643 research outputs found

    Rechtsfragen bei der Nutzung und Weitergabe linguistischer Daten

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    Grundlage dieses Artikels* 1 ist das Verbundprojekt „Nachhaltigkeit linguistischer Daten“ der drei Sonderforschungsbereiche 441, 538 und 632, dessen Ziel es ist, Lösungen für die nachhaltige Verfügbarkeit der an den SFBs vorhandenen Korpora zu entwickeln. Ein zentraler Aspekt betrifft die Klärung der Rechtslage für die Nutzung und Weitergabe linguistischer Ressourcen, die durch das Urheber- sowie das Datenschutzrecht geschützt sind. Eine als indifferent wahrgenommene rechtliche Situation wird in der Praxis oft als das entscheidende Hindernis für die Weitergabe linguistischer Daten angeführt. Tatsächlich jedoch sind Nutzung und Weitergabe von Daten zu wissenschaftlichen Zwecken normativ geregelt. Problematisch ist oftmals die Einordnung der speziellen linguistischen Daten als Schutzgegenstand sowie die Tatsache, dass an linguistische Daten und Datensammlungen aufgrund ihrer komplexen und vielschichtigen Beschaffenheit durchaus mehrere Urheber Rechte besitzen können, die sich auf verschiedene Inhalte beziehen. Der Beitrag gibt einen Überblick über das geltende Recht sowie die juristischen und natürlichen Personen, die potentiell Rechte an linguistisch aufbereiteten Datenkollektionen besitzen. Es ist nicht Gegenstand dieses Artikels, rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, die auf eine Nutzung und Weitergabe jedweder Daten angewandt werden. Der Artikel orientiert sich in seiner Struktur und thematischen Tiefe bewusst nicht an einem juristischen Publikum, sondern beschreibt die Problematik aus geisteswissenschaftlicher Perspektive. Zusammen mit einem Überblick über das vom Umgang mit linguistischen Datensammlungen betroffene Recht, das Urheberrechtsgesetz (Abschnitt 1) und das Bundesdatenschutzgesetz (Abschnitt 2), wird in den jeweiligen Abschnitten auch eine Klassifikation der Daten aus juristischer Sicht vorgenommen. Anschließend werden Lösungsansätze vorgestellt, die im Rahmen des o. g. Verbundprojektes erarbeitet werden (Abschnitt 3)

    Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Eine ordnungspolitische Analyse

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    Since the beginning of the year 2009 the German press publishers have lobbied for their own neighbouring right which should cover even short snippets of online press articles. The new right should basically protect the press publishers' investments in the online environment. Currently there is an intensive debate among several involved interest groups about the expected effects of such a right. The present article aims to sheds some light on the expected economic effects. It states that a neighbouring right is not sufficiently justified by economic theory and can distort efficiency both from an ex ante and an ex post point of view. --Leistungsschutzrecht,Urheberrecht,Nachrichtenaggregatoren

    Rechtsfragen bei der Nutzung und Weitergabe linguistischer Daten

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    Grundlage dieses Artikels* 1 ist das Verbundprojekt „Nachhaltigkeit linguistischer Daten“ der drei Sonderforschungsbereiche 441, 538 und 632, dessen Ziel es ist, Lösungen für die nachhaltige Verfügbarkeit der an den SFBs vorhandenen Korpora zu entwickeln. Ein zentraler Aspekt betrifft die Klärung der Rechtslage für die Nutzung und Weitergabe linguistischer Ressourcen, die durch das Urheber- sowie das Datenschutzrecht geschützt sind. Eine als indifferent wahrgenommene rechtliche Situation wird in der Praxis oft als das entscheidende Hindernis für die Weitergabe linguistischer Daten angeführt. Tatsächlich jedoch sind Nutzung und Weitergabe von Daten zu wissenschaftlichen Zwecken normativ geregelt. Problematisch ist oftmals die Einordnung der speziellen linguistischen Daten als Schutzgegenstand sowie die Tatsache, dass an linguistische Daten und Datensammlungen aufgrund ihrer komplexen und vielschichtigen Beschaffenheit durchaus mehrere Urheber Rechte besitzen können, die sich auf verschiedene Inhalte beziehen. Der Beitrag gibt einen Überblick über das geltende Recht sowie die juristischen und natürlichen Personen, die potentiell Rechte an linguistisch aufbereiteten Datenkollektionen besitzen. Es ist nicht Gegenstand dieses Artikels, rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, die auf eine Nutzung und Weitergabe jedweder Daten angewandt werden. Der Artikel orientiert sich in seiner Struktur und thematischen Tiefe bewusst nicht an einem juristischen Publikum, sondern beschreibt die Problematik aus geisteswissenschaftlicher Perspektive. Zusammen mit einem Überblick über das vom Umgang mit linguistischen Datensammlungen betroffene Recht, das Urheberrechtsgesetz (Abschnitt 1) und das Bundesdatenschutzgesetz (Abschnitt 2), wird in den jeweiligen Abschnitten auch eine Klassifikation der Daten aus juristischer Sicht vorgenommen. Anschließend werden Lösungsansätze vorgestellt, die im Rahmen des o. g. Verbundprojektes erarbeitet werden (Abschnitt 3)

    Schwerpunktbericht zur Innovationserhebung 2005 : Bericht an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

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    Zu dieser Veröffentlichung liegt kein Abstract vor

    Die Online-Publikation einer Fotosammlung am Beispiel des Archivs der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu

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    Seit 1937 fotografieren die Berater der Abteilung Verkehrstechnik der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu schweizweit Strassenkreuzungen, Verkehrssituationen und Unfälle und illustrieren damit ihre Gutachten. Dabei entstand eine Fotosammlung von hohem kulturhistorischem Wert, die nicht nur Aufschluss über die Geschichte der Verkehrsprävention, sondern auch über gesellschaftliche und technische Entwicklungen in den Bereichen Architektur, Technik, Mode, Werbung usw. gibt. Nach der Digitalisierung der gesamten Sammlung stellte sich daher für das bfu-Archiv die Frage, wie die rund 55'000 Digitalisate im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. In der Masterarbeit wurde dazu einerseits ein auf dem Konzept OpenGLAM basierendes Vorgehensmodell für die Online-Publikation einer Fotosammlung entwickelt und umgesetzt. OpenGLAM (GLAM steht im Englischen für «Galleries, Libraries, Archives, Museums») will die Hürden für die Nutzung von Kulturgütern so niedrig wie möglich machen und die Öffnung der Bestände vorantreiben. Die vorliegende Arbeit konnte aufzeigen, dass das Konzept OpenGLAM auch für ein halböffentliches Archiv wie jenes der Beratungsstelle für Unfallverhütung wichtige Inputs liefern kann. So wird für die Öffnung der Fotosammlung die Online-Publikation von webaufgelösten Nutzungsderivaten ohne Wasserzeichen mit entsprechender Lizenzierung, sowie der Verzicht auf Nutzungsgebühren auch bei kommerzieller Nutzung für die hochaufgelösten Digitalisate vorgeschlagen. Weiter wurden in der Arbeit die Ängste, die in Sachen OpenGLAM und Open Data bei Gedächtnisinstitutionen nach wie vor bestehen, aufgeführt. So wurde auch bei den Verantwortlichen der bfu insbesondere die Angst vor Kontrollverlust geäussert. Dieser Befürchtung, die der Schweizer OpenGLAM-Experte Beat Estermann als möglichen «Stolperstein für Open Data» betrachtet, kann nur dadurch begegnet werden, indem der Sensibilisierung der Verantwortlichen genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dies ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe; gerade wenn Personen, die nicht im Archivbereich arbeiten, von neuen innovativen Methoden der Online-Publikation überzeugt werden sollen. Daher sind als Entscheidungsgrundlage sowohl eine Auflistung der Chancen und Risiken wie auch von statistischen Zahlen (Zahl der Anfragen, Zahl der Aufträge, Aufwand für Benutzerbetreuung, eingenommene Benutzungsgebühren) unabdingbar. Auch der Beizug von Beispielen und Personen mit OpenGLAM-Erfahrung kann sinnvoll sein. Im Fall der bfu scheint insbesondere das Argument, dass mit der Online-Publikation mehr Zugriffe auf die bfu-Webseite generiert werden und verschiedene Zielgruppen (Medien, interessierte Öffentlichkeit, Forschende) angesprochen werden, ausschlaggebend zu sein. Anhand von Beispielen aus zahlreichen Institutionen weltweit und in der Schweiz konnte in der Masterarbeit zudem aufgezeigt werden, dass die Erfahrungen mit OpenGLAM bisher durchwegs positiv sind. So hat sich zum Beispiel durch die neue Open Data-Strategie des ETH-Bildarchivs die Zahl der Downloads auf der Bildplattform e-pics.ch massiv erhöht und der interne Aufwand reduziert. Zudem ist die Zahl der Anfragen leicht rückläufig, weil die Benutzer die Bilder online finden und nicht mehr den «Umweg» über das Archivpersonal machen müssen. Diese Pionierarbeit wird dazu führen, dass auch andere Archive mit grossen Bildbeständen ihre Praxis in Sachen Nutzungsgebühren für Reproduktionen und die Art der Online-Publikation überdenken müssen. Denn die GLAM-Institutionen können sich dem Druck, ihre Bestände zu öffnen, nicht länger verschliessen

    Wortbildung im Sprachgebrauch

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    Die traditionelle Wortbildungsforschung untersucht Wortbildungseinheiten und -arten schwerpunktmäßig auf der Ebene des Sprachsystems, der Langue1 . In jüngster Zeit werden jedoch Definitionen und Typologien, die sich auf »das Deutsche« beziehen, zunehmend in Frage gestellt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass in größerem Maße der Sprachgebrauch, die Parole, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rückt. Dadurch werden auch bislang weitgehend vernachlässigte Epiphänomene fokussiert und deren Status innerhalb des Systems diskutiert. Um zu einer adäquaten sprachgebrauchsbezogenen Wortbildungsforschung zu gelangen, muss das Potenzial der wichtigsten Sprachgebrauchsdisziplinen herausgearbeitet werden, um schließlich in einer Verzahnung der Erkenntnisse zu münden. Der Beitrag versucht demnach, Desiderate und Perspektiven einer Erforschung der Wortbildung im Sprachgebrauch zu skizzieren
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