Obwohl Übergewicht in Österreich durch alle Altersschichten hindurch ansteigt, wird "bloßes" Übergewicht grundsätzlich nicht als Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrecht anerkannt (wobei der sozialversicherungsrechtliche und der medizinische Krankheitsbegriff nicht vollständig deckungsgleich sind). Daher fehlt hier von vorneherein die Rechtsgrundlage für eine Übernahme der Kosten für "Abnehmspritzen" durch die Sozialversicherung. Anders sieht es bei Adipositas aus: Hier ist die medizinische und sozialversicherungsrechtliche Krankheitsqualität als solche wohl gegeben, was aber nicht bedeutet, dass deswegen uneingeschränkt "Abnehmspritzen" auf Sozialversicherungskosten verschrieben werden können. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, wobei hier insb. das komplexe österreichische Arzneimittelerstattungsrecht eine zentrale Rolle spielt. Dieser Blogbeitrag stellt diese "mehrschichtige" Rechtslage dar
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