3,961 research outputs found

    Herrschaft durch Sicherheit

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    Der vorliegende Beitrag thematisiert den Zusammenhang zwischen modernen Sicherheitskonzepten und Schlüsseltechnologien. Im Vordergrund steht die Verbindung zwischen Sicherheit mit dem Topos der instrumentellen Vernunft. In diesem Zusammenhang wird eine Sonderrolle der Informationstechniken diskutiert sowie die Konsequenzen einer Verknüpfung von Sicherheit und Hochtechnologien einerseits für einen konstruktivistischen Sicherheitsbegriff und andererseits für einen aufgeklärten Vernunftbegriff reflektiert

    Informationsinfrastrukturen am Institut für Deutsche Sprache

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    This paper describes the effort of the Institut für Deutsche Sprache (IDS), the central research institution for the German language, connected with Information and Communications Technology (ICT). Use of ICT in a language research institute is twofold. On the one hand, ICT provides basic services for researches to accomplish their daily work. On the other hand, several national and international institutions have a strong interest in ICT. Therefore, ICT can also be seen as an amplifier for language research. The first part of this paper reports on the activates of the IDS in internal and external ICT-related projects and initiatives. The second part describes a general strategy towards an ICT strategy that could be useful both for the IDS and other national language institutes. We think such a general strategy is necessary to create a strong foundation not only for the ICT-related projects, but as a basis for a modem research institute

    CyLaw-Report XXI: "Verdeckte Online-Durchsuchungen – zur IT-(Un)Sicherheit in Deutschland (6/2008/Version 2.0)"

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    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist für die FÖR-CyLaw-Report- Perspektive aus drei Gründen von grundlegender Bedeutung: Zum ersten (1) kreiert das BVerfG eine weitere Ausprägung des "Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" (Art. 2 Abs. 1 GG) für den Bereich der Informationstechnologie. Zum zweiten (2) verzichtet das BVerfG auf das verfassungsrechtliche Erfordernis "absoluter IT-Sicherheit". Die Existenz und staatliche Kenntnis von Sicherheitslücken sowie die (Aus-)Nutzung dieser IT-Sicherheitslücken zum Schutz von Rechtfertigungsrechtsgütern wird verfassungsrechtlich legitimiert. Zum dritten (3) könnte das BVerfG mit dem Recht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" ein "sonstiges Recht" (§ 823 Abs. 1 BGB) konkretisiert haben, das neue Perspektiven für die Haftung für IT-Unsicherheit eröffnet. Diese Verantwortung für IT-Unsicherheit könnte die betroffenen Marktteilnehmer (Nutzer, Produzenten, Handel, Intermediäre (wie Provider)) proaktiv zu Investitionen in IT-Sicherheit motivieren

    Botnet Early Warning Systems

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    Die Darstellung umfasst die Abbildung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung über eine Auseinandersetzung mit den organisations- und datenschutzrechtlichen Aspekten einer zu diesem Zweck erfolgenden Zusammenarbeit bis hin zu einer Untersuchung ausgewählter, für die Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung typischer Einzelmaßnahmen. Im Einzelnen wird aufgezeigt, dass die Grenzen staatlicher Frühwarnung durch die Problematik fehlender spezieller Befugnisnormen, der mangelnden Reichweite von Befugnisgeneralklauseln und den modernen Eingriffsbegriff mitbestimmt werden. Weiterhin wird dargelegt, dass entsprechende Maßnahmen den Kategorien der Gefahrenabwehrvorsorge und -vorbeugung sowie in eingeschränktem Umfang der Vorsorge zur Verhütung von Straftaten und der Strafverfolgungsvorsorge zugeordnet werden können, und dass der staatliche Beitrag zur Frühwarnung vor durch Botnetze vermittelten Gefahren in unterschiedlicher Gewichtung auch abhängig von der Zielrichtung der Botnetz-Angriffe Aufgabe der Polizeien, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder ist. Nachfolgend werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Begrenzungen des Informationsaustauschs zwischen staatlichen Stellen und zwischen staatlichen und privaten Stellen dargestellt. Es wird gezeigt, dass abseits freiwillig eingegangener Kooperationsverhältnisse begrenzt vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einzelfallbezogene Verpflichtungen Privater gerichtet auf die Mitwirkung bei der Botnetz-Bekämpfung auf der Grundlage von Befugnisgeneralklauseln erfolgen können. Abschließend werden die Grenzen ausgewählter Informationsgewinnungsmaßnahmen einschließlich des Nachladens von Schadcode und der Überwachung der Kommunikation in IRC-Kanälen, sowie die Grenzen der Ausgabe von Warnungen innerhalb des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs von Polizei- und Sicherheitsbehörden herausgearbeitet. Die Untersuchung zeigt, dass der Betrieb eines Frühwarnsystems zur Abwehr von durch den Einsatz von Botnetzen vermittelten Gefahren mit der Verpflichtung des Staates, die Freiheit seiner Bürger zu achten, vereinbar ist

    Informationssicherheit und Persönlichkeit : Konzept, Empirie und Handlungsempfehlungen

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    Der Einsatz von Angriffserkennungssystemen im Gesundheitswesen

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    Der Einsatz von Angriffserkennungssystemen im Gesundheitswesen am Beispiel des Krankenhauses in privater Trägerschaf

    Der Schutz Kritischer Infrastrukturen. Unter besonderer Berücksichtigung von kritischen Informationsinfrastrukturen

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