OPUS-Hochschulschriftenserver der HVF
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Geht doch! Menschen mit wesentlicher Behinderung finden Arbeit bei der Stadtverwaltung Stuttgart
Menschen mit Behinderung sind auf dem ersten Arbeitsmarkt in Deutschland stark unterrepräsentiert. Seit 1974 gibt es bereits eine Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Diese ist im § 71 Abs. 1, Satz 1 SGB IX wie folgt definiert: „Private und öffentliche Arbeitgeber (...) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (...) haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.“ Das Land Baden-Württemberg als Arbeitgeber erreicht seit Jahren die Pflichtbeschäftigungsquote nicht und muss Ausgleichzahlungen in Millionenhöhe leisten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 13 Menschen mit wesentlicher Behinderung eingestellt und sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die HVF hat das Projekt wissenschaftlich begleitet
Ist die Verpackungssteuer die neue Hundesteuer?
Mit Verpackungssteuern möchten Kommunen gegen Müllberge aus Pizza-Kartons und Coffee to go-Bechern ankämpfen. Für die Finanzwissenschaften sind sie ein hervorragendes Beispiel, um die Regulierung von negativen Externalitäten zu erörtern. Dieser Beitrag diskutiert die Effektivität und Effizienz einer solchen kommunalen Lenkungssteuer und entwickelt Handlungsempfehlungen aus ökonomischer Perspektive
Bewerberinnenflaute bei Bürgermeisterwahlen - Warum die Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen seltener für das Bürgermeisteramt kandidieren als die Studenten.
Zu wenig Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen kandidieren für das Bürgermeisteramt, obwohl sie gut qualifizierte Kandidatinnen wären. Um herauszufinden, welche Gründe für die Studentinnen gegen eine Kandidatur sprechen, werden in dieser Arbeit die bisher herausgefundenen Hinderungsgründe der Frauenforschung mit den Einflussfaktoren der Rekrutierung zu Bürgermeisterwahlen verbunden und auf den Einfluss bei den aktuellen Studentinnen der Verwaltungsfachhochschulen überprüft
Rassistische Beleidigungen in Zivil- und Strafrecht
Das Thema des Rassismus ist medial stark präsent und wird auch in akademischen Kreisen viel diskutiert, allerdings relativ wenig im Recht. Zwar existiert ein Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischen Beleidigungen in völkerrechtlichen Übereinkommen wie z. B. Art. 5 Datennetzkriminalität-Übereinkommen-Protokoll. Aber Erörterungen zur Relevanz von Rassismus und insbesondere rassistischen Beleidigungen im deutschen Recht sind relativ spärlich. Das gilt insbesondere für die Rechtslage im Zivil- und Strafrecht