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Das Gefängnis als staatliche Bauaufgabe dargestellt am Beispiel der Kölner Strafanstalt "Der Klingelpütz" (1834-1838 und 1843-1845)

Abstract

Die Arbeit fragt nach den Voraussetzungen, die das Gefängnis zur staatlichen Bauaufgabe haben werden lassen, und untersucht die architektonischen Besonderheiten des Bautyps. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Kölner Strafanstalt, genannt Klingelpütz, die der Kölner Regierungsbaumeister Matthias Biercher entworfen und in zwei Bauphasen (1834-38 und 1843-45) ausgeführt hat. Als Vergleichsbauten werden zeitnah entstandene Haftanstalten im damaligen Deutschland, in England und den USA herangezogen und hinsichtlich ihres Vorbildcharakters für die architektonische Umsetzung befragt. Methodisch misst die Forschungsarbeit dem zeitgenössischen gefängniswissenschaftlichen Kontext, in dem die Bauaufgabe in Preußen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entsteht, eine wichtige Bedeutung zu. Hier wird gezeigt, dass der unter Juristen, Ärzten oder Geistlichen geführte Diskurs einen wesentlich höheren Einfluss auf die Gefängnisarchitektur hatte als die Architektenschaft. Die anschließende Untersuchung der Baugeschichte des Kölner Gefängnisses berücksichtigt bewusst seine beiden Bauabschnitte, indem sie die jeweils in der ersten und der zweiten Bauphase entstandenen Gebäudeteile in Grund- und Aufriss befragt. So wird zum einen die Bedeutung deutlich, die die nutzungsspezifische Organisation und der Haftalltag auf die Grundrissstruktur haben. Zum anderen zeigen die beiden Bauphasen die Entwicklung, die der Gefängnisbau in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durchläuft. Am Ende dieser Entwicklung steht ein standardisierter Grundrisstyp, der nicht nur für Preußen verbindlich ist. Das Kölner Gefängnis war seit seiner Erbauung bis nach der Errichtung der modernen JVA in Köln-Ossendorf 1969 in Nutzung. Nach dem Umzug wurde der "Klingelpütz", der erste Gefängnisneubau in der preußischen Rheinprovinz, gesprengt. Da vor der Niederlegung keine Bauaufnahme bzw. Dokumentation stattgefunden hat, stützt sich die Arbeit überwiegend auf schriftliches Quellenmaterial. Danach kommt die Untersuchung zu dem Fazit, dass für den Bautyp in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eher funktionsrelevante, nutzungsspezifische und organisatorische Determinanten prägend waren, hinter denen ein architekturtheoretischer Diskurs oder repräsentative Belange des Staates zurückstanden

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