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    NeutralitÀt des Staates und koalitionsrechtliches Gleichgewicht

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    zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in der 13. und 14. Legislaturperiode

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    Der Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland ist nach wie vor besorgniserregend: Landschaftsverarmung, Biotopschwund und der RĂŒckgang der Artenvielfalt sind dringende, zu lösende Probleme. Bestehende SchutzansĂ€tze haben sich als wenig wirkungsvoll erwiesen, es bedarf einer grundlegenden Modernisierung der Naturschutzpolitik: Naturschutz darf nicht mehr nur wie bisher in wenigen Schutzgebieten stattfinden, sondern muß nutzungsintegriert und prĂ€ventiv auf der GesamtflĂ€che erfolgen. HierfĂŒr kommt einer Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wichtige Bedeutung zu. Dieses Reformvorhaben ist in den letzten drei Legislaturperioden aber regelmĂ€ĂŸig an heftigen Interessenkonflikten zwischen Bund und LĂ€ndern, Parteien und InteressenverbĂ€nden gescheitert. GegenwĂ€rtig erfolgt schon der vierte Anlauf, das BNatSchG grundlegend zu novellieren. In dieser Studie werden anhand einer detaillierten Analyse des Politikformulierungs- und Entscheidungsprozesses zur Novellierung des BNatSchG in der letzten und gegenwĂ€rtigen Legislaturperiode bestehende Restriktionen einer Neuorientierung in der Naturschutzpolitik in Deutschland analysiert.The state of nature and landscape in Germany is still alarming. The threat of species extinction and habitat endangerment are pressing, unsolved problems. Present practice of nature conservation has proven to be inefficient. There is a need for fundamental modernisation of nature conservation policy. Instead of the strict protection of only a few nature reserves, a preventive, integrated and more inclusive approach is required. The amendment of the Federal Conservation of Nature Law is in this context an important measure. However, due to strong conflict of interest between the relevant policy actors, this reform has failed in the last three parliamentary terms. At present the fourth attempt is underway. This study discusses existing restrictions of a reorientation in nature conservation policy in Germany on the basis of a detailed analysis of the policy processes in the last and also current parliamentary terms regarding the amendment of the Federal Conservation of Nature Law

    Neuordnung der Finanzierungslasten des Fonds 'Deutsche Einheit'

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    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind in die Neuregelung des LĂ€nderfinanzausgleichs auch die Finanzierungslasten aus dem „Fonds Deutsche Einheit" einzubeziehen. Sollen dabei auch die neuen BundeslĂ€nder einen Finanzierungsbeitrag leisten? Welche Alternativen bestehen bei der Aufteilung der Finanzierungslasten? --

    Normsetzung im Umweltbereich : dargestellt am Beispiel des Stromeinspeisungsgesetzes

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    Dem technischen, industriellen und wirtschaftlichen Wachstum steht die Knappheit der Umweltressourcen gegenĂŒber. Ohne Nutzung der Umwelt kann eine Gesellschaft nicht existieren; die mit der Nutzung einhergehende Umweltbelastung muss aber in gewissen Grenzen gehalten werden. Hier setzt das Umweltrecht als normative BeschrĂ€nkung der Umweltnutzungsfreiheit an. Regelungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden) und entsprechende Regulierungen des menschlichen Verhaltens sollen gewĂ€hrleisten, dass die Grenzen der ökologischen Belastbarkeit nicht ĂŒberschritten werden. Umweltrecht in diesem Sinne stellt sich als Begrenzungsrecht dar, das die Freiheitsrechte von Umweltbelastern einschrĂ€nkt. Andererseits prĂ€sentiert sich das Umweltrecht aber auch als Bewirtschaftungsrecht, das heißt, durch die Materie "Umweltrecht" erfĂ€hrt die "Verteilung von (provisorischen) Nutzungsbefugnissen an dem öffentlichen Gut Umwelt" ihre normative Ausgestaltung. Beide Aspekte prĂ€gen das Erscheinungsbild der modernen Umweltnormen und spiegeln die möglichen Unterschiede im GrundverstĂ€ndnis des Umweltrechts wider. Der Schutz der Umwelt und das Aufstellen entsprechender Regeln ist zu einer "Schicksalsaufgabe des modernen Staates" geworden. Der Normgeber sieht sich dabei regelmĂ€ĂŸig mit der Frage konfrontiert, wie er einerseits den Schutz der ökologischen Existensgrundlage gewĂ€hren kann ohne andererseits ĂŒbermĂ€ĂŸig in die individuelle Freiheit des Einzelnen einzugreifen. Der in diesem Zusammenhang immer wieder heraufbeschworene Gegensatz zwischen Ökologie und Ökonomie lĂ€sst sich nicht zwangslĂ€ufig herstellen: Was der Umwelt nutzt, kann wirtschaftlich sinnvoll sein und umgekehrt kann eine ökonomisch wĂŒnschenswerte Maßnahme auch ökologische Vorteile mit sich bringen. Sowohl wirtschaftliches Handels als auch das BedĂŒrfnis nach einer intakten Umwelt gehören zu den Rahmenbedingungen menschlichen Daseins. Dennoch lassen sich Interessen- und Zielkonflikte im Rahmen der Normgebung nicht vermeiden. Jede normsetzende AutoritĂ€t wird daher im Prozess der Rechtsentstehung bestrebt sein, die möglicherweise tangierten Interessen zu identifizieren und auf einen Interessensausgleich hinzuarbeiten. Vor dem Hintergrund der jeweiligen gesetzgeberischen Intention findet ein AbwĂ€gungsprozess statt, der schließlich im Erlass eines rechtsverbindlichen Aktes endet. Der Normadressat sieht in erster Linie den gesetzgeberischen "Output", nĂ€mlich die von den Legislativorganen erlassene Norm. Diese Norm ist fĂŒr sein weiteres Verhalten verbindlich, an ihr muss er sein zukĂŒnftiges Handeln ausrichten. Je frĂŒher Informationen ĂŒber die zu erwartenden Reglementierungen zur VerfĂŒgung stehen, um so mehr Reaktionszeit kann der Betreffende fĂŒr sich in Anspruch nehmen. FĂŒr den Rechtsanwender, der lĂ€ngerfristige Dispositionen zu treffen hat, darf die Auseinandersetzung mit verĂ€nderten gesetzlich Rahmenbedingungen daher nicht erst nach Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens stattfinden. Relevant sind insoweit bereits die Verfahrensschritte, die eine Norm auf ihrem Weg zur Rechtsverbindlichkeit durchlĂ€uft. Die genaue Kenntnis der Struktur, des Ablaufs und der ungefĂ€hren Dauer eines Normsetzungsverfahrens erlaubt es zu beurteilen, wo und wie die entscheidenden Weichen gestellt werden

    Verschulden im Sozialrecht

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    Der Verfassungsstreit um den LĂ€nderfinanzausgleich aus politikwissenschaftlicher Sicht

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    Probleme des LĂ€nderfinanzausgleichs finden im normalen politischen Ablauf selten den Weg auf die Tagesordnung der Politik, da das Interesse der Öffentlichkeit und demzufolge das der Medien an dieser spröden Materie nicht sonderlich ausgeprĂ€gt ist. Wie kann eine aus Sicht der GeberlĂ€nder notwendige Novellierung denn ĂŒberhaupt angestoßen werden? Professor Siegfried F. Franke gibt eine denkbare Antwort aus politikwissenschaftlicher Sicht --
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