509 research outputs found
Strafverfolgung 2010. Land Sachsen-Anhalt
Seit ĂĽber 100 Jahren liefert in Deutschland die
Strafverfolgungsstatistik Angaben ĂĽber von den
Gerichten rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte
Personen.
FĂĽr das Land Sachsen-Anhalt werden - auf der
Grundlage der AV des MJ vom 18.1.2007-
4206-401.1 - erst wieder seit dem Jahr 2007
Angaben ĂĽber Abgeurteilte und Verurteilte, die
sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach
dem Strafgesetzbuch oder nach anderen
Bundesgesetzen bzw. wegen Vergehen nach
Landesgesetzen verantworten mussten, erfasst.
Ordnungswidrigkeiten werden in der Strafverfolgungsstatistik
nicht berĂĽcksichtigt. Nicht erfasst
werden zudem nähere Angaben über Zahl
und Art der Opfer (mit Ausnahme der Delikte,
denen Kinder zum Opfer gefallen sind), ĂĽber
evtl. Beziehungen zwischen Tätern und Opfern
sowie über entstandene Sachschäden.
Über die angezeigten und aufgeklärten Straftaten
sowie über die ermittelten Tatverdächtigen
informiert die Polizeiliche Kriminalstatistik
Strukturen und Entwicklungen der sächsischen Strafrechtspflege
Zweitveröffentlichun
VideoĂĽberwachung von Versammlungen und Demonstrationen : Blick auf ein verwaistes Forschungsfeld
Zuerst erschienen bei Budrich UniPress:
Ullrich, Peter; Wollinger, Gina Rosa: Videoüberwachung von Versammlungen und Demonstrationen : Blick auf ein verwaistes Forschungsfeld. - In: Zurawski, Nils (Hrsg.): Überwachungspraxen - Praktiken der Überwachung : Analysen zum Verhältnis von Alltag, Technik und Kontrolle. - Opladen: Budrich, 2011. - ISBN: 978-3-940755-84-1. - S. 139–157
Zwischenbericht des Projekts "Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Kriminalitätsentwicklung sowie die Arbeit der Polizei, der Strafjustziz, des Strafvollzugs und der Bewährungshilfe"
Zweitveröffentlichung. Download von https://kfn.de/publikationen/kfn-forschungsbericht
Kriminalitätsentwicklung 1995 bis 2008
KRIMINALITĂ„TSENTWICKLUNG 1995 BIS 2008
Kriminalitätsentwicklung 1995 bis 2008 / Kemme, Stefanie (Rights reserved) ( -
Abgeurteilte und Verurteilte in ThĂĽringen
Zweitveröffentlichun
Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören
• die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen,
• die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation,
• Auskunft über die Telekommunikation,
• Auskunft über Nutzungsdaten,
• Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen,
• Funkzellenabfrage,
• besondere Formen des Datenabgleichs.
Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt
Ländervergleichende Analyse von Aufklärungsquoten
Die Aufklärungsquoten über alle Delikte sowie für einzelne Delikte fallen je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. Die Unterschiede der Aufklärungsquoten über alle Delikte zwischen den Ländern sind nahezu vollständig auf Unterschiede der Deliktsstruktur zwischen den Ländern zurückzuführen. Je nach Anteil der Delikte am Fallaufkommen, die generell leichter zu ermitteln sind, fällt die Aufklärungsquote über alle Delikte unterschiedlich hoch aus.
Die deliktsspezifischen Unterschiede der Aufklärungsquoten zwischen den Ländern erklären sich zu einem erheblichen Anteil durch das unterschiedliche Fallaufkommen: Dieser Zusammenhang dürfte wiederum auf Kriminalitätsformen zurückzuführen sein, die generell schwerer zu ermitteln sind, z.B. international agierende oder professionell arbeitende Täter.
Hingegen liegt insgesamt kein Hinweis darauf vor, dass Aufklärungsquoten das Fallaufkommen beeinflussen, da sie z.B. eine abschreckende Wirkung entfalten
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