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Die Wittelsbacher und ihre Kurstimme(n) im 13. Jahrhundert
Es geht um die Frage, ob die Herzöge von Bayern und seit 1214 Pfalzgrafen bei Rhein in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein (Pfalz) oder zwei (Pfalz und Bayern) Stimmen bei den Königswahlen besaßen oder nicht. Je mehr sich jedoch die Zahl Sieben für die Königswähler durchsetzte, desto weniger nahm man von der herzoglich bayerischen Stimme Notiz. Im Hausvertrag von Pavia vom 4. August 1329 zwischen der ludowizianischen und rudolfinischen Linie – Niederbayern bleibt ausgeklammert – wird die Kur erneut als gemeinsames Recht proklamiert. Erst im 17. Jahrhundert erhielt dann das Herzogtum Bayern, unter gewandelten politischen Bedingungen, eine eigene Kurstimme
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