Mit den so genannten »Parité-Gesetzen« wurde gegen Ende der 1990er Jahre zum ersten Mal in Frankreich eine Politik eingeleitet, mittels derer die politische Repräsentation der Frauen gezielt befördert werden sollte. Mit dem Verfassungsgesetz vom 8. Juli 1999 wurde dem Artikel 3 der Verfassung ein Absatz hinzugefügt, dem zufolge »das Gesetz den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und darauf beruhenden Ämtern fördert«. Ein Jahr später bestimmte das Wahlrechtsgesetz vom 6. Jun..