59 research outputs found
Deutschlands Rolle in Europas digitaler Ordnungsmacht: Gestaltung eines globalen Technologie-Regelwerks im Sinne Europas
Die Stärken und zuweilen auch die Grenzen des deutschen Einflusses auf die Regulierung digitaler Technologien lassen sich anhand von vier Elementen aufzeigen: 1) Deutschland antizipiert die Regulierung digitaler Technologien durch die EU und versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen. 2) Deutschland nimmt überdurchschnittlich großen Einfluss auf die formalen Entscheidungsphasen der EU-Regulierungspolitik im Digitalbereich. 3) Deutschland nutzt gleichzeitig die EU als Sprungbrett, um auf weltweite regulatorische Normen Einfluss zu nehmen. 4) Deutschland entdeckt die Bedeutung der deutschen Privatwirtschaft und der mit ihr assoziierten technischen Normungsgremien zur Prägung globaler technischer Vorschriften allmählich wieder
Digitale Plattformen : Bausteine für einen künftigen Ordnungsrahmen
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von digitalen Plattformen in Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln die Autoren einen integrierten Ansatz eines Ordnungs-rahmens, wobei sie insbesondere Bausteine einer Informations- und Wettbewerbsordnung bewer-ten und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Innerhalb einer Informationsordnung werden Suchmaschinen sowie digitale Plattformen, die telekommunikations- oder medienrechtlich relevant sind, spezifisch untersucht. Bei einigen konkreten Punkten besteht aus Sicht der Autoren dringen-der Handlungsbedarf, allerdings warnen sie vor drastischen und überhasteten Eingriffen allgemei-ner Art, weil diese Innovation und Wettbewerb tendenziell behindern
Datenschutzrechtliche Dimensionen Datentreuhänder: Kurzexpertise
Im Zuge fortschreitender technischer Möglichkeiten durch entsprechende Prozessorleistungsfähigkeit, Speicherkapazitäten und digitale Vernetzung erlangt die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten eine zunehmende kommerzielle Bedeutung in der allgemeinen Wertschöpfungskette. Die Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erlangt damit auch eine ökonomische Dimension. Der Markt für datenbasierte Dienstleistungen zeichnet sich jedoch durch eine ausgeprägte Asymmetrie der Verhandlungsmacht zwischen Dienste-Nutzern, die Informationen über sich preisgeben, und Dienste-Anbietern, die diese Informationen vermarkten, aus. Datentreuhänder könnten eine Möglichkeit bieten, das vorhandene Machtungleichgewicht durch eine Kollektivierung individueller Nutzerinteressen neu zugunsten der Dienste-Nutzer auszutarieren. Das vorliegende Gutachten untersucht, welche rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben oder zu schaffen sind, sowie welche ökonomischen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind
Künstliche Intelligenz: Regulatorische Überlegungen zum „Wie“ und „Was“
Neue technologische Entwicklungen stellen das Recht regelmässig vor Herausforderungen; diese Einschätzung gilt auch für die Künstliche Intelligenz. Die EU hat mit einem sehr detaillierten risikoorientierten Regulierungsvorschlag reagiert. Ein solches Konzept dürfte für die Schweiz nicht zielführend sein. Erfolgversprechender ist die Ausarbeitung eines technologieneutralen Rahmengesetzes, unter dessen „Schirm“ die regulierungsbedürftigen Themen einer Normierung durch Anpassungen bestehender Gesetze zugeführt werden
Datenmärkte in der digitalisierten Wirtschaft : Funktionsdefizite und Regelungsbedarf?
Die Autoren untersuchen die Funktionsweise von Datenmärkten. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Substitute zu einem „Handel mit Daten“ im engeren Sinne gelegt. Die Unterscheidung zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten ist für die Analyse der Funktionsweise und möglicher Funktionsdefizite von Datenmärkten von zentraler Bedeutung. Die Funktionsweise von Märkten für personenbezogene Daten kann insbesondere durch das Recht auf Datenportabilität (Art. 20 DSGVO) nachhaltig geprägt werden. Dies hängt allerdings von der konkreten Ausgestaltung des Rechts auf Datenportabilität ab. Funktional kann dieses Recht unter anderem als eine Abhilfe für eine durch das Datenschutzrecht bedingte partielle Marktbehinderung verstanden werden. Die Einführung eines - allerdings nur bei Marktmachtlagen zwingenden – Rechts auf Datenportabilität kann auch für nicht personenbezogene Daten sinnvoll sein. Es würde dann auf eine andere Form von Marktversagen reagieren. Im Übrigen sehen die Autoren weder bei personenbezogenen noch bei nicht personenbezogenen Daten einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur allgemeinen Förderung des Datenhandels
Die Europäische Kommunikations-(Un)Ordnung: Mapping der medienrelevanten EU-Rechtsakte und Identifikation von Abhängigkeiten, Schnittbereichen und Widersprüchen
Im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 hat das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) mehrere Gutachten und Untersuchungsberichte erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage für die EU-Medienkonferenz im Juli 2020 und die nachfolgenden Focus Sessions dienten. Ziel der HBI-Untersuchungen war dabei die Identifikation von Möglichkeiten der mittel- und langfristigen Verbesserung der Kohärenz der europäischen Informations- und Kommunikationsordnung. Die derzeitige Informations- und Medienordnung ist ein rechtliches Mehr-Ebenen-System, das aus Normen der EU, des Bundes und der Länder besteht. Hinzu treten völkerrechtliche Vorgaben, aber auch Normen der Selbstregulierung. Die derzeitige Regulierung in diesem Bereich, die teils jahrzehntealten Pfadabhängigkeiten folgt, ist angesichts struktureller Transformationen öffentlicher und individueller Information und Kommunikation immer wieder Gegenstand grundsätzlicher Debatten über ihre Kohärenz, Kongruenz, Zeitgemäßheit und Zukunftsfähigkeit. Mit dem vorliegenden Gutachten soll eine systematische materiell-rechtliche Kartographierung der derzeit bestehenden Regelungen auf europäischer Ebene erfolgen, die den für die derzeitige EU-Medienordnung relevanten Sekundärrechtskorpus aus Sicht audiovisueller Angebote überblicksartig beschreibt, die einzelnen Rechtsakte aus einer komparativen Governance-Perspektive analysiert und so Abhängigkeiten, Überlappungen, strukturelle Unterschiede und mögliche Widersprüche aufzeigt. Dazu gehören mögliche Durchwirkungs- und Spill-Over-Effekte von Rechtsakten aus anderen Bereichen, deren Regelungen sich (auch) im Medienbereich bemerkbar machen und so faktischen Einfluss auf die Medienordnung haben
Europäische Cybersicherheitspolitik
Die sich allmählich entwickelnde europäische Cybersicherheitspolitik soll helfen, vereinbarte Mindeststandards in allen ihren Mitgliedstaaten umzusetzen, und zwar bei Prävention, Abwehrbereitschaft (resilience), Reaktion und internationaler Kooperation. Sie soll nationale Sicherheit befördern, jedoch ohne gegen demokratische Grundprinzipien zu verstoßen und die individuellen Freiheiten über Gebühr zu beschränken. Es ist nicht leicht, beides miteinander in Einklang zu bringen. Daher stellt sich die Frage nach den demokratiepolitischen Implikationen der europäischen Cyberpolitik. Wie verhalten sich deren institutionelle Strukturen und Instrumente zu den Anforderungen demokratischen Regierens?
Um dies zu klären, werden zunächst die wesentlichen Herausforderungen für das Bemühen um mehr Sicherheit im Internet skizziert. Daraufhin wird die institutionelle Architektur der globalen Cybersicherheitspolitik umrissen, und die wichtigsten Organisationsprinzipien europäischer Cyberpolitik werden identifiziert. Schließlich wird bewertet, inwieweit diese Architektur mit demokratischen Grundsätzen vereinbar ist, und es werden Vorschläge diskutiert, wie mehr Sicherheit im Internet herzustellen wäre, ohne jene Prinzipien zu verletzen.(Autorenreferat
Entwicklung eines Konzepts zur Datenallmende: Expertise
Ein Vorschlag, um Monopolisierungstendenzen in der datenbasierten Wirtschaft zu begegnen, ist die Einführung einer Datenallmende beziehungsweise einer gesetzlichen Pflicht für Unternehmen, nicht-personenbezogene oder anonymisierte Daten zur Nutzung durch Dritte offen zu legen. Diese Expertise prüft, ob eine Datenallmende volkswirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist. Sie identifiziert geeignete Einsatzbereiche für eine Datenteilungspflicht und skizziert erste Schritte auf dem Weg zu deren Erprobung und Umsetzung.A tool proposed to curtail monopolistic tendencies within the data economy is establishment of data commons, respectively of a legal requirement for firms to lay open non-individual-related or anonymized data for use by third parties. The present expertise examines whether the obligation to share data to foster competition and innovation is reasonable from an economic point of view and also feasible from a legal point of view. It identifies suitable areas of application and delineates first steps on the way to testing and implementing obligatory data commons
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