Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob und wie der GmbH-Vertragskonzern einem speziellen Haftungsregime unterworfen werden sollte.
Anders als das Aktiengesetz - das in § 302 AktG eine Verlustübernahmepflicht der vertraglich herrschenden Konzernmutter statuiert - kennt das GmbHG kein kodifiziertes Haftungsregime des Vertragskonzerns. Die herrschende Meinung behilft sich mit einer Analogie des § 302 AktG im GmbH-Vertragskonzern. Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Sinn und die Berechtigung dieser Analogie vor dem Hintergrund der strukturellen Unterschiede und Parallelen von Aktienrecht und GmbH-Recht
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