research

Die „gerechte“ Strafe im Kartellverfahren

Abstract

Im Zuge der 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden die Sanktionsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei nachgewiesenen Verstößen gegen das Kartellverbot drastisch erhöht. Damit soll in erster Linie einer verminderten Kontrolldichte Rechnung getragen werden. Die Höhe der Geldbuße kann nunmehr bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres betragen. Jedoch bedeutet dies für einige Unternehmen das wirtschaftliche Aus, da mit der Geldbuße ihr gesamtes Eigenkapital abgeschöpft würde. Dies ist aber wettbewerbspolitisch nicht erwünscht. Aber ein Kartellvergehen ist auch kein Kavaliersdelikt und muß entsprechend bestraft werden. Schließlich würden sonst falsche Anreize gesetzt werden, und Unternehmen würden vermehrt illegale Kartelle bilden. Die Behörden stehen somit vor dem Dilemma eine gerechte Strafe zu finden.

Similar works

Full text

thumbnail-image
Last time updated on 06/07/2012

This paper was published in Research Papers in Economics.

Having an issue?

Is data on this page outdated, violates copyrights or anything else? Report the problem now and we will take corresponding actions after reviewing your request.