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    Harmonisierung des Geschäftsgeheimnisschutzes in Europa

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    Gegenstand dieser Arbeit ist die Darstellung und Analyse der Harmonisierung des Geschäftsgeheimnisschutzes durch den europäischen Gesetzgeber anhand der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäisches Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-How und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnis) vor rechtswidrigen Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Nach einem Überblick über die österreichische, rechtliche Historie des Geschäftsgeheimnisschutzes, wird die nationale Umsetzungsarbeit des österreichischen Gesetzgebers, sowie das aktuell gültige Geschäftsgeheimnisschutzregime erläutert. Darüber hinaus wird die Sonderstellung von Geschäftsgeheimnissen im Vergleich zu den übrigen materiellen Schutzrechten herausgearbeitet und auch der Kontext zwischen Geschäftsgeheimnis und Datenschutz bzw Geschäftsgeheimnis und Arbeitsrecht analysiert und abgegrenzt. Abgerundet wird die gegenständliche Diplomarbeit mit einem Ausblick über den rechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf europäischer Ebene.eingereicht von Johanna RettenwenderUniversität Linz, Diplomarbeit, 2020(VLID)487030

    Der Weltanschauungsbegriff im Gleichbehandlungsgesetz : Vegetarismus und Veganismus als Weltanschauung?

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    Vegetarische und vegane Lebensformen erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, ob der Entschluss, vegetarisch oder vegan zu leben, reine Privatsache ist oder auch Auswirkungen auf andere Lebensbereiche, wie etwa das Arbeitsumfeld einer Person, haben kann. Mit eben dieser Fragestellung hatte sich ein britisches Gericht im Jahr 2019 auseinanderzusetzen: Arbeitskollegen gaben einem Vegetarier Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen zu essen, ohne dass dieser davon wusste. Der vegetarisch lebende Arbeitnehmer zog vor Gericht und stützte seinen Diskriminierungsvorwurf auf „belief“. Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass "Vegetarismus" nicht als "belief" einzuordnen ist. Ob dasselbe auch für „Veganismus“ gilt, wurde offen gelassen, jedoch eine von der Entscheidung zum Vegetarismusbegriff abweichende rechtliche Behandlung angedeutet. In Österreich gibt es noch keine vergleichbaren Entscheidungen, die sich mit den Begriffen „Vegetarismus“ und „Veganismus“ und deren Verhältnis zum Weltanschauungsbegriff das Pendant zum britischen „belief“-Begriff auseinandersetzen. Angesichts der steigenden Anzahl von vegetarisch und vegan lebenden Personen werden jedoch auch österreichische Gerichte in Zukunft mit Fragestellungen aus diesem Themenbereich konfrontiert sein. Vor allem "Veganismus" wird in der juristischen Literatur immer wieder als Beispiel für eine möglicherweise vom Weltanschauungsbegriff erfasste Überzeugung angeführt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich demnach damit, ob „Vegetarismus“ und "Veganismus" unter den Weltanschauungsbegriff des österreichischen Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) zu subsumieren sind.eingereicht von Elisa MayböckUniversität Linz, Diplomarbeit, 2020(VLID)509923

    Organe der Genossenschaft

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    eingereicht von Markus SmoleUniversität Linz, Diplomarbeit, 2020(VLID)493135

    Europäisches Flüchtlingsrecht

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    In meiner Diplomarbeit - Europäisches Flüchtlingsrecht- habe ich mich mit der Entstehung der Europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik, des Dublin-Systems, als essenzieller Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie der Rechtsprechung des EGMR und EuGH bei der Ermittlung der Grenzen der Dublin-Überstellungen, auseinandergesetzt. Es soll untersucht werden, ob die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Überstellungen im Einklang mit internationalen und europäischen Konventionen stehen. Ich habe nämlich untersucht, ob das zurzeit geltende Recht, Dublin III-Verordnung, nicht gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Grundrechtecharta, verstößt. Abschließend habe ich mich mit der Neuregelung des Dublin-Systems befasst. Die Überstellungen von Flüchtlingen, in die nach dem Dublin-System zuständigen Mitgliedstaaten, sind von den Akteuren, den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof in den Fällen unmenschlicher und erniedrigenden Behandlung unterbunden worden. Der Änderungsvorschlag bringt keine Verbesserungen in Bezug auf das Europäische Flüchtlingsrecht mit sich.eingereicht von Skurta KrrutajUniversität Linz, Diplomarbeit, 2020(VLID)494521

    Elektronische Marktplätze in der Umsatzsteuer unter Anbetracht des Unionsrechts

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    Im Zusammenhang mit dem Versandhandel über elektronische Marktplätze entstehen für die in Drittstaaten ansässigen Händler viele Möglichkeiten zum Mehrwertsteuerbetrug oder zur Steuerhinterziehung innerhalb der EU. Grundsätzlich würde für die Onlinehändler eine Steuerpflicht in der EU bestehen, jedoch unterlassen entsprechende Händler die eigentlich vorgeschriebene Registrierung, Steueranmeldung und Steuerbezahlung im betroffenen Mitgliedstaat. Dadurch verschaffen sie sich nicht nur ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile, sondern verstoßen auch unmittelbar gegen Steuerrechtsordnungen. Ebenso ist es für die Steuerbehörden relativ schwierig, gegen entsprechend kriminelle Unternehmer vorzugehen, weil deren Ansässigkeit in einem Drittstaat eine Vollstreckung von Steueransprüchen als auch eine Verfolgung betroffener Händler stark erschwert. Daher führte die EU im Zuge des E-Commerce-Pakets neue steuerrechtliche Regelungen für die Betreiber elektronischer Marktplätze ein, die dazu führen, dass gewisse Marktplatzbetreiber selbst als Steuerschuldner für bestimmte Versandhandelsumsätze gelten. Diese mussten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht implementiert werden. In dieser Arbeit werden durch eine umfassende Darstellung der neuen Richtlinien aus dem E-Commerce-Paket der EU sowie der darauf basierenden österreichischen Steuerrechtsnormen, sämtliche Pflichten der Betreiber elektronischer Marktplätze identifiziert. Damit einhergehend wird auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Unionsrechts zum nationalen Recht eingegangen und bestehende Wechselwirkungen analysiert. Um Rechtssicherheit für Betreiber elektronischer Marktplätze zu schaffen, werden die Anwendungsvoraussetzungen und der Anwendungsbereich der neuen Gesetzesnormen detailliert dargestellt. Darauf aufbauend wird durch eine umfangreiche wissenschaftliche Abhandlung der verschiedenen Arten an elektronischen Marktplätzen versucht, eine Auslegung im Sinne der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen zu schaffen. Damit sollen vorherrschende definitorische Unschärfen klargestellt und betroffene digitale Plattformen identifiziert werden.eingereicht von Florian SchusterbauerUniversität Linz, Masterarbeit, 2020(VLID)495152

    Die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union

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    eingereicht von Stephanie Carolina LippitzUniversität Linz, Diplomarbeit, 2020(VLID)473110

    Die Bedeutung des Einsatzes von Laienwerbern im UWG und das Verbot des Schneeballsystems

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    Diese wissenschaftliche Arbeit befasst sich mit dem mit dem Einsatz von Laienwerbern und dem Schneeballsystem iSd Recht gegen den unlauteren Wettbewerb. Es wird zu Beginn der Aufbau des UWG sowie der Einfluss und die Bedeutung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) erörtert. Dann erfolgt eine Bezugnahme auf die relevanten Gesetzesstellen des UWG und deren Auslegung. Darunter befinden sich die Z 14 des Anhangs zum UWG, § 27 UWG und § 1 UWG, wobei außerdem auch praktische Anwendungsfälle erläutert werden. Es erfolgt eine Abgrenzung der Normen untereinander und eine Beschreibung zu deren Verhältnis. Danach wird noch eine Abgrenzung zur Vertriebsform des Multi-Level-Marketing vorgenommen und der Straftatbestand des 168a StGB (Ketten- und Pyramidenspiele) erläutert.eingereicht von Linda DannerUniversität Linz, Diplomarbeit, 2020(VLID)473867

    Realisierung radargesteuerter autonomer Fortbewegungsmittel mit Hilfe des Robot Operating Systems

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    Die folgende Arbeit demonstriert die Realisierung eines autonomen Fahrzeuges mit dem Robot Operating System (ROS) unter Verwendung eines Radars. Dabei soll ein vorausfahrendes Fahrzeug mit dem Radar detektiert und dieses durch entsprechender Regelung autonom gefolgt werden. Durch die geringe Empfindlichkeit des Radarsystems auf Umwelteinflüsse ist eine robuste Messung und Detektion möglich. Deshalb gewinnt der Einsatz von Radarsensoren in der Automobilindustrie immer größere Bedeutung. Zur eindeutigen Identifikation des vorfahrenden Fahrzeuges werden modulierte Reflektoren angebracht. Die Position und Geschwindigkeit werden mittels digitaler Signalverarbeitung des Radarsignals bestimmt. Diese Konfiguration könnte bereits in naher Zukunft auf echten Straßen zur Anwendung kommen, um den Fahrer auf längeren monotonen Fahrstrecken zu unterstützen. In dieser Arbeit ist das autonome Fahrzeug als 1:6 Modellauto realisiert, auf welchem das 24 GHz FMCW-Radar (Frequency Modulated Continuous Wave Radar), Sensoren zur Messung der Odometrie und die Rechenplattform Intel NUC montiert sind. Die Radarsignalverarbeitung zur Auswertung der Position und der Geschwindigkeit des vorfahrenden Fahrzeuges erfolgt auf der Rechenplattform, auf welchem das ROS-System installiert ist. Die Lenkwinkelvorgabe errechnet sich mit dem Stanley- Lenkregler [Hof+07] und die Geschwindigkeitsvorgabe für das autonome Fahrzeug erfolgt über eine rampengesteuerte Geschwindigkeitsregelung, wobei der Abstand und die Geschwindigkeit des Vorausfahrzeuges berücksichtigt werden. Mit den Aktuatoren wird mit Hilfe der von ROS zur Verfügung gestellten mavROS Schnittstelle kommuniziert. In dieser Arbeit wird die Messgenauigkeit des Radars für die Positionsbestimmung und Geschwindigkeitsmessung überprüft, der Stanley-Lenkregler und die Geschwindigkeitsregelung vorgestellt und eine Realisierung in ROS dargestellt.This thesis illustrates the use of a radar for autonomous vehicles, which is realized with the Robot Operating System (ROS). A leading vehicle should be detected by the radar and followed autonomously by appropriate control. The radar ensures a robust measurement due to the low sensitivity to enviromental impacts. This is the reason why the use of radar sensors gains importance for the automobile industry. For clear identification of the front vehicle, modulated reflectors are attached and the position and velocity is detected by signal processing of the radar signal. This configuration could be applied to real roads in the near future, to support the driver on longer monotonous routes. The vehicle in this thesis is realized as a 1:6 model car, on which the 24 GHz FMCW (frequency modulated continuous wave) radar, sensors for measuring the odometry and the computing platform Intel NUC are installed. The radar signal processing for evaluating the position and speed of the vehicle in front are calculated on the computing platform on which the ROS system is installed. The steering angle is calculated using the Stanley steering controller [Hof+07] and the speed for the autonomous vehicle is controlled by a ramp cruise control which respects the distance and speed of the vehicle ahead. The communication to the actuators is done using the mavros interface provided by the ROS. This thesis evaluates the accuracy of the radar for position determination and speed measurement. Furthermore, the Stanley steering controller, the cruise control and a realization in ROS are presented. Finally, a short outlook on possible extensions and other interesting aspects are given.eingereicht von Ing. Markus Rechberger BScUniversität Linz, Masterarbeit, 2020(VLID)474135

    Das Rehabilitationsgeld- : Voraussetzungen, Entziehung, Export

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    Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG) 2012 wurde der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit für unselbstständig Erwerbstätige ab Geburtsjahrgang 1964 neu geregelt. Eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gebührt nur noch, wenn die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt weder durch medizinische noch durch berufliche Maßnahmen der Rehabilitation möglich ist. Während der Durchführung der medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation gebührt ein Rehabilitationsgeld. Diese Arbeit widmet sich dem Rehabilitationsgeld, unter welchen Voraussetzungen es gebührt, wie es wieder entzogen werden kann und ob es ins Ausland zu exportieren ist. Es wird der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit ausgeführt. Des Weiteren wird auf die Besonderheiten der Finanzierung und Auszahlung hingewiesen. Hauptpunkte stellen die Entziehung des Rehabilitationsgeldes und die Mitwirkungspflicht dar. Der Export des Rehabilitationsgeldes wird anhand von OGH- und EuGH-Entscheidungen, nationalem und internationalem Recht, insbesondere EU-Recht, erörtert.eingereicht von Karin MinkenbergUniversität Linz, Diplomarbeit, 2020(VLID)479164

    Corporate Social Responsibility in Familienunternehmen am Beispiel der Druckerei Janetschek GmbH

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    Die vorliegende Masterarbeit behandelt das Thema der Ausgestaltung von Corporate Social Responsibility (CSR) in einem niederösterreichischen Familienunternehmen (FU). Anhand einer umfassenden Stakeholder-Analyse präsentiert diese Arbeit, wie die CSRAuseinandersetzung in einem FU erfolgen kann und wie diese von unterschiedlichen Anspruchsgruppen des Unternehmens wahrgenommen wird. Im Zuge einer qualitativen Fallstudie wurden im Zeitraum von Jänner bis März 2019 22 problemzentrierte Interviews sowohl mit internen als auch externen Stakeholdern des FU durchgeführt. Basierend auf diesen Interviews soll u. a. abgeleitet werden, welche konkreten CSR-Maßnahmen im untersuchten FU umgesetzt werden und wie diese im FU organisatorisch verankert sind. Überdies wird analysiert, wie die verschiedenen Stakeholder-Gruppen die CSR-Bemühungen des FU wahrnehmen und worin diese eine mögliche Einflussnahme der Unternehmerfamilie auf die CSR-Aktivitäten erkennen können. Daneben sollen die von den Interviewpartnern angeführten positiven und negativen Auswirkungen der CSR-Auseinandersetzung im FU dargestellt werden. Die Ergebnisse der Fallstudie zeigen, dass die CSR-Bemühungen des FU unterschiedlich von den Anspruchsgruppen registriert werden, sämtliche Interviewpartner aber die Kunden und Mitarbeiter des FU als die Hauptadressaten der CSR-Maßnahmen nennen können. Weitere Konformität zwischen den befragten Stakeholdern besteht darin, dass diese das untersuchte FU in der Branche als Vorreiter im CSR-Bereich sehen. Die Mehrheit der befragten Anspruchsgruppen nehmen v. a. in der gestiegenen Öffentlichkeitsarbeit eine zentrale Entwicklung der CSR-Auseinandersetzung im FU wahr. Diese Steigerung wird als Instrument zur Verstärkung der Glaubwürdigkeit der CSR-Aktivitäten gedeutet und somit als Möglichkeit interpretiert noch intensiver auf die Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder einzugehen. Die Fallstudie zeigt, dass die befragten Stakeholder v. a. in der beistimmenden und offene Einstellung den wesentlichen Einfluss der Unternehmerfamilie auf die CSR-Auseinandersetzung im FU sehen. Ferner führen die Anspruchsgruppen vorrangig die Steigerung der Mitarbeitermotivation, die Erschließung neuer Kundengruppen sowie die Neupositionierung des FU am Markt als positive Auswirkungen der CSR-Auseinandersetzung im FU an. Als negative Auswirkungen dieser Auseinandersetzung wird v. a. auf höhere Kosten und auf eine mögliche Abwehrhaltung seitens der Mitarbeiter verwiesen.This thesis addresses the topic of Corporate Social Responsibility (CSR) in a Lower Austrian family firm. Based on a comprehensive stakeholder analysis, it presents how CSR can be implemented in a family firm and how it is perceived by the different stakeholders of the firm. Using a qualitative case study, 22 problem-centred interviews with both internal and external stakeholder of the family firm were conducted between January and March 2019. Based on these interviews, the concrete CSR measures implemented in the family firm were derived. It was also examined how these are organisationally anchored in the firm, how different stakeholder groups perceive the CSR efforts of the family firm and how they recognise the possible influence of the entrepreneurial family on CSR activities. In addition, the positive and negative effects of CSR in the family firm according to interviewees were discussed. The results of the case study show that the social and environmental CSR efforts of the family firm are perceived differently by stakeholders. However, the customers and employees of the firm are considered to be the main addresses of CSR measures by interviewees. Similarly, all stakeholders see the family firm as a pioneer in the field of CSR within the industry. Further, for most of the interviewed stakeholders, the greatest development in CSR in the firm is the increase in public relations work. This increase is interpreted as an instrument for strengthening the credibility of CSR activities and thus responding even more intensively to the need of the various stakeholders. The interviewed stakeholders considered the innovative and open attitudes of the entrepreneurial family to influence CSR in the firm. Moreover, they mainly cited the increase in employee motivation, opening of new markets and repositioning of the family firm in the market as positive effects of CSR in the firm. Negative effects include predominantly higher prices and the possible defensive attitudes of employees.eingereicht von Barbara Fürthner, BScUniversität Linz, Masterarbeit, 2020(VLID)482907

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