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    Präventions- und Interventionsstrategien gegen Rechtsextremismus: die Entstehung der Landesprogramme im Vergleich

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    Rechtsextremismus ist ein facettenreiches Phänomen, dass sich sowohl auf Einstellungs- als auch auf Handlungsebene manifestiert und eine kontinuierliche Herausforderung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die politische Kultur der Bundesrepublik darstellt. Vor diesem Hintergrund etablierte sich seit Beginn der 1990er Jahre ein staatliches Reaktionsmuster, das präventive und intervenierende Maßnahmen in abgestimmten Strategien oder Programmen zusammenführt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Dissertation (Ende 2016) hat auch eine deutliche Mehrheit der Bundesländer (zwölf an der Zahl) eine solche Strategie in Form eines Landesprogramms implementiert. Die Analyse verfolgt die Entstehungskonfigurationen, -bedingungen und -mechanismen der jeweiligen Programme und fragt wie sich diese auf die Entgegnungsstrategien auswirken. Dabei werden theoretische Bezüge der Politikfeldanalyse, des Akteurzentrierten Institutionalismus und der Governance-Forschung genutzt um insbesondere den Prozess der Programmentwicklung zu rekonstruieren und die Entstehung der divergenten Programme zu verstehen. Die Arbeit stützt sich auf eine breite Datenbasis bestehend aus den Landesprogrammen selbst, umfangreichen parlamentarischen Dokumenten, Experteninterviews und Presseberichten. So entsteht eine vergleichende Analyse, die Implikationen sowohl für die Politikfeldforschung aber auch für praxisorientierte Fragestellung im Feld der Rechtsextremismusprävention und Demokratieförderung bereithält. Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Verortung der Programme nach zentralen Erklärungsfaktoren für deren Entstehen und kommt zu dem Schluss, dass sich u.a. mit den Programmen ein Politikfeld institutionalisiert hat

    Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vom 30. April 2013

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    Das Bekanntwerden des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) im November 2011 und die dieser Gruppierung zugeschriebenen zahlreichen bis dahin ungeklärten Verbrechen haben die Öffentlichkeit in Deutschland erschüttert. Dies lag vor allem daran, dass es drei Jenaer Rechtsterroristen gelingen konnte, über einen Zeitraum von fast vierzehn Jahren von den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unentdeckt in Deutschland schwerste Straftaten zu begehen. Dadurch wurde das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz nachhaltig beeinträchtigt. Als Entstehungszeitpunkt des NSU kann der 26. Januar 1998 angesehen werden. Aus Anlass einer Durchsuchung an diesem Tag tauchten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe unter und waren bis zu ihrem Tod bzw. ihrer Festnahme auf der Flucht. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe waren Mitglieder des „Thüringer Heimatschutzes“ (THS) und den Behörden insoweit bereits seit 1995 als Rechtsextremisten bekannt. Sie hatten seit dieser Zeit an mehreren Demonstrationen und rechtsextremistischen Musikveranstaltungen teilgenommen. Alle drei waren polizeilich in Erscheinung getreten; Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren wegen rechtsextremistischer Straftaten verurteilt worden. Zschäpe hatte Straftaten aus dem Bereich der allgemei-nen Kriminalität begangen. Nach dem Untertauchen im Januar 1998 hielt sich das Trio in Sachsen auf und wurde durch etliche Helfer aus der rechtsextremistischen Szene in Thüringen und Sachsen unterstützt. Spätestens 1999 begannen mutmaßlich Böhnhardt und Mundlos damit, Raubüberfälle zu begehen. Im Jahr 2000 begann eine Serie von rechtsterroristischen Morden und Sprengstoffanschlägen, die zumindest Mundlos und Böhnhardt und der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 5. November 2012 zufolge auch Zschäpe zugerechnet werden muss. Im Verlauf dieser Verbrechens-serie wurden in sechs Bundesländern insgesamt zehn Menschen getötet und mehr als 20 teilweise schwer verletzt. Bei den Todesopfern handelt es sich um: Enver Şimşek, Nürnberg (9. September 2000), Abdurrahim Özüdoğru, Nürnberg (13. Juni 2001), Süleyman Taşköprü, Hamburg (27. Juni 2001), Habil Kılıç, München (29. August 2001), Mehmet Turgut, Rostock (25. Februar 2004), İsmail Yaşar, Nürnberg (5. Juni 2005), Theodoros Boulgarides, München (15. Juni 2005), Mehmet Kubaşık, Dortmund (4. April 2006), Halit Yozgat, Kassel (6. April 2006), Michèle Kiesewetter, Heilbronn (25. April 2007). Der letzte durch Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 verübte Raubüberfall stellt den Endpunkt des Wirkens des NSU dar. Als beide von der Polizei auf ihrer Flucht entdeckt wurden, töteten sie sich. Im Rahmen der sich anschließenden Ermittlungen wurde von den Sicherheitsbehörden der Gesamtzusammenhang der von dem Trio begangenen Taten erkannt. Vor dem Hintergrund dieser erschütternden Verbrechensserie hat die gemeinsam durch die Ständige Konferenz der Innenminister und - senatoren der Länder und die Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus in diesem Abschlussbericht die Sicherheitsarchitektur in Deutschland und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden eingehend analysiert, Schwachstellen gezeigt und Verbesserungsempfehlungen entwickelt

    Verfassungsschutzbericht 2013

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    Der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundes dient der Unterrichtung und Aufklärung über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland. Er beruht auf den Erkenntnissen, die das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Er kann keinen erschöpfenden Überblick geben, sondern unterrichtet über die wesentlichen Erkenntnisse, analysiert und bewertet maßgebliche Entwicklungen und Zusammenhänge
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