41 research outputs found

    Assistenzsysteme in der Industrie 4.0

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    The work is dedicated to work in Industry 4.0, a development in which all real processes in the factory are to be digitally recorded and thus automated even more. This brings opportunities for employees, but also threatens de-skilling and comprehensive monitoring. In labour law, the legal binding force of the humane design of work and human-machine collaboration are therefore being examined. In privacy law the central question is to what extent the efficient organisation of work justifies intensive data processing. To this end, a new approach is presented, which is derived from the interplay of German and European fundamental rights and which differentiates between the two areas of law.illustratorDas Werk widmet sich der Arbeit in der Industrie 4.0, einer Entwicklung, bei der alle realen Prozesse in der Fabrik digital erfassen und so noch stärker automatisiert werden sollen. Für die Beschäftigten bringt dies Chancen, es droht aber auch Dequalifizierung und umfassende Überwachung. Im Arbeitsrecht werden deswegen die rechtliche Bindungskraft der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und die Mensch-Maschine-Kollaboration untersucht. Im Datenschutz steht die Frage im Mittelpunkt, inwiefern die effiziente Organisation der Arbeit eine intensive Datenverarbeitung rechtfertigt. Dazu wird in Abgrenzung beider Rechtsgebiete ein neuer Lösungsansatz vorgestellt, abgeleitet aus dem Zusammenspiel deutscher und europäischer Grundrechte

    Handreichung Datenschutz

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    Ziel dieser Handreichung ist es, allen Interessierten und insbesondere den Forschenden aus den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften die für die empirische Forschung relevanten Regelungen des Datenschutzes in Deutschland näher zu bringen

    Die digitale Selbstbehauptung der EU

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    Institutionen und Mitgliedstaaten der EU treiben derzeit mit Hochdruck die digitale Integration voran. In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen - vom Schutz kritischer Infrastrukturen über die Wahrung persönlicher Freiheitsrechte bis zur Schaffung grenzübergreifender Märkte - ist die "positive Integration", also regulative Vorgaben durch die EU, der richtige Weg, um gegen Marktversagen im Binnenmarkt und darüber hinaus anzugehen. Auf EU-Ebene sollen Regulierungen geschaffen werden, die inner- und außereuropäische Wirkung entfalten. Vehikel dazu sind die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (DSM), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie zur Gewährleistung einer gemeinsamen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS). Die digitale Integration ist Voraussetzung dafür, europäische Standards und Normen auch in der internationalen Politik effektiver durchzusetzen. (Autorenreferat

    Die Zukunft von Privatheit und Selbstbestimmung

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    Die in diesem Open-Access-Buch zusammengeführten interdisziplinären Untersuchungen des „Forums Privatheit“ gehen der Frage nach, wie sich die Verwirklichungsbedingungen von Privatheit und Selbstbestimmung durch die Digitalisierung aller Lebensbereiche radikal ändern. Nahezu jede Lebensregung hinterlässt Datenspuren, ermöglicht vielfältige und intensive Datensammlungen über Menschen, unterstützt Verhaltensbeeinflussungen und verstärkt Ungleichgewichte in der Informationsmacht. Es analysiert die Auswirkungen der Digitalisierung auf den rechtlichen und politischen Schutz der Grundrechte, die ökonomischen Beziehungen, die gesellschaftliche Integration und die individuelle Entfaltung. Das Buch zeigt aber auch auf, wie Digitalisierung und ihre gesellschaftlichen Rahmenbedingungen technisch, sozial, ökonomisch und rechtlich gestaltet werden können, um Privatheit und Selbstbestimmung zu schützen

    Smarte private Videoüberwachung: Die Zulässigkeit intelligenter Videoüberwachung durch nicht öffentliche Stellen im öffentlich zugänglichen Raum gemäß § 6b BDSG

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    Das Buch behandelt die Frage des zulässigen Einsatzes sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme durch Private im öffentlichen Raum am Maßstab des §6b BDSG a.F. . Die Autorin befasst sich hierzu mit der systemkonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der EMRK und der DSRL 95/46/EG sowie der Rechtsprechung der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeiten. Sie zeigt auf, dass in einem Gefüge komplexer Wertentscheidungen angesichts des betroffenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote differenzierte Einzelfallabwägungen entlang eines aufgestellten Kriterienkataloges zu treffen sind. Das zu § 6b BDSG a. F. entwickelte Ergebnis besteht auch vor § 4 BDSG n. F. und der EU-DSGVO

    Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht

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    In den Anfängen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht über die Verarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Ländern zum ganz überwiegenden Teil durch unterschiedliche Behörden ausgeübt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. „Trennungsmodell“) findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die Gründe, die zum Zusammenführen der Aufsicht geführt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenüber dem sog. Einheitsmodell vorzugswürdig ist, werden geprüft. Damit zusammenhängend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich könnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen

    Verbraucher-Scoring aus Sicht des Datenschutzrechts

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    Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht

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    In den Anfängen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht über die Verarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den Ländern zum ganz überwiegenden Teil durch unterschiedliche Behörden ausgeübt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. „Trennungsmodell“) findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die Gründe, die zum Zusammenführen der Aufsicht geführt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenüber dem sog. Einheitsmodell vorzugswürdig ist, werden geprüft. Damit zusammenhängend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich könnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen

    Smarte private Videoüberwachung

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    Das Buch behandelt die Frage des zulässigen Einsatzes sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme durch Private im öffentlichen Raum am Maßstab des §6b BDSG a.F. . Die Autorin befasst sich hierzu mit der systemkonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der EMRK und der DSRL 95/46/EG sowie der Rechtsprechung der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeiten. Sie zeigt auf, dass in einem Gefüge komplexer Wertentscheidungen angesichts des betroffenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote differenzierte Einzelfallabwägungen entlang eines aufgestellten Kriterienkataloges zu treffen sind. Das zu § 6b BDSG a. F. entwickelte Ergebnis besteht auch vor § 4 BDSG n. F. und der EU-DSGVO

    Risiken von Social Media und User Generated Content: Social Media Stalking und Mobbing sowie datenschutzrechtliche Fragestellungen

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    Die Themen der internetbasierten Kriminalität im Kontext von Social Media sowie das Thema Datenschutz sind derzeit nicht nur rechtspolitisch höchst brisant, sondern haben darüber hinaus eine erhebliche praktische Relevanz. Die Autorin nimmt zum einen die dogmatischen Aspekte einer strafrechtlichen Einordnung des Social Media Stalkings und Mobbings in den Blick. Zum anderen widmet sie sich den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Erstellung von Nutzerprofilen und unterzieht die aktuelle Rechtslage einer kritischen Betrachtung. Im Ergebnis fehlt es im Datenschutzrecht, im Gegensatz zum nationalen Strafrecht, bisher an praktikablen und durchsetzbaren Regelungen, um die kollidierenden Interessen der Internetnutzer mit denen der Social Media Anbieter in Einklang zu bringen
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