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The Impact of Losses on Income Tax Revenue and Implicit Tax Rates of Different Income Sources: Evidence from Microsimulation Using Tax Statistics for Germany
In order to calculate the burden of a comprehensive and progressive income tax falling on a certain income source, an apportionment scheme for the entire tax burden has to be chosen. This raises the question of how to deal with losses, which is relevant for Germany in view of the heavy losses from renting. Using micro data from tax statistics we analyze the income tax shares of functional income sources for three apportionment schemes. The choice of the apportionment scheme markedly affects the tax shares of income sources and the implicit tax rates, in particular those of capital income.Income and business income taxation, implicit tax rates by income sources
Income tax reform to relieve middle income households
Completely eliminating the sharp rise in the tax rate for middle income households in Germany by changing personal income tax rates would mean estimated annual losses in tax revenue of 35 billion euros, or 1.1 percent of GDP. Taxpayers with high incomes would also benefit from this type of relief. The ten percent of the population with the highest income would have a relief of around 10.4 billion euros-over 2,000 euros per taxpayer on average- while middle income taxpayers would benefit to a much lesser extent. With regard to tax burdens or taxable income, the middle and higher income segments would experience more relief than the highest income segment. If high tax revenue losses ought to be avoided and the relief to be focused on middle income taxpayers, tax rates in the upper income segments must be raised. A moderate increase in maximum tax rates would only result in limited extra revenue
Fiskalische Wirkungen einer Reform der Ehegattenbesteuerung
Seit langem werden Reformen des Ehegattensplittings bei der Einkommensteuerdiskutiert, zuletzt während der Koalitionsverhandlungen im Oktober 2002. Das DIW Berlin hat die Aufkommens- und Belastungswirkungen des gegenwärtigen Splittingverfahrens und von alternativen Formen der Ehegattenbesteuerung analysiert. Nach den Berechnungen würde eine Aufhebung des Splittingverfahrens, also ein Übergang zu einer separaten Besteuerung der Ehepartner, die Ehepaare gegenwärtig bei der Einkommensteuer mit 22,1 Mrd. Euro belasten. Mit 20,6 Mrd. Euro (93 %) würden überwiegend Ehepaare in den alten Ländern betroffen sein. In Relation zum verfügbaren Haushaltseinkommen würden Ehepaare mit mittlerem Einkommen am stärksten belastet, darunter vor allem Ehepaare mit Kindern und Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist. Wenn bei einer Aufhebung des Splittingverfahrens für Ehepaare wie bisher der doppelte Grundfreibetrag gewährt würde, reduzierten sich die potentiellen Mehrbelastungen auf 9,1 Mrd. Euro. Bei einem Realsplittingverfahren, das eine Übertragung von Einkünften zwischen den Partnern von bis zu 20 000 Euro vorsieht, würden sich die potentiellen Mehreinnahmen auf 1,5 Mrd. Euro verringern. In den Berechnungen wurden Arbeitsangebotsreaktionen nicht berücksichtigt. Bei jeder Einschränkung des Splittingverfahrens könnten die Ehepaare Gewinn- und Vermögenseinkünfte gleichmäßiger aufteilen, was das Mehraufkommen reduzieren würde. Das Besteuerungsverfahren würde dadurch aufwendiger. Eine umfassende Bewertung des Splittingverfahrens hängt von der Gewichtung der verschiedenen steuer-, sozial- und familienpolitischen Ziele ab, die nicht Gegenstand dieser Untersuchung war
Fiskalische Wirkungen einer Reform der Ehegattenbesteuerung
Seit langem werden Reformen des Ehegattensplittings bei der Einkommensteuerdiskutiert, zuletzt während der Koalitionsverhandlungen im Oktober 2002. Das DIW Berlin hat die Aufkommens- und Belastungswirkungen des gegenwärtigen Splittingverfahrens und von alternativen Formen der Ehegattenbesteuerung analysiert. Nach den Berechnungen würde eine Aufhebung des Splittingverfahrens, also ein Übergang zu einer separaten Besteuerung der Ehepartner, die Ehepaare gegenwärtig bei der Einkommensteuer mit 22,1 Mrd. Euro belasten. Mit 20,6 Mrd. Euro (93 %) würden überwiegend Ehepaare in den alten Ländern betroffen sein. In Relation zum verfügbaren Haushaltseinkommen würden Ehepaare mit mittlerem Einkommen am stärksten belastet, darunter vor allem Ehepaare mit Kindern und Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist. Wenn bei einer Aufhebung des Splittingverfahrens für Ehepaare wie bisher der doppelte Grundfreibetrag gewährt würde, reduzierten sich die potentiellen Mehrbelastungen auf 9,1 Mrd. Euro. Bei einem Realsplittingverfahren, das eine Übertragung von Einkünften zwischen den Partnern von bis zu 20 000 Euro vorsieht, würden sich die potentiellen Mehreinnahmen auf 1,5 Mrd. Euro verringern. In den Berechnungen wurden Arbeitsangebotsreaktionen nicht berücksichtigt. Bei jeder Einschränkung des Splittingverfahrens könnten die Ehepaare Gewinn- und Vermögenseinkünfte gleichmäßiger aufteilen, was das Mehraufkommen reduzieren würde. Das Besteuerungsverfahren würde dadurch aufwendiger. Eine umfassende Bewertung des Splittingverfahrens hängt von der Gewichtung der verschiedenen steuer-, sozial- und familienpolitischen Ziele ab, die nicht Gegenstand dieser Untersuchung war.
Zinsschranke trifft vor allem Großunternehmen
Die seit 2008 geltende "Zinsschranke" begrenzt den Abzug des Zinsaufwands von der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei hoher Fremdfinanzierung. Eine Abschätzung auf Grundlage von veröffentlichten handelsrechtlichen Jahresabschlüssen des Jahres 2006 ergibt 1 100 Unternehmen, die von der Zinsschranke betroffen sein könnten. Davon werden 600 Unternehmen tatsächlich steuerlich belastet. Für die übrigen Unternehmen hat die Zinsschranke keinen unmittelbaren Effekt, da sie einen hinreichend hohen steuerlichen Verlust aufweisen. Das Steuermehraufkommen wird auf 750 Millionen Euro geschätzt, ohne Berücksichtigung von Anpassungsreaktionen der Unternehmen. Eine Anhebung der Zinsschranken-Freigrenze auf einen Nettozinsaufwand von drei Millionen Euro, wie derzeit vom Gesetzgeber geplant, würde die Zahl der betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen sehr stark reduzieren. Da die Zinsschranke vor allem Großunternehmen trifft, geht das Steueraufkommen bei einer solchen Reform um weniger als ein Zehntel zurück.
Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer
[Kurzfassung] In diesem Forschungsprojekt werden die Aufkommens- und Verteilungswirkungen von Reformvorschlägen zur Einkommensteuer analysiert. Dabei sollen niedrige und mittlere Einkommen entlastet werden. Analysiert werden ausgewählte Einkommensteuer-Tarifreformen (1 Modell „Einkommensteuer“), Reformen der Familienbesteuerung (2 Modell „Einkommensteuer mit Familienkomponente“) sowie ein Abzug der Sozialbeiträge von der Einkommensteuer bei niedrigen Einkommen (3 Modell „Sozialabgaben“). Die Einkommensteuer-Tarifreformen werden mit dem Einkommensteuer-Mikrosimulationsmodell (EStM) des DIW Berlin untersucht, das auf fortgeschriebenen Einzeldaten der Lohnund Einkommensteuerstatistik basiert. Die Szenarien zur Familienbesteuerung sowie zum Abzug der Sozialbeiträge werden mit dem Mikrosimulationsmodell STSM auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) analysiert. Als Referenzszenario für die Aufkommens- und Verteilungswirkungen wird das geltende Recht im Jahr 2017 zugrunde gelegt. Die Modelldatengrundlagen werden auf das Jahr 2017 fortgeschrieben. Bei den Simulationen werden keine Verhaltensanpassungen der Steuerpflichtigen berücksichtigt. [...
Unternehmensteuerreform 2008: positives Signal auf Kosten der Steuersystematik
Die aktuellen Pläne der Großen Koalition zur Reform der Unternehmensbesteuerung geben ein positives Signal: Der Gewinnsteuersatz der Unternehmen wird deutlich reduziert, im Gegenzug wird die Bemessungsgrundlage verbreitert. Insgesamt verringern die Pläne die Anreize zu Steuergestaltungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sind jedoch in vielen Fällen kompliziert. Sie führen teilweise zu Systembrüchen mit den herkömmlichen Konzepten der Besteuerungsgleichheit und können unerwünschte wirtschaftliche Wirkungen auslösen. Die Besteuerung grenz- überschreitender Transaktionen sollte stärker als bisher durch internationale Koordinierung geregelt werden
Unternehmensteuerreform 2008: positives Signal auf Kosten der Steuersystematik
Die aktuellen Pläne der Großen Koalition zur Reform der Unternehmensbesteuerung geben ein positives Signal: Der Gewinnsteuersatz der Unternehmen wird deutlich reduziert, im Gegenzug wird die Bemessungsgrundlage verbreitert. Insgesamt verringern die Pläne die Anreize zu Steuergestaltungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sind jedoch in vielen Fällen kompliziert. Sie führen teilweise zu Systembrüchen mit den herkömmlichen Konzepten der Besteuerungsgleichheit und können unerwünschte wirtschaftliche Wirkungen auslösen. Die Besteuerung grenz- überschreitender Transaktionen sollte stärker als bisher durch internationale Koordinierung geregelt werden.Business taxation, tax reform, tax competition
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