Wald-Naturschutzgebiet oder Naturwaldzelle - ein neuartiger Naturschutzkonflikt?

Abstract

Seit 1970 wurden in Nordrhein-Westfalen, wie in anderen Bundesländern auch, Naturwaldzellen eingerichtet. In ihnen sollen natürliche und naturnahe Waldgesellschaften sich ungestört entwickeln können. "In Naturwaldzellen wird der Waldbestand sich selbst überlassen. Bewirtschaftungsmaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden." (§49 LFoG NW 1980.) Angestrebt wird ein System von Reservaten, das alle wichtigen Waldtypen in genügend großen Beständen und möglichst mehrfach an verschiedenen Stellen umfaßt (vgl. z.B. TRAUTMANN 1971). Am 1.1.1976 waren in der Bundesrepublik 348 Naturwaldreservate mit rund 9780 ha Fläche ausgewiesen, in Nordrhein-Westfalen waren es 40 Naturwaldzellen mit 600 ha Fläche (TRAUTMANN 1976). Inzwischen hat sich diese Fläche in Nordrhein-Westfalen auf ca. 800 ha erhöht (UBER 1982). Drei Naturwaldzellen liegen im Bereich des Staatl. Forstamtes Bad Driburg im Kreis Höxter, und zwar auf dem Mühlenberg südwestlich von Beverungen. (Näheres, auch zur Geschichte der Flächen, bei UBER 1982.) Hierbei überschneidet sich die Naturwaldzelle Nr. 32 zum großen Teil mit dem 1939 eingerichteten Naturschutzgebiet "Mühlenberg". Und genau in dieser Tatsache liegt die Gefahr eines schwerwiegenden Naturschutzkonflikts

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Last time updated on 27/08/2013

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