige und ethische KI im Binnenmarkt zu fördern (vgl. auch Art. 1 Abs. 1, Erwgr. 27 S. 3, 4 und 6) sowie das Niveau der Cybersicherheit (insbes. von Schlüssel-technologien wie KI) zu erhöhen

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