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    Unterlassungsansprüche im Internet: Störerhaftung für nutzergenerierte Inhalte

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    Die zivilrechtliche Haftung für nutzergenerierte Inhalte (sog. user generated content) ist seit jeher einer der umstrittensten Bereiche im Recht der Neuen Medien. Mit zunehmender Verbreitung und wirtschaftlicher Bedeutung entsprechender Geschäftsmodelle (von Internet-Auktionen über Diskussionsforen bis hin zu Video- und Musikplattformen) steigt der Bedarf nach Rechtssicherheit für die Betreiber. Die vorliegende Dissertation behandelt die dogmatischen, gesetzlichen und rechtspolitischen Grundlagen des negatorischen Rechtsschutzes - insbesondere der Störerhaftung - im Internet und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Herausarbeitung allgemeiner Kriterien für die Bestimmung konkreter Prüfungspflichten der Betreiber. Darüber hinaus stellt der Autor die Prüfungspflichten des Störers gemeinsam mit den deliktischen Verkehrspflichten auf eine neue dogmatische Grundlage sogenannter allgemeiner Gefahrvermeidungspflichten. Internationale Bezüge, insbesondere zur Gesetzgebung der USA und den europarechtlichen Hintergründen, runden die Darstellung ab

    Die Rolle der Internet Service Provider im deutschen und US-amerikanischen Recht - Verantwortlichkeit und Privilegierung für Urheberrechtsverletzungen im Internet

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    Die Dissertation befasst sich mit der Verantwortlichkeit und der Haftungsprivilegierung von Internet Service Providern (ISP) für Urheberrechtsverletzungen Dritter im deutschen und US-amerikanischen Recht. Internet Service Provider (das sind Host-Provider, Cache-Provider, Access-Provider sowie Suchmaschinen-Anbieter bzw. sonstige Linksetzende) nehmen eine wichtige Rolle im Internet ein. In Deutschland sehen sich die ISP jedoch trotz gesetzlicher Haftungsprivilegien erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Der Dissertation liegt die Hypothese zugrunde, dass durch die Ausweitung der Verantwortlichkeit der ISP durch die Rechtsprechung die gesetzlich stipulierte Haftungsprivilegierung faktisch entwertet wird. Insbesondere stehen die Nichtanwendung der Privilegien auf Unterlassungsansprüche sowie die im Rahmen der Störerhaftung begründeten Prüfpflichten der Intention des Gesetzgebers (auch auf europäischer Ebene) entgegen. Eine gerechte Balance der Interessen der Akteure durch die Rechtsprechung wurde nicht erreicht. Die gesetzliche Ausgestaltung der US-amerikanischen Privilegierung verspricht hingegen eine den Interessen der ISP gerechtere Lösung. Auch die Rechtsanwendung der US-amerikanischen Gerichte liegt hiermit auf einer Linie

    DIE AUSWIRKUNGEN VON SOZIALEN MOTIVEN AUF DIE RECHTS- UND HAFTUNGSSITUATION AM BEISPIEL OFFENER NETZE

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    Business Services im Internet sind extrem vielfältig. Sowohl die beteiligten Personen, die ausgetauschten Leistungen, die Form des Austauschs sowie die Motive der Beteiligten sind unterschiedlich. Die folgende Arbeit soll klären, ob und inwiefern soziale oder altruistische Motive Einfluss auf die Rechtsgestaltung, also die vertragliche Auslegung und Einordnung, sowie die Haftungssituation bei typischen und untypischen IT-Verträgen haben können. Dafür sollen zunächst anhand des Beispiels offener Netze soziale Motive erarbeitet und erläutert werden. Anschließend werden die Auswirkungen dieser Motivation auf die vertragliche Auslegung durch Betrachtung zweier Situationen der Leistungserbringung (anonyme Kommunikation ohne explizite (AGB-ähnliche) Vertragsgrundlage einerseits und Verwendung eines offenen „Vertrages“ andererseits) anhand des deutschen Rechts untersucht. Nach der Gestaltung ist die Frage nach dem Einfluss der Motivation auf die Haftung der Beteiligten zu stellen. Hierfür soll die aktuelle Rechtslage im Bereich der Störerhaftung sowie des Auskunftsanspruchs beleuchtet werden

    Informationsintermediäre

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    Die Frage nach der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für rechtswidrige Inhalte ist etwa so alt wie das Internet selbst - jedenfalls sofern man den Zeitraum in den Blick nimmt, als es zur Technologie der Massen avancierte. Zum Schutz der Innovationsfähigkeit haben seit Mitte der 1990er Jahre viele Rechtsordnungen mehr oder weniger weitreichende Haftungsprivilegierungen für Nutzerinhalte erlassen. 25 Jahre später sind die gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen jedoch gänzlich andere. Dennoch gilt das damals gesetzte Recht oftmals noch heute. Alexander Schiff geht den Regeln über die Haftungsprivilegierungen in der EU nach, stellt sie in den Kontext ihrer US-amerikanischen Vorbilder und unterzieht ihre Sachgerechtigkeit einer kritischen Prüfung. In einer Phase des Umbruchs rechtlicher Zugriffe auf Informationsintermediäre zeigt er Reformperspektiven auf, die ihre besondere gesellschaftliche Bedeutung reflektieren

    Rechtsfragen offener Netze : rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen

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    Offene Netze sind von Privaten betriebene Funknetzwerke, an denen jeder Interessierte aktiv teilnehmen und mitwirken kann. Offene Netze weisen Parallelen zu Open Source und Open Content auf und umfassen freien Zugriff auf das Netz (und das Internet). Diese Arbeit untersucht rechtliche Fragestellungen und rechtliche Gestaltungen offener Netze. Rechtsverhältnisse und Pflichten der Nutzer sowie Ansprüche Dritter (allg. Haftung, Störerhaftung, Auskunftsansprüche) werden aufgearbeitet und bewertet

    Filesharing und Abmahnwesen

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    Die Arbeit beinhaltet eine rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Untersuchung des Phänomens Filesharing, mit einem Fokus auf die Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses. Nach Erläuterung der für das Verständnis relevanten technischen Vorfragen folgt eine deskriptive Darstellung von Entwicklung und Stand der Rechtslage. Hierauf wird untersucht, wie aus dieser Rechtslage ein Abmahnwesen - ein in dieser Arbeit entwickelter Begriff - entstehen konnte. Im Anschluss an eine rechtspolitische Kritik und rechtsvergleichende Untersuchung wird diese Rechtslage dogmatisch kritisch gewürdigt. Die Arbeit schließt mit einer Darstellung der Entwicklungsmöglichkeiten de lege lata und de lege ferenda

    Netzsperren durch die CUII

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