5 research outputs found

    Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis

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    Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, • Auskunft über die Telekommunikation, • Auskunft über Nutzungsdaten, • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, • Funkzellenabfrage, • besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt

    Grundrechtseingriffe im Vorverfahren : ein Vergleich der strafprozessualen Rechtslage in Deutschland und Taiwan unter Auswertung von Entscheidungen der Verfassungsgerichte in beiden Staaten

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    Die Arbeit befasst sich rechtsvergleichend mit dem Ermittlungsverfahren bei der Polizei bzw. mit dem Vorverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Deutschland und in Taiwan. Thematisch geht es um Maßnahmen gegen Beschuldigte, die Grundrechte beeinträchtigen können bzw. auch mit Zwang verbunden sind. Die Erörterungen befassen sich mit den Einflüssen des Verfassungsrechts auf Recht und Praxis der Grundrechtseingriffe. Dabei wird die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts und des Taiwanesischen Verfassungsgerichtshofs umfassend ausgewertet.This dissertation is centered upon a comparative analysis of police and prosecutorial measures during early stages of a criminal procedure in Germany and in Taiwan. It deals particularly in detail with measures that potentially endanger or actually violate basic constitutional rights of defendants respectively suspects charged of crime. In this respect the relevant decisions respectively holdings of the constitutional courts in Germany (BVerfG) and in Taiwan (T-VerfGH) are being analysed and comparatively evaluated

    Gefährdungslage deutscher Arztpraxen (als Teil des Gesundheitswesens und der KMU) durch Cybercrime

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    Begünstigt durch den rapiden Technisierungsanstieg in der Gesellschaft stehen Erpressung und Datendiebstahl zunehmend im Fokus der gut organisierten Cyberkriminellen. Besonders deutlich wird dies in der Bedrohung durch Ransomware. Patientendaten haben sich als sehr begehrt für Kriminelle herausgestellt. In dieser Arbeit galt es herauszufinden, ob deutsche Arztpraxen in besonderem Maße durch Cybercrime bedroht sind. Eine Publikationenanalyse ergab, dass Einrichtungen des Gesundheitswesens tendenziell eher gefährdet sind als diejenigen anderer Bereiche. Gründe sind meist ein zu geringes Risikobewusstsein sowie eine Mitarbeiterüberforderung aufgrund der einhergehenden Komplexitätserhöhung. Geringe Investitionen und menschliches Fehlverhalten sind die Folge. Verstärkt wird dies durch einen wirtschaftlichen Handlungsdruck. Folgen von Cybercrime können vor allem IT- und Rechtskosten sowie Reputations- oder Approbationsverlust sein. Die Gefahr kompromittierter Praxis-WLANs wurde bisher nur unzureichend wissenschaftlich untersucht. Von daher erfolgte in dieser Arbeit eine mittels Wardriving durchgeführte Datenerhebung als Langzeitstudie in der Stadt Jena sowie eine Querschnittsstudie für die dortigen Psychotherapeuten und Ärzte mit neurologischem oder psychiatrischem Fachgebiet. In Jena konnte ein positiver Trend bezüglich der Verschlüsselung festgestellt werden (Anstieg von WPA2). Dieser wurde durch eine nicht optimale Konfiguration und eine wachsende Zahl von aktiviertem WPS ( vor allem bei WPA2) wieder relativiert. Somit sind WLANs durch Brute-Force-Angriffe bedroht. Die Zielgruppe organisierte sich in 58 Praxen (19 konnten ihrem WLAN zugeordnet werden). Diese WLANs wiesen eine sehr sichere Verschlüsselung auf (über dem Niveau des Stadtgebiets). Dem entgegen stand die hohe Zahl von aktivem WPS, auch wenn oftmals hochwertige Router zum Einsatz kamen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der beste Schutz der Praxis-WLANs die Nichtidentifizierbarkeit darstellt

    Filesharing und Abmahnwesen

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    Die Arbeit beinhaltet eine rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Untersuchung des Phänomens Filesharing, mit einem Fokus auf die Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses. Nach Erläuterung der für das Verständnis relevanten technischen Vorfragen folgt eine deskriptive Darstellung von Entwicklung und Stand der Rechtslage. Hierauf wird untersucht, wie aus dieser Rechtslage ein Abmahnwesen - ein in dieser Arbeit entwickelter Begriff - entstehen konnte. Im Anschluss an eine rechtspolitische Kritik und rechtsvergleichende Untersuchung wird diese Rechtslage dogmatisch kritisch gewürdigt. Die Arbeit schließt mit einer Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten de lege lata und de lege ferenda
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