854 research outputs found

    Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit – Möglichkeiten und Herausforderungen. Endbericht zum TA-Projekt

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    Beobachtungstechnologien erweitern das menschliche Wahrnehmungs- und Beurteilungsvermögen für Risiken, Gefahren oder Schäden in vielfältiger Weise. Von ihrer Anwendung können daher sämtliche Aufgabenfelder der zivilen Sicherheit profitieren, angefangen von der Verkehrsüberwachung und dem Umweltmonitoring über den Brand- und Katastrophenschutz, den Rettungsdienst und den Schutz kritischer Infrastrukturen bis hin zur polizeilichen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Der Einsatz von Beobachtungstechnologien wird in Öffentlichkeit, Wissenschaft und Politik zum Teil allerdings kontrovers diskutiert und es werden Fragen nach dem tatsächlichen Sicherheitsnutzen, den Wirkungen und Folgen sowie nach der Verhältnismäßigkeit von technisierten Beobachtungsmaßnahmen gestellt. Vor diesem Hintergrund wird mit dem vorliegenden Bericht das Ziel verfolgt, eine fundierte Sachgrundlage für die politische Meinungsbildung bezüglich der erforderlichen Rahmensetzungen für den Einsatz von Beobachtungstechnologien im zivilen Sicherheitsbereich zu erarbeiten. Hierzu werden die relevanten gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen, die sich mit der (zunehmenden) Anwendung von Beobachtungstechnologien im zivilen Sicherheitsbereich ergeben, ausführlich reflektiert. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, die Vielfalt der (möglichen) Einsatzfelder hinsichtlich ihrer technischen, rechtlichen und sozialen Komplexität zu verdeutlichen, um Chancen und Herausforderungen in ihrer gesamten Breite und Tiefe abzuleiten. Im TAB-Bericht werden die wissenschaftlich-technischen Grundlagen der jeweiligen (sensor- oder datenbasierten) Beobachtungstechnologien in Abhängigkeit von den Einsatzanforderungen und -bedingungen, der erwartete und der tatsächliche Sicherheitsnutzen der jeweiligen konkreten Einsatzpraktiken, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuellen Einsatzpraktiken sowie mögliche nichtintendierte Wirkungen und Folgen des Technologieeinsatzes auf die beobachteten Personen und die Sicherheitsakteure analysiert. Auf dieser Grundlage werden Gestaltungsoptionen vorgestellt, die zu einem zielführenden und gesellschaftlich tragfähigen Umgang mit Beobachtungstechnologien für zivile Sicherheitsaufgaben beitragen können. Eine ausführliche Zusammenfassung ist dem Bericht vorweggestellt

    Terrorismusbekämpfung als außen- und innenpolitische Herausforderung für die Europäische Union

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    Nach den Anschlägen in Madrid 2004 und in London 2005 hat die EU Terrorismus als Felder übergreifende Gefahr erkannt und dementsprechende Maßnahmen sowohl im innen-, als auch im außenpolitischen Bereich gesetzt. Um dem islamistischen Terrorismus, der für die Union als Ganzes die größte Bedrohung darstellt, entsprechend entgegenwirken zu können, sind selbst militärische Maßnahmen nicht mehr auszuschließen. Trotzdem wird Terrorismus überwiegend als Problem der inneren Sicherheit und als Sonderform der Kriminalität betrachtet. Die europäische Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus baut auf die vier Eckpfeiler Prävention, Schutz, Verfolgung und Reaktion auf. Dabei sind die Mitgliedstaaten geneigt, Freiheitsrechte der Bürger für den Kampf gegen den Terrorismus aufzugeben, wobei die Situation nicht so eklatant ist wie in den Vereinigten Staaten nach 2001

    Arbeitskreis Kriminalprävention und Biometrie. Workshop-Dokumentation vom 30. September 2002 in Bonn

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    Durch die Einrichtung eines Arbeitskreises zum Thema Kriminalprävention und Biometrie innerhalb der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) wollen wir im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsbedürfnis und Schutz der Privatsphäre des Einzelnen einen kriminalpolitischen Beitrag leisten. Das DFK möchte daher u. a. mit Vertretern des Datenschutzes, der Wissenschaft, der Behörden, der Fachverbände und anderer interessierter Vereinigungen ein auf Dauer angelegtes Arbeitskonzept vereinbaren, das die bereits vorhandenen vielfältigen Aktivitäten zu diesem Thema einbezieht und für einen Arbeitskreis eine breite Ausgangsbasis darstellt. Der Arbeitskreis hat sich am 30. September 2002 konstituiert. In kurzen Statements ist der aktuelle Sachstand zur Biometrie-Diskussion in Deutschland aus unterschiedlicher fachlicher Perspektive beleuchtet worden. Die Dokumentation dieser Vorträge findet der interessierte Leser in dieser Broschüre des Deutschen Forums für Kriminalprävention

    Digital Rights Management bei E-Books am Beispiel der DiViBib Onleihe

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    E-Books gewinnen für den Markt zunehmend an Bedeutung. Die Lesegewohnheiten verändern sich und für Bibliotheken wird es notwendig, funktionierende Ausleihsysteme für E-Books zu etablieren. Digitale Medien sind aufgrund ihrer Natur, im Hinblick auf illegale Vervielfältigung, besonders gefährdet. Digital Rights Management Systeme versprechen hier Abhilfe und sollen nicht nur unautorisierter Nutzung vorbeugen, sondern detaillierte Rechte und Nutzungsbedingungen durchsetzen können. Am Beispiel der DiViBib Onleihe soll der praktische Einsatz von DRM bei EBooks erläutert werden. Hierzu werden, neben einer generellen Einführung in hier relevante Themengebiete, Evaluationskriterien für DRM-Systeme erarbeitet und die DiViBib Onleihe nach diesen Kriterien bewertet. Ob DRM einen Mehrwert für Bibliotheken bietet und die Onleihe einen konventionellen Bestand ergänzen oder ersetzen kann sollen mögliche Betrachtungswinkel auf das System sein. Neben der Erkenntnis, dass das DRM der Onleihe eine potenziell hohe Flexibilität besitzt, sich als gut integrierbar zeigt und eine hohe Interoperabilität aufweist, existieren datenschutz- und sicherheitstechnische Bedenken. Die derzeitige Umsetzung des DRM durch Adobe Systems zwingt in bestimmten Situationen zur Preisgabe personenbezogener Daten. Die Evaluation der Onleihe hat gezeigt, dass die eingesetzten DRM-Systeme von Adobe nicht als sicher angesehen werden können. Adobes DRM-Mechanismen sind reproduzierbar gebrochen worden und können somit Kernfunktionalitäten von DRM-Systemen im jetzigen Zustand nicht erfüllen

    Qualitätsmanagement in der Polizei : Internationale Fallstudien zur Umsetzung von EFQM, CAF und ISO 9001:2000

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    Der sich im Zuge der NPM Reformen allmählich vollziehende Wandel von bürokratischen Verwaltungseinrichtungen zu kundenfreundlichen Dienstleistungsunternehmen erfasst in zunehmendem Maße auch die Organisation der Polizei als integralen Teil der öffentlichen Verwaltung. In der öffentlichen Verwaltung wird mit dem Qualitätsbegriff nach wie vor in erster Linie die Gesetzlichkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns assoziiert. In diesem Sinn werden auch bei der Polizei Qualitätsstandards durch rechtsverbindliche Normen vorgegeben. Die Polizei versteht sich jedoch zunehmend als kundenfreundliche non-profit-orientierte Dienstleistungsorganisation, die neben der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung vermehrt die Erwartungen der Bürger berücksichtigt. Die Arbeit der Polizei findet unter Rahmenbedingungen statt, die sich gegenwärtig mit einer bisher nicht gekannten Dynamik verändern. Neue politische Strukturen, damit einhergehende offene Grenzen, gesellschaftspolitische Entwicklungen, technischer Fortschritt und neuartige Bedrohungsfelder verlangen von der Polizei eine Adaptierung der Strategien, um mit den aufgezeigten Entwicklungen Schritt halten zu können. „Tut die Polizei denn das Richtige?“ „Kann die Polizei das, was sie tut, schneller, besser und effizienter tun?“ Diese Fragen stellen einen ersten Ausgangspunkt für Reformbestrebungen in Polizeiorganisationen dar und führen zu durchaus unterschiedlichen Lösungsansätzen. Das Qualitätsmanagement bietet der Polizei einen organisationsumfassenden Ansatz um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Unter den Gesichtspunkten der Effizienz und Effektivität werden sämtliche Tätigkeiten der Organisation darauf ausgerichtet, qualitativ hochwertige Leistungen für den Kunden bzw. Bürger bereitzustellen. Die vorgestellten internationalen Fallstudien geben Aufschluss über die Erfahrungen ausländischer Polizeiorganisationen mit dem Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen. Die Polizeiorganisationen Polizeipräsidium Münster und Polizeikommissariat 42 in Hamburg konnten ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem mithilfe des CAF und des EFQM Modells umsetzen. Die Kantonspolizei Zürich konzipierte das Zürcher Qualitätsmodell in Anlehnung an das EFQM Modell und die Norm ISO 9001:2000

    Die Bekämpfung des Menschenhandels durch die Europäische Union, unter besonderer Berücksichtigung Österreichs

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    Im Rahmen der Diplomarbeit „Die Bekämpfung des Menschenhandels durch die Europäische Union, unter besonderer Berücksichtigung Österreichs“ werden die Maßnahmen auf EU Ebene und das österreichische Engagement mit Fokus auf den Bereich Opferschutz analysiert. Nach einer generellen Einführung in die Thematik werden die EU Aktivitäten auf die Frage untersucht, ob in den letzten Jahren eine Schwerpunktverlagerung von Strafverfolgung auf Opferschutz erfolgt ist. Namentlich werden „Der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels“ und die „Richtlinie über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind“ näher fokussiert. Dabei wird evident, dass sich die EU bei Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ursprünglich auf Strafverfolgung beschränkt hat. Erst sukzessive gewinnt die Rolle des Opfers an Aufmerksamkeit. Obwohl Schutz und Unterstützungsleistungen für Betroffene ausgebaut worden sind, ist insbesondere bei der Gewährung des Aufenthaltstitels eine Instrumentalisierung des Opfers für die Strafverfolgung auffallend. Die Genehmigung der Aufenthaltsbewilligung ist an die Kooperationsbereitschaft mit den Behörden gebunden. Österreich hat sich im Bereich Menschenhandel Expertise erarbeitet. Auf nationaler Ebene wurde im Jahr 2004 eine interministerielle Task Force eingerichtet, um österreichische Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel effizienter koordinieren zu können. Das Kernstück der Zusammenarbeit ist „Der Nationale Aktionsplan gegen den Menschenhandel“, der einen umfassenden Ansatz an Maßnahmen bereitstellt und untereinander abstimmt. In Bezug auf Opferschutz kann die Situation in Österreich als zufriedenstellend eingestuft werden. Obwohl durchaus noch in manchen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht, ist es nicht zuletzt der aktiven NGO und Opferschutzeinrichtung LEFÖ/IBF zu verdanken, dass die Opferrechte gewahrt werden

    Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis

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    Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, • Auskunft über die Telekommunikation, • Auskunft über Nutzungsdaten, • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, • Funkzellenabfrage, • besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt

    Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in Deutschland (Vorratsspeicherung, traffic data retention)

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    Aufgrund der raschen Fortschritte in der Entwicklung der Informationstechnologie kann der Staat mit immer geringerem Aufwand immer schwerwiegender in Grundrechte eingreifen. Bei der staatlichen Überwachung der Telekommunikation stehen sich Sicherheits- und Freiheitsinteressen gegenüber. Durch die kontinuierliche Ausweitung der Überwachungsbefugnisse in den vergangenen Jahrzehnten konnten sich die Sicherheitsinteressen immer weiter in den Vordergrund schieben. Inzwischen ist die vorsorgliche Speicherung sämtlicher Telekommunikations-Verkehrsdaten in der Diskussion. Angesichts der allgemeinen Entwicklung hin zu mehr Überwachung, deren Ende nicht absehbar ist, ist es für eine freiheitliche Gesellschaft von größter Bedeutung, ob dem staatlichen Zugriff auf die Telekommunikation in Deutschland rechtliche Grenzen gesetzt sind und welche dies sind. Der Autor beschreibt aus Sicht des Staates, der Bürger und der betroffenen Unternehmen das Konfliktfeld, in dem sich Regelungen über den staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsdaten bewegen. Anschließend werden die rechtlichen Anforderungen an staatliche Zugriffe auf Telekommunikationsdaten diskutiert und entwickelt. Hierbei geht der Autor exemplarisch auch darauf ein, ob vorhandene und geplante Regelungen und Verfahren diesen Anforderungen gerecht werden. Vertieft wird die rechtliche Zulässigkeit einer generellen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten unter dem Aspekt der Freiheitsgrundrechte und des Gleichheitssatzes erörtert. Der Autor stellt fest, dass eine generelle Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten aus mehreren Gründen mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Weil diese Unvereinbarkeit insbesondere in der Verdachtsunabhängigkeit einer generellen Verkehrsdatenspeicherung begründet ist, besteht sie unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen Regelung im Einzelnen. Nach Auffassung des Autors liegt keine besondere Dringlichkeitssituation vor, in der die sofortige Einführung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung geboten wäre

    Entwicklung und Betrieb eines Anonymisierungsdienstes für das WWW

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    Die Dissertation erläutert, wie ein Anonymisierungsdienst zu gestalten ist, so daß er für den durchschnittlichen Internetnutzer benutzbar ist. Ein Schwerpunkt dabei war die Berücksichtigung einer möglichst holistischen Sichtweise auf das Gesamtsystem "Anonymisierungsdienst". Es geht daher um die ingenieurmäßige Berücksichtigung der vielschichtigen Anforderungen der einzelnen Interessengruppen. Einige dieser Anforderungen ergeben sich aus einem der zentralen Widersprüche: auf der einen Seite die Notwendigkeit von Datenschutz und Privatheit für den Einzelnen, auf der anderen Seite die ebenso notwendige Überwachbarkeit und Zurechenbarkeit, etwa für die Strafverfolgung. Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Aufzeigen und Entwickeln von technischen Möglichkeiten, die zur Lösung dieses Widerspruches herangezogen werden können
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