7 research outputs found

    Selbstbestimmung, Privatheit und Datenschutz

    Get PDF
    In diesem Open-Access-Sammelband werden die aktuelle Herausforderungen für Privatheit und Datenschutz aufgezeigt, die durch die zunehmende Digitalisierung entstehen. Die Beitragsautoren analysieren, wie diese durch Governancemechanismen adressiert werden können. Als Alternative zu einem rein profitorientierten Digitalkapitalismus bzw. Digitalautoritarismus wird für einen eigenständigen europäischen Weg beim Datenschutz argumentiert, der auf eine gemeinwohlorientierte Technikentwicklung abzielt. Insbesondere befassen sich die Beiträge mit den Möglichkeiten für die Stärkung der Selbstbestimmung in der Datenökonomie und mit algorithmischen Entscheidungssystemen

    Selbstbestimmung, Privatheit und Datenschutz

    Get PDF

    Sechster Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland - Altersbilder in der Gesellschaft und Stellungnahme der Bundesregierung

    Get PDF
    Die Altenberichterstattung fußt auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994 (Drucksache 12/7992), der im Zusammenhang mit der Debatte über den Ersten Altenbericht für jede Legislaturperiode einen Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema fordert. Mit den Altenberichten sollen Erkenntnisse über die aktuelle Lebenssituation dieser Bevölkerungsgruppe gewonnen und die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Insbesondere sollen der Fachöffentlichkeit und den politischen Instanzen zukunftsweisende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lage älterer Menschen gegeben werden sowie ein realistisches Bild von der Heterogenität des Alters in das öffentliche Bewusstsein vermittelt werden. Die Tradition der Altenberichterstattung umfasst sowohl Gesamtberichte zur Lebenssituation älterer Menschen als auch Spezialberichte zu besonderen Fragestellungen. Der Sechste Altenbericht ist eine umfassende Aufarbeitung der in unserer Gesellschaft vorhandenen Altersbilder, ihrer Tradition und ihrer Wirkungen. Die am 17. Juli 2007 berufene, interdisziplinär zusammengesetzte Sechste Altenberichtskommission Altenberichtskommission unter Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, sich mit dem Thema Altersbilder in der Gesellschaft auseinanderzusetzen. In Weiterentwicklung der Befunde des Fünften Altenberichts zu den Potenzialen älterer Menschen wird hier die Frage nach den vorherrschenden Altersbildern und ihrer gesellschaftlichen Wirkung aufgegriffen. Eine aktive soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Teilhabe älterer Menschen ist auf zeitgerechte Altersbilder angewiesen. Bisher ist das Thema noch nicht systematisch in einem Altenbericht behandelt worden. Der Sechste Altenbericht soll maßgeblich dazu beitragen, realistische und zukunftsgerichtete Altersbilder herauszuarbeiten und durch eine öffentliche Debatte in der Gesellschaft zu verankern. Die Chancen Deutschlands, den demografischen Wandel aktiv zu gestalten, hängen wesentlich auch davon ab, wie es gelingt, mehr von den Fähig- keiten, Potenzialen, Stärken und Erfahrungen der älteren Generation in die Gesellschaft einzubringen. Es gilt, Altersbilder zu entwickeln, die ein realistisches und differenziertes Bild vom Alter in seinen unterschiedlichen Facetten zeichnen. Im Hinblick auf geschlechtsspezifische Aspekte bei Altersbildern wird der Altenbericht ergänzt werden um den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der auch die Lebensphase Alter in den Blick nimmt und dabei den Fokus auf Geschlechterunterschiede richten wird. Der Bericht, der Anfang 2011 veröffentlicht wird, untersucht die Gleichstellung von Frauen und Männern aus der Lebens- verlaufperspektive. Die 14-köpfige Altenberichtskommission hat schon während der Erarbeitungsphase intensiv den Dialog mit relevanten gesellschaftlichen Akteuren gesucht und an Veranstaltungen mit Seniorenorganisationen sowie mit Wirtschaft, Politik, Kirchen, Medien und Wissenschaft mitgewirkt. Es wurden Fachtagungen, Workshops und Expertengespräche zu zentralen Themen des Altenberichts durchgeführt. Damit hat die Kommission bereits in der Erarbeitungsphase einen wichtigen Beitrag zur Neubestimmung der Politik mit und für ältere Menschen im gesellschaftlichen Diskurs geleistet. Die Bundesregierung dankt der Kommission und ihrem Vorsitzenden Professor Andreas Kruse für ihre sorgfältig recherchierte und fundierte Darlegung zu dem überaus komplexen Thema Altersbilder. Die Kommission hat die Altersbilder in unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft untersucht und aufgezeigt, inwieweit sich hier differenzierte Darstellungen des Alters sowie differenzierte Ansprachen älterer Menschen finden

    Risk governance in organizations

    Get PDF
    Dieses Buch dokumentiert 10 Jahre Risk-Governance-Forschung an der Universität Siegen. In 50 Beiträgen reflektieren Forscher und Praktiker Risk Governance vor dem Hintergrund ihrer eigenen Forschungen und/oder Erfahrungen und geben jeweils einen Entwicklungsimpuls für die Zukunft der Risk Governance. Das Buch zeigt die große Bandbreite und Tiefe des Forschungsgebietes auf und diskutiert Grundannahmen, Implementierungsfragen, die Rolle der Risk Governance als Transformationsmotor, ihre Wirkung in den verschiedenen betrieblichen Funktionen, Entwicklungsperspektiven und den Beitrag der Risk Governance zu einer nachhaltigen Ausrichtung von Unternehmen.This book documents 10 years of risk governance research at the University of Siegen. In 50 contributions, researchers and practitioners reflect on risk governance against the background of their own research and/or experience and provide a development impetus for the future of risk governance. The book shows the wide range and depth of the research field and discusses basic assumptions, implementation issues, the role of risk governance as transformation engine, its impact in the various operational functions, development perspectives, and the contribution of risk governance to a sustainable orientation of companies

    Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und ein daraus abgeleitetes, ertragsbarwertorientiertes Vergütungsmodell zur wertbasierten Steuerung des Außendienstes in der Lebensversicherung

    Get PDF
    Da seit mehreren Jahren die sukzessive Einführung der International Accounting Standards (IAS) und vor allem der International Financial Reporting Standards (IFRS) durch die Europäische Union (EU) erfolgt, ergeben sich für die beteiligten Staaten aktuelle Veränderungen, weil diese Regelungen in nationales Recht umgesetzt werden müssen. So mussten die kapitalmarktorientierten Unternehmen ihre Rechnungslegung bis 2005 auf eine Zeitwertbilanz umstellen. Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist der Erwartungswert der zukünftigen Zahlungsströme eines Versicherungsvertrages. Für die Bestimmung des Fair Values sind zurzeit keine konkreten Methoden vorgeschrieben. In der bislang üblichen Handelsgesetzbuch-Bilanz werden Anschaffungs- und Herstellungskosten der Produkte angesetzt. Es besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, ihre bisherige Bilanzierungsmethode bis zur Einführung eines endgültigen Standards weitgehend beizubehalten. Vom jetzigen Zeitpunkt bis zur endgültigen Einführung, wahrscheinlich ab dem Geschäftsjahr 2012, wird deshalb IAS/IFRS zunehmend in den Fokus rücken. Der Fair Value eines LV-Vertrages kann nicht direkt ermittelt werden, weil für die Verbindlichkeiten keine freien und aktiven Märkte existieren, aus denen Marktpreise abgeleitet werden können, und deshalb sind Schätzungen und Approximationen zu seiner Berechnung notwendig. Eine solche Approximation ist der Entity-specific Value eines Vertrages. Aus seiner Definition wird deutlich, dass er mit dem Ertragsbarwert (EBW) identisch ist. Ein Vergütungssystem, das auf dem EBW aufbaut, ist somit ebenfalls mit den IAS/IFRS kompatibel. Ziel der vorliegenden Arbeit ist somit die Entwicklung eines ertragsbarwertorientierten Vergütungsmodells entsprechend den Vorgaben von IAS/IFRS. Um die Akzeptanz durch die Außendienst-Mitarbeiter zu erhöhen, die eine starke Verhandlungsmacht in den Unternehmen besitzen, wird das bestehende umsatzbezogene Vergütungssystem auf der Grundlage der Beitragssumme eines Versicherungsvertrages dahingehend modifiziert, dass es den EBW beinhaltet. Dazu wird entweder die Beitragssumme oder der Provisionssatz mit einem Ertragsbarwert-Bewertungsfaktor multipliziert, der wiederum den EBW enthält. Dadurch ergeben sich die Methoden der vom Verfasser entwickelten Ertragsbarwert-Beitragssummen und des revidierten Provisionssatzes. Der Nachteil des revidierten Provisionssatzes liegt darin, dass die aufsichtsamtlich höchstzulässigen Provisionssätze überschritten werden können und außerdem für jedes Produkt ein unterschiedlicher Provisionssatz besteht. Der Außendienst wird momentan mit einheitlichen Provisionssätzen vergütet. Da die Verwendung bewerteter Beitragssummen gängige Praxis ist, muss sich der Außendienst bei den Ertragsbarwert-Beitragssummen nur geringfügig umgewöhnen. Durch die Erweiterungen des Grundmodells hat das Unternehmen die Möglichkeit, das Vergütungsmodell vermittler- und produktspezifisch festzulegen. Allerdings muss der zusätzliche Nutzen eines solchen Modells mit den entstehenden Kosten und der damit verbundenen geringeren Wirtschaftlichkeit sowie der Einfachheit und Transparenz abgeglichen werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, mit einem möglichst einfachen Modell, z.B. den Ertragsbarwert-Beitragssummen des Grundmodells zu beginnen und dann sukzessive individuelle Erweiterungen vorzunehmen. Der Verfasser hat in den Jahren 1999/2000 und 2006 eine Befragung zur ertragsbarwertorientierten Vergütung in den Unternehmen durchgeführt. Das wichtigste Ergebnis der Nachuntersuchung in 2006 war, dass bereits vier Unternehmen den EBW in der Vergütung tatsächlich verwendeten und zwar sowohl in der Abschluss- als auch in der Bestandspflegeprovision. Zwei von ihnen benutzten dabei die vom Verfasser entwickelte Methode der Ertragsbarwert-Bewertungssummen. Ein weiteres Unternehmen plante die Einführung des EBW innerhalb von zwei Jahren. Abschließend erfolgt die thesenartige Zusammenfassung der Ergebnisse mit der Empfehlung an die Unternehmen, eine ertragsbarwertorientierte Vergütung möglichst zeitnah einzuführen. Zum einen sind dann die Vorgaben von IAS/IFRS erfüllt. Zum anderen wird das seit langem herrschende Problem einer vernünftigen Entlohnung, die sowohl den Bedürfnissen des Außendienstes und des Versicherungsunternehmens gerecht wird, gelöst. Die Vorteile eines solchen Vergütungssystems wie z.B. die Zielidentität von Unternehmen und Außendienst-Mitarbeitern durch die gemeinsame Verwendung des EBW können dann rasch genutzt werden

    Die Geschaeftsbeziehung zwischen mittelstaendischen Unternehmen und ihrer Hausbank

    Get PDF
    Das Hausbankprinzip nimmt bei der Finanzierung mittelständischer Unternehmen in Deutschland traditionell eine zentrale Stellung ein. Diese Beziehung unterliegt aktuell einem starken Wandel. Als Konsequenz wird häufig eine Abkehr vom Hausbankprinzip gefordert. Diese Untersuchung widmet sich der Hausbankbeziehung aus einer interdisziplinären Sichtweise heraus. Es wird ein ganzheitliches Modell entwickelt, das sowohl ökonomische als auch verhaltenswissenschaftliche Aspekte umfasst. Danach erfordert eine Hausbankbeziehung von beiden Partnern kontinuierlich die Bereitschaft, den Geschäftspartner durch eine Übererfüllung von dessen Erwartungen emotional zu binden. Die Arbeit zeigt Mängel in der aktuellen Bankpraxis auf und leitet daraus praktisch-normative Gestaltungsempfehlungen ab
    corecore