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    Die soziale Sicherung bei Invalidität im Erwerbsalter

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    Die soziale Sicherung im Falle von Invalidität gewann in Österreich durch die schrittweise Abschaffung der Frühpensionen zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit vergleicht die soziale Sicherung bei geminderter Erwerbsfähigkeit in den Niederlanden, Schweden und Österreich. Ausgangspunkt ist die Zuordnung des Risikos Invalidität im jeweiligen sozialen Sicherungssystem. In allen drei Vergleichsländern hat sich die Invaliditätspolitik in den letzten 30 Jahren zunehmend an den Maßnahmenpaketen der Arbeitslosenpolitik orientiert und von einer reinen Einkommenssicherung gelöst. In den Niederlanden wurde besonders durch die gesetzliche Verankerung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber ihren gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmern ein erfolgreicher Weg beschritten. Im Gegensatz zu Österreich sind in den Niederlanden und Schweden im Falle von Erwerbsunfähigkeit Teilleistungen vorgesehen. Die beiden Vergleichsländer verfügen andererseits über keinen Berufsschutz, der vor eine Verweisung der Versicherten auf andere Berufe schützt. Die Erwerbszentriertheit des österreichischen sozialen Sicherungssystems zeigt sich auch durch die lange Wartezeit und die Versicherungslücke für Nicht-Erwerbstätige. Demgegenüber wird es insbesondere in Schweden als soziales Grundrecht gesehen, dass alle Bürger im Falle der Erwerbsunfähigkeit Sozialleistungen erhalten. Das soziale Risiko Invalidität wird grundsätzlich im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit wahrgenommen. Dessen ungeachtet bietet die soziale Absicherung von Erwerbsunfähigkeit Anknüpfungspunkte für die Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten
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