25 research outputs found
Geschichte der Rechtsphilosophie
Digitalisat der Ausgabe der 6., unveränd. Aufl. von 1963 (Band1), erschienen 202
Die Aktenstücke über das Bündniß vom 26. Mai und der Antrag Camphausen : eine in der Sitzung der ersten Kammer am 27. August angemeldete Rede
Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!von Julius StahlIn Fraktu
Die Genesis der gegenwärtigen Rechtsphilosophie
Handschriftliches Exlibris: "J. Hch. Müller cand. jur. v. Wülflingen" 000234586_0001 Exemplar der ETH-BIBHandschriftliches Exlibris: "O. Raifner, etud. jur." 000234586_0002 Exemplar der ETH-BI
Die deutsche Reichsverfassung nach den Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung und nach dem Entwurf der drei königlichen Regierungen : geschrieben im Juni 1849
Boberach: Österreich kann zwar, wenn es alle Pflichten auf sich nehmen will, die Aufnahme in einen neuen deutschen Bundesstaat beanspruchen, doch steht dem die Gesamtstaatsverfassung vom März im Wege. In Deutschland sollten sich zwei Reiche entwickeln, ein westliches und ein östliches, dabei die kleineren Staaten an größere angeschlossen werden, aber beide sollten zusammenwirken, um die Monarchie gegen die Revolution zu verteidigen und Gebietsansprüche abzuwehren. - Wentzke: Für das Verschwinden der kleineren Staaten und ihre Angliederung an die größeren Staaten. Österreich ist nach seiner Gesamtverfassung vom März 1849 außer stande, Mitglied des alten Staatenbundes zu bleiben. "Es wäre die künftige Gestaltung Deutschlands aufzufassen als eine Ausbreitung in zwei große Reiche, ein östliches und ein westliches, die jedes nach seiner besonderen Aufgabe sich unabhängig gestalten, aber untrennbar zusammengreifen zu ihrer gemeinsamen deutschen Stellung in Europa." Will aber Österreich alle Verpflichtungen des neuen Bundesstaates übernehmen, so ist ihm der Eintritt rechtlich nicht zu verweigern. Preußen und Österreich im herzlichen Einverständnis müssen die Integrität Deutschlands gegen das Ausland und die Monarchie gegen die Revolution vertreten. - Welsch (Projektbearbeiter): Von dem konservativen Staatsrechtler und (seit 1849) Mitglied der ersten preußischen Kammer Stahlbeleuchtet von Julius StahlIn Fraktu
<<Die>> deutsche Reichsverfassung nach den Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung und nach dem Entwurf der drei königlichen Regierungen beleuchtet
Mode of access: Internet
Historia de la filosofia del derecho
Yeves Andrés, Juan Antonio. La España Moderna: catálogo de la editorial, índice de las revistas. Madrid 2002. P. 107, da como fecha probable de publicación para esta ed. ca. 1894Palau 22 p. 140 lo fecha en 189
Christliche Rechts- und Staatslehre
Abth. 1: 1833, XVI, 344 Seiten ; Abth. 2: 1837, XVI, 431 SeitenHandschriftliches Exlibris: "J. Hch. Müller cand. jur. v. Wülflingen" 000234587_0001 Exemplar der ETH-BIBHandschriftliches Exlibris: "O. Raifner, etud. jur." 000234587_0002 Exemplar der ETH-BI
Reden
REDEN
Reden / Stahl, Friedrich Julius (Public Domain) ( - )
Title page ( - )
Contents ( - )
Einleitung ( - )
I. Die bevorstehende Kaiserwahl (1)
II. Die Aktenstücke über das Bündnis vom 26. Mai und der Antrag Camphausen (7)
III. Die Kopfzahlwahlen und das oktroyirte Wahlgesetz (14)
IV. Die Aufhebung der Fideikommisse (19)
V. Die Trennung von Kirche und Staat (24)
VI. Das Steuerverweigerungsrecht und die parlamentarische Regierung (33)
VII. Die Bildung der ersten Kammer (43)
VIII. Die Selbstständigkeit der evangelischen Kirche (54)
IX. Die Civil-Ehe (58)
X. Die Ablösung der Kircheneinkünfte (63)
XI. Die Zwangs-Ablösung unter dem Werthe (68)
XII. Die En-bloc-Annahme der deutschen Bundesstaatsverfassung (74)
XIII. Der Liberalismus (83)
XIV. Noch einmal die parlamentarische Regierung (86)
XV. Das Reichsgericht nach seiner Kompetenz (91)
XVI. Das Reichsgericht nach seiner Besetzung (98)
Beilage. Ueber das Verhältniß der Union zum deutschen Bunde (105