2,002 research outputs found
zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in der 13. und 14. Legislaturperiode
Der Zustand von Natur und Landschaft in Deutschland ist nach wie vor
besorgniserregend: Landschaftsverarmung, Biotopschwund und der RĂŒckgang der
Artenvielfalt sind dringende, zu lösende Probleme. Bestehende SchutzansÀtze
haben sich als wenig wirkungsvoll erwiesen, es bedarf einer grundlegenden
Modernisierung der Naturschutzpolitik: Naturschutz darf nicht mehr nur wie
bisher in wenigen Schutzgebieten stattfinden, sondern muĂ nutzungsintegriert
und prĂ€ventiv auf der GesamtflĂ€che erfolgen. HierfĂŒr kommt einer Novellierung
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wichtige Bedeutung zu. Dieses
Reformvorhaben ist in den letzten drei Legislaturperioden aber regelmĂ€Ăig an
heftigen Interessenkonflikten zwischen Bund und LĂ€ndern, Parteien und
InteressenverbÀnden gescheitert. GegenwÀrtig erfolgt schon der vierte Anlauf,
das BNatSchG grundlegend zu novellieren. In dieser Studie werden anhand einer
detaillierten Analyse des Politikformulierungs- und Entscheidungsprozesses zur
Novellierung des BNatSchG in der letzten und gegenwÀrtigen Legislaturperiode
bestehende Restriktionen einer Neuorientierung in der Naturschutzpolitik in
Deutschland analysiert.The state of nature and landscape in Germany is still alarming. The threat of
species extinction and habitat endangerment are pressing, unsolved problems.
Present practice of nature conservation has proven to be inefficient. There is
a need for fundamental modernisation of nature conservation policy. Instead of
the strict protection of only a few nature reserves, a preventive, integrated
and more inclusive approach is required. The amendment of the Federal
Conservation of Nature Law is in this context an important measure. However,
due to strong conflict of interest between the relevant policy actors, this
reform has failed in the last three parliamentary terms. At present the fourth
attempt is underway. This study discusses existing restrictions of a
reorientation in nature conservation policy in Germany on the basis of a
detailed analysis of the policy processes in the last and also current
parliamentary terms regarding the amendment of the Federal Conservation of
Nature Law
Neuordnung der Finanzierungslasten des Fonds 'Deutsche Einheit'
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind in die Neuregelung des LĂ€nderfinanzausgleichs auch die Finanzierungslasten aus dem âFonds Deutsche Einheit" einzubeziehen. Sollen dabei auch die neuen BundeslĂ€nder einen Finanzierungsbeitrag leisten? Welche Alternativen bestehen bei der Aufteilung der Finanzierungslasten? --
Normsetzung im Umweltbereich : dargestellt am Beispiel des Stromeinspeisungsgesetzes
Dem technischen, industriellen und wirtschaftlichen Wachstum steht die Knappheit der Umweltressourcen gegenĂŒber. Ohne Nutzung der Umwelt kann eine Gesellschaft nicht existieren; die mit der Nutzung einhergehende Umweltbelastung muss aber in gewissen Grenzen gehalten werden. Hier setzt das Umweltrecht als normative BeschrĂ€nkung der Umweltnutzungsfreiheit an. Regelungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden) und entsprechende Regulierungen des menschlichen Verhaltens sollen gewĂ€hrleisten, dass die Grenzen der ökologischen Belastbarkeit nicht ĂŒberschritten werden. Umweltrecht in diesem Sinne stellt sich als Begrenzungsrecht dar, das die Freiheitsrechte von Umweltbelastern einschrĂ€nkt. Andererseits prĂ€sentiert sich das Umweltrecht aber auch als Bewirtschaftungsrecht, das heiĂt, durch die Materie "Umweltrecht" erfĂ€hrt die "Verteilung von (provisorischen) Nutzungsbefugnissen an dem öffentlichen Gut Umwelt" ihre normative Ausgestaltung. Beide Aspekte prĂ€gen das Erscheinungsbild der modernen Umweltnormen und spiegeln die möglichen Unterschiede im GrundverstĂ€ndnis des Umweltrechts wider. Der Schutz der Umwelt und das Aufstellen entsprechender Regeln ist zu einer "Schicksalsaufgabe des modernen Staates" geworden. Der Normgeber sieht sich dabei regelmĂ€Ăig mit der Frage konfrontiert, wie er einerseits den Schutz der ökologischen Existensgrundlage gewĂ€hren kann ohne andererseits ĂŒbermĂ€Ăig in die individuelle Freiheit des Einzelnen einzugreifen. Der in diesem Zusammenhang immer wieder heraufbeschworene Gegensatz zwischen Ăkologie und Ăkonomie lĂ€sst sich nicht zwangslĂ€ufig herstellen: Was der Umwelt nutzt, kann wirtschaftlich sinnvoll sein und umgekehrt kann eine ökonomisch wĂŒnschenswerte MaĂnahme auch ökologische Vorteile mit sich bringen. Sowohl wirtschaftliches Handels als auch das BedĂŒrfnis nach einer intakten Umwelt gehören zu den Rahmenbedingungen menschlichen Daseins. Dennoch lassen sich Interessen- und Zielkonflikte im Rahmen der Normgebung nicht vermeiden. Jede normsetzende AutoritĂ€t wird daher im Prozess der Rechtsentstehung bestrebt sein, die möglicherweise tangierten Interessen zu identifizieren und auf einen Interessensausgleich hinzuarbeiten. Vor dem Hintergrund der jeweiligen gesetzgeberischen Intention findet ein AbwĂ€gungsprozess statt, der schlieĂlich im Erlass eines rechtsverbindlichen Aktes endet. Der Normadressat sieht in erster Linie den gesetzgeberischen "Output", nĂ€mlich die von den Legislativorganen erlassene Norm. Diese Norm ist fĂŒr sein weiteres Verhalten verbindlich, an ihr muss er sein zukĂŒnftiges Handeln ausrichten. Je frĂŒher Informationen ĂŒber die zu erwartenden Reglementierungen zur VerfĂŒgung stehen, um so mehr Reaktionszeit kann der Betreffende fĂŒr sich in Anspruch nehmen. FĂŒr den Rechtsanwender, der lĂ€ngerfristige Dispositionen zu treffen hat, darf die Auseinandersetzung mit verĂ€nderten gesetzlich Rahmenbedingungen daher nicht erst nach Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens stattfinden. Relevant sind insoweit bereits die Verfahrensschritte, die eine Norm auf ihrem Weg zur Rechtsverbindlichkeit durchlĂ€uft. Die genaue Kenntnis der Struktur, des Ablaufs und der ungefĂ€hren Dauer eines Normsetzungsverfahrens erlaubt es zu beurteilen, wo und wie die entscheidenden Weichen gestellt werden
Der Verfassungsstreit um den LĂ€nderfinanzausgleich aus politikwissenschaftlicher Sicht
Probleme des LĂ€nderfinanzausgleichs finden im normalen politischen Ablauf selten den Weg auf die Tagesordnung der Politik, da das Interesse der Ăffentlichkeit und demzufolge das der Medien an dieser spröden Materie nicht sonderlich ausgeprĂ€gt ist. Wie kann eine aus Sicht der GeberlĂ€nder notwendige Novellierung denn ĂŒberhaupt angestoĂen werden? Professor Siegfried F. Franke gibt eine denkbare Antwort aus politikwissenschaftlicher Sicht --
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