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Der Beitrag der Landwirtschaft zur Umsetzung des ÖVS am Beispiel der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung "Biotopverbund Saale"
Die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung dient nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" als Vorplanung zur Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Landentwicklung. Mit ihrer Hilfe können a) Konfliktbereiche, Entwicklungsmöglichkeiten und Entscheidungsbedarf für ein Bodenmanagement in ländlichen Räumen aufgezeigt, b) gebietsspezifische Leitbilder und Landnutzungskonzeptionen für den Planungsraum entwickelt, c) Handlungskonzepte und Umsetzungsstrategien erarbeitet und d) der Einsatz entsprechender Landentwicklungsinstrumente für konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden. Die Ergebnisse dieses Planungsprozesses werden in regelmäßigen Abständen mit der planungsbegleitenden Arbeitsgruppe abgestimmt. Diese planungsbegleitende Arbeitsgruppe wird aus Vertretern der beteiligten Kommunen, der zuständigen Behörden und interessierten Verbänden gebildet
