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    Die Institution "Verbrechen & Strafe" zwischen sozialer Kontrolle und sozialer Ausschließung

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    "Herrschaft konstituiert sich durch Definition von (Nicht-)Zugehörigkeiten und entsprechende (Nicht-)Teilnahmen. Soziale Ungleichheit, Subkulturbildung, bĂŒrokratisierte und institutionalisierte Separation und entsprechende kulturelle Praktiken der sozialen Verachtung, der moralischen Degradierung bis zu Dehumanisierung interpretieren wir als Formen der sozialen Ausschließung. Sozialstrukturen kapitalistischer Gesellschaftsformationen sind das jeweilige Zwischenergebnis von historisch variablen ökonomischen und politischen Strategien, einer Politik der Polarisierung durch Differenzierung, durch Privilegierung und Diskriminierung entgegen zu arbeiten. Eine PhĂ€nomenologie verschiedener Formen sozialer Ausschließung (Arbeitsmarkt, Nationalstaat, GeschlechterverhĂ€ltnis, institutionelle Separierung) und des Systems der Kategorisierungen von Personen und Gruppen zeigt, daß sie 'interessiert' benutzt werden, um Unterschiede zu erzeugen. Wir erproben also einen Perspektivenwechsel: die 'feinen und groben Unterschiede' sollen nicht als unterschiedliche Grade der Integration interpretiert werden, sondern als Abstufungen der Ausschließung von der Teilhabe an Ressourcen, die zur BewĂ€ltigung einer Lebensweise und der individuellen Reproduktion darin nötig sind. Der Perspektivenwechsel hat Folgen fĂŒr Teilgebiete der Soziologie, z.B. fĂŒr die Soziologie des strafenden Staates. Der kritische Beitrag der Soziologie des Strafrechts bestand und besteht darin, an der Kategorie der 'KriminalitĂ€t' und der Politik mit der staatlichen Strafe die Vermittlung von sozialer Verachtung, moralischer Degradierung und den durch Produktionsweise und sozialstrukturelle VerĂ€nderungen angestoßenen Konflikten um Privilegien, Nachteile und Zugehörigkeit ĂŒberhaupt herauszuarbeiten. In einer Zeit, wo Zugehörigkeiten 'exklusiver' bestimmt werden, sollten diese Praktiken und ideologischen Strategien auf den Begriff gebracht werden: Als ein 'ideologischer Staatsapparat' ermöglicht Strafrecht Ausschließungs-Diskurse und als Institution der Grenzziehung verwalten und organisieren die Instanzen des Strafrechts die moralisch legitimierte Ausschließung." (Autorenreferat

    Social Exclusion in Germany

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    Böhnisch T, Cremer-SchÀfer H. Social Exclusion in Germany. In: Steinert H, ed. Social exclusion as a multidimensional process. Subcultural and formally assisted strategies of coping with and avoiding social exclusion. Vol 2/1: State of Social Policy. Wien; 1999: 187-240

    Coping with Social Exclusion: from acceptance to indignation

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    Böhnisch T, Cremer-SchÀfer H. Coping with Social Exclusion: from acceptance to indignation. In: Steinert H, Pilgram A, eds. Welfare policy from below. Struggles against social exclusion in Europe. Oxon: Ashgate; 2003: 77-90
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