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    Erste Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform 1999 auf mittelständische Unternehmen: Eine Feldstudie

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    Im Jahr 1999 löste eine neue Insolvenzordnung (InsO) die Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung ab. Die vorliegende Studie analysiert die wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Auswirkungen dieser Rechtsänderungen auf mittelständische Unternehmen, die als Gläubiger oder Schuldner von einer Insolvenz betroffen sind. Neben einer Zusammenfassung der Rechtsänderungen und deren Auswirkungen auf das Insolvenzgeschehen wird durch die Auswertung von Experteninterview mit Richtern, Rechtspflegern, Rechtswissenschaftlern, Insolvenzverwaltern und Anwälten eine qualifizierte Aussage über die Wirksamkeit der Reform ermöglicht. Als zentrales Ergebnis lässt sich feststellen, dass die zentralen Reformziele nur ungenügend erreicht wurden. Da Deutschland noch keine Sanierungskultur für gescheiterte Unternehmen und Unternehmer entwickelt hat, scheuen viele Einzelunternehmer den rechtzeitigen Gang zum Insolvenzgericht. Die Optionen der InsO für eine geordnete Unternehmensfortführung oder -abwicklung und eine Schadensbegrenzung werden daher kaum wahrgenommen. Sanierungspläne scheitern zudem aus tarif- und steuerrechtlichen Gründen, vor allem wegen der Besteuerung der Sanierungsgewinne. Verfahrens- und Beratungskosten belasten speziell bei KMU eine sachgerechte Behandlung der Fälle. Besonders die Norm, dass sog. Kleingewerbetreibende in die äußerst langwierigen Verbraucherinsolvenzverfahren verwiesen wurden, führte teilweise zu einem Verzehr ihrer letzten Vermögenswerte. --

    Entwicklungsplanung und gemeindliche Selbstverwaltung

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    Das Recht der Altlastensanierung und rechtspolitische Ansätze für dessen Weiterentwicklung

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    Altlasten als ein Nebenprodukt des Wohlstands und des wirtschaftlichen Fortschritts wurden spätestens anlässlich des Fischer-Deponie-Skandals in der Mitterndorfer Senke in den 80-er Jahren in Österreich gesellschaftlich wahrgenommen und diskutiert. Die Antwort auf die Altlastenproblematik war die Einführung des Altlastensanierungsgesetzes im Jahr 1989 als einer der Paradefälle für Anlassgesetzgebung. Das Altlastensanierungsgesetz hat nach wie vor im Wesentlichen die Finanzierung der Altlastensanierung zum Ziel. Eigenständige Pflichten zur Sanierung sind nicht vorgesehen. In der Praxis haben sich einige Sanierungsverpflichtungen herauskristallisiert, mittels derer die zuständigen Behörden die Sanierung von Altlasten vordergründig vorschreiben und durchführen lassen. Diese Sanierungsverpflichtungen können in prioritäre und sekundäre Sanierungsverpflichtungen unterteilt werden. Nach einer Analyse des Ist-Zustandes lassen sich folgende rechtspolitischen Verbesserungsvorschläge ableiten: (1) Die systematische Erfassung von kontaminierten Flächen, (2) die Schaffung eines neuen Materien- und Verfahrensgesetzes unter Beachtung der folgenden Elemente sowie (3) die Einführung von raumordnungsrechtlichen Steuerungselementen

    Die rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen der Auswahl und Bestellung Titel des Insolvenzverwalters in Österreich und Deutschland

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    Die Dissertation vergleicht in komparativer Methode die tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen der Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters in Österreich und Deutschland. Die in der Einführung gemachte Gegenüberstellung und Auswertung der Anzahl der eröffneten Insolvenzverfahren in Österreich und Deutschland zeigt einen ähnlichen prozentualen Rückgang der eröffneten Insolvenzverfahren. Der Rückgang der Insolvenzen hat eine Konkurrenzsituation erzeugt, auf die in beiden Ländern legislativ und judikativ unterschiedlich reagiert wird. Bevor die Maßnahmen der beiden Länder analysiert und bewertet werden, stellt der Verfasser nach einer etymologischen Erfassung der Insolvenzbegriffe in einem umfassenden historischen Rückblick die Auswahl und Bestellung der Konkursordnungen beider Länder bereits zur Zeit Preußens und der K.u.K. Monarchie gegenüber. Bei der modernen verfahrensrechtlichen Entwicklung in beiden Ländern konzentriert sich die Arbeit auf die wichtigen Reformen der InsNov 2002 und IRÄG 2010 in Österreich und auf die Reformansätze der InsO in Deutschland. In der strukturellen Gegenüberstellung zeigt der Verfasser die unterschiedlichen sachlichen und funktionellen Zuständigkeiten auf. Bei der berufsrechtlichen Einordnung des Insolvenzverwalters werden in der Arbeit die abweichenden Auffassungen und deren Konsequenzen dargestellt. Bei der zeitlichen Verfahrensabfolge im Auswahlverfahren sind in der Arbeit die grundsätzlichen Unterschiede deutlich herausgearbeitet. In Deutschland ist der Bestellakt und die Aufnahme in die Vorauswahlliste justiziabel, in Österreich wird die Entscheidung des Insolvenzrichters nicht als Justizverwaltungsakt angesehen. Ein gesondertes Kapitel ist der unterschiedlichen Gläubigerbeteiligung. In einem Ausblick wird die Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters in den Nachbarländern Österreichs verglichen, die Unterschiede dargelegt. Im 3. Teil der Arbeit bewertet der Verfasser Lösungsvorschläge und macht eigene Änderungsvorschläge für beide Länder

    Transformationslücke schließen - Handeln unter Hochdruck : wie Deutschland seine Ziele beim Klima- und Ressourcenschutz noch erreichen kann

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    Deutschland liegt bei Klimaschutz und der langfristigen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung weit hinter seinen eigenen Zielen. Nur mit Tempo, Mut und Ehrlichkeit lässt sich der Rückstand jetzt aufholen. Dazu gehören ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien, ein sofortiger Aufbau eines umfassenden Netzes für grünen Wasserstoff, verbindliche Ziele für eine echte Kreislaufwirtschaft, klare Vorgaben für den Wohnungsbestand, eine ernsthafte Mobilitätswende und wirksame Anreize für eine nachhaltige Produktion. Bei all dem müssen sozial gerechte Lösungen gefunden werden, nur so lässt sich CO2-Vermeidung und Ressourcenschutz in der Breite durchsetzen. Das vorliegende Impulspapier des Wuppertals Instituts zeigt, wie sehr Deutschland auf dem Weg zur Nachhaltigkeit seinen eigenen Zielen hinterherhinkt

    Arbeitsmarktpolitik in der Depression : Sanierungsstrategien in der Arbeitslosenversicherung 1927-1933

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    "Das im Jahre 1927 in Kraft getretene "Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) war Höhepunkt der sozialpolitischen Entwicklung in der Weimarer Republik. In seiner nur knapp sechsjährigen Geschichte wurde es jedoch auch zum Objekt einer bislang beispiellosen Sanierungspolitik, die im Spannungsfeld zwischen Weltwirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit auf der einen sowie einem unvergleichbar steigenden sozialpolitischen Handlungsbedarf auf der anderen Seite den 'einfacheren' Weg der rein etatmäßigen Konsolidierung beschritt. ... Ergebnis dieser konsequent angelegten Krisenbewältigungsstrategie war ein - selbst unter das vormalige Niveau der Armenfürsorge hinausgehender Leistungsabbau bei gleichzeitiger Verschiebung der Finanzierungslasten weg von der Versicherung hin zu den an Fürsorgeprinzipien orientierten Unterstützungseinrichtungen." (Autorenreferat)Arbeitsmarkt - historische Entwicklung, Weimarer Republik, Weltwirtschaftskrise, Arbeitslosenversicherung - historische Entwicklung, Deutsches Reich

    Transformationslücke schließen - Handeln unter Hochdruck: wie Deutschland seine Ziele beim Klima- und Ressourcenschutz noch erreichen kann

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    Deutschland liegt bei Klimaschutz und der langfristigen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung weit hinter seinen eigenen Zielen. Nur mit Tempo, Mut und Ehrlichkeit lässt sich der Rückstand jetzt aufholen. Dazu gehören ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien, ein sofortiger Aufbau eines umfassenden Netzes für grünen Wasserstoff, verbindliche Ziele für eine echte Kreislaufwirtschaft, klare Vorgaben für den Wohnungsbestand, eine ernsthafte Mobilitätswende und wirksame Anreize für eine nachhaltige Produktion. Bei all dem müssen sozial gerechte Lösungen gefunden werden, nur so lässt sich CO2-Vermeidung und Ressourcenschutz in der Breite durchsetzen. Das vorliegende Impulspapier des Wuppertals Instituts zeigt, wie sehr Deutschland auf dem Weg zur Nachhaltigkeit seinen eigenen Zielen hinterherhinkt

    Langfristig nur moderates Wachstum der Baunachfrage in Deutschland

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    Die Jahre 2007 und 2008 verliefen für die deutsche Bauwirtschaft insgesamt erfreulich. Insbesondere der Wirtschaftsbau konnte ein ausgeprägtes Wachstum verzeichnen. In der mittel- und langfristigen Sicht werden die hohen Wachstumsraten der letzten Jahre (durchschnittlich gut 3% pro Jahr) jedoch bei Weitem nicht erreicht. Die zukünftige Entwicklung wird einen nur moderaten Aufwärtstrend aufweisen. Nach den Berechnungen des ifo Instituts dürfte das durchschnittliche reale Wachstum der Baunachfrage im Verlauf der nächsten zehn Jahre noch knapp 1/2% p.a. betragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bauproduktion 2009, zunächst sogar deutlich, schrumpfen wird. Im Wohnungsbau resultieren schon seit Jahren immer mehr Aktivitäten aus Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohngebäuden. Dieser Trend dürfte auch im Prognosezeitraum anhalten. Nach den Schätzungen dürften 2018 knapp 160 000 Wohnungen in Ein- und Zweifamiliengebäuden und rund 115 000 Wohnungen in Mehrfamiliengebäuden fertiggestellt werden. Dies sind zwar rund 100 000 Einheiten mehr als im vorigen Jahr, aber rund 180 000 weniger als im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2000. Insgesamt wird der Wohnungsbau, vor allem aufgrund weiterhin hoher Modernisierungsaufwendungen kräftiger steigen als die beiden anderen Bausparten. Im Nichtwohnbau wird der öffentliche Bau aufgrund der Konjunkturprogramme zur Stützung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage 2009 und 2010 erheblich stimuliert werden – während gleichzeitig die gewerbliche Nachfrage sinkt. Langfristig wird es aber in beiden Bereichen kaum Wachstum geben. Das heißt, die Bauvolumina des Jahres 2018 werden jeweils nur knapp über dem Niveaus des Jahres 2008 liegen.Baukonjunktur, Bauwirtschaft, Konjunkturprognose, Nachfrage, Deutschland

    Privatkonkurs

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    nicht angegebe

    Die Beteiligung der Aktionäre am übernahmerechtlichen Befreiungsverfahren : zugleich Besprechung von OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 27.5.2003 - WpÜG 01/03 ("ProSiebenSat.1/Haim Saban")

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    Wer die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über eine börsennotierte Aktiengesellschaft erlangt hat, muss nach § 35 Abs. 2 WpÜG allen anderen Aktionären ein Pflichtangebot unterbreiten. § 37 Abs. 1 WpÜG gibt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) die Möglichkeit, den Erwerber der Kontrolle von der Angebotspflicht zu befreien. Bislang lehnt es die BAFin ab, die Aktionäre der Zielgesellschaft an dem Befreiungsverfahren zu beteiligen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Behörde in einem kürzlich im Eilverfahren dazu ergangenen Beschluss, der die ProSiebenSat.1 Media AG betraf, darin bestätigt. Der Verf. legt im folgenden dar, warum seiner Ansicht nach die Aktionäre die Zielgesellschaft jedenfalls einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Hinzuziehung zum Befreiungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 VwVfG haben. Darüber hinaus werden einige Aspekte des konkreten Falls, es ging um eine Befreiung im Zusammenhang mit der Sanierung der Zielgesellschaft nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung, näher beleuchtet
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