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    Globale Kommunikation – staatenloses Recht : zur (Selbst-) Regulierung des Internet durch prozedurales Recht am Beispiel des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr

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    Seit der Entstehung des modernen Territorialstaats mit seinem Souveränitätsanspruch und dessen Zivilisierung durch die aufklärerische Theorie vom demokratischen Rechtsstaat sind wir es gewohnt, Recht und Staat als notwendige Einheit zu betrachten. Einerseits soll der Staat Rechtsstaat sein, d.h. politische Machtausübung ist nur in den Formen des Rechts und unter Beachtung von Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes zulässig. Ein eigenständiger Wirk- und Zuständigkeitsbereich der Politik in Form justizfreier Hoheitsakte oder besonderer Gewaltverhältnisse wird negiert. Andererseits ist Recht aber auch nur noch als "Staatsrecht", d.h. als staatlich gesetztes oder zumindest staatlich anerkanntes Recht denkbar. Autonomie im wörtlichen Sinne von Selbstgesetzgebung verblasst angesichts der Dominanz der in der Volkssouveränität verankerten Herrschaft des Gesetzes, so dass privatautonome Rechtsgestaltung durch Verträge von der Rechtsquellenlehre als irrelevant ausgeblendet und sozialautonome Normsetzung in Vereinen und Verbänden nurmehr als derivative, vom Staat abgeleitete Autonomie erklärbar wird. Im Außenverhältnis ist die Souveränität der Nationalstaaten durch das völkerrechtliche [S.62] Prinzip der gegenseitigen Nichteinmischung in innere Angelegenheiten gesichert und gleichzeitig durch das Territorialitätsprinzip begrenzt. Mit Ausnahme des politisch wenig brisanten Privatrechts, das – allerdings nur unter Vorbehalt des ordre public – im Rahmen des (nationalen) internationalen Privatrechts berücksichtigt wird, findet eine gegenseitige Anerkennung ausländischer Rechtsakte nicht statt. Internationales Recht ist nur als Völkervertragsrecht denkbar, welches im Innenverhältnis des Nationalstaates zu seinen Bürgern freilich nur als national umgesetztes Recht Wirkung entfaltet. Das so beschriebene Rechts-Staats-Konzept steht und fällt mit der Möglichkeit wirksamer Grenzziehung. Staatsgrenzen werden deshalb als quasi naturwüchsige (Berge, Flüsse, Küste) angelegt oder mit größter Sorgfalt künstlich materialisiert (Schlagbäume, Zollhäuser). Die symbolische Bedeutung der Visibilisierung von Grenzen kommt nicht zuletzt in der emotionalen Kraft zum Ausdruck, die durch deren Beseitigung – etwa durch Niederreißen von Schlagbäumen in der frühen Phase des europäischen Einigungsprozesses oder beim Fall der Berliner Mauer am Brandenburger Tor – entfesselt wird. Die Abschaffung von Grenzen bildet jedoch den Ausnahmefall und geht regelmäßig mit der Schaffung einer neuen, größeren (vereinigtes Deutschland) oder kleineren (Aufspaltung von Jugoslawien) Territorialgewalt mit Souveränitätsanspruch einher.Diminishing the costs of cross border transactions the Internet catalyses the general trend of globalisation. E-commerce opens the global marketplace to smaller companies and consumers. In the context of the ongoing Debate on Internetgovernance the author examines the emergent phenomenon of a transnational Law of Business to Consumer Contracts comparable to the Law Merchant (lex mercatoria). The issue of protecting the Consumer within such global legal system leads to a public-privatepartnership approach on the international level. Codes of Conduct, Trustmarks, and Online Consumer Dispute Resolution are currently established in a joint effort of state, industry, and global civil society actors. The role of the state in co-regulating global communications is to provide a legal framework, guaranteeing due process and thereby fair results of self regulation in transnational private regimes. In conclusion, Cyberspace is in need of a procedural Constitution of Freedom

    E-Voting in Deutschland? Zum Problem der Stimmabgabe ĂĽber das Internet bei politischen Wahlen

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    Diese Magisterarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Form ein internetgestütztes Wahlsystem bei politischen Wahlen in Deutschland eingesetzt werden könnte oder sollte. Hierfür ist es erforderlich, die Funktionen und Bedeutung der Wahl in der Demokratie sowie ihre verfassungsrechtliche Verankerung darzu-stellen. Ferner werden die Potentiale des Internets im politischen Willensbildungsprozess erörtert, indem explizit auf die neuen Informations-, Kommunikations- und Partizi-pationsfunktionen eingegangen wird. Die Diskussion um eine mögliche Einführung eines verfassungskonformen E-Voting-Systems bedingt ferner die Erörterung sicher-heitstechnischer sowie demokratietheoretischer Anforderungen. Aufbauend auf den Ergebnissen einiger E-Voting-Pilotprojekte in In- und Ausland sind eventuelle Auswirkungen sowohl auf den Wahlprozess als auch auf die Wahlbevölkerung zu diskutieren. Diese Auswirkungen werden schließlich in Beziehung zu den in Deutschland wichtigen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gesetzt, bevor verschiedene Einführungsmodelle entwickelt werden.This M.A. thesis deals with the question whether an internet-based voting system should be adopted in Germany. Starting with the meaning and functions of elections in a democratic system as well as their way of being laid down in the constitution and based on that the democratic potential of the internet is discussed. Furthermore it is necessary to explicate the new possibilities of information, communication and participation, which are offered by the medium internet. A detailed discussion about a practical adop-tion of a constitutional e-voting-system needs both the definition of safety regulations and democratic standards. The possible effects on the election-process itself and fur-thermore on the elective population are based on the results of different national and international e-voting-pilots. Conclusions drawn from those effects have to be related to determining factors like legal and social frameworks, before different schemes of adop-tion can be developed

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Peer-to-Peer-Märkten

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    Die Arbeit behandelt elektronische Marktplätze, die ohne eine zentrale Instanz auskommen und allein durch die Marktteilnehmer entstehen. Sie bietet technische Ansätze und deren rechtliche Beurteilung, um den Zugangsnachweis für Erklärungen führen zu können und behandelt wie Rechner zur Rechtsfolgenermittlung eingesetzt werden können, um den Nutzer für den Vertragsentwurf und -abschluss einzelfallbezogenes rechtliches Expertenwissen zur Verfügung stellen zu können

    Die “Archivartikel” - Beiträge zu einem Sachwörterbuch für die Deutsche Geschichte, 1943–1946

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    Adolf Brenneke (1875–1946), Archivar und norddeutscher Landeshistoriker, ist vor allem ein Klassiker der Archivwissenschaft. Nach jahrzehntelanger archivarischer Praxis lehrte er seit 1931 an der preußischen Archivschule in Berlin-Dahlem. In Verbindung mit seiner Vorlesung befasste er sich historisch-typologisch mit „Gestalten des Archivs“ und entwarf, basierend auf dem Provenienzprinzip, eine archivische Ordnungslehre. Dabei griff er auf gedankliche Motive des Historismus zurück. So setzte er sich mit der Historik Johann Gustav Droysens, der Geschichtsauffassung Friedrich Meineckes und der geisteswissenschaftlichen Psychologie des Dilthey-Schülers Eduard Spranger auseinander. Bedingt durch die Zeitumstände des „Dritten Reiches“ konnte Brenneke seine archivwissenschaftlichen Studien bis zu seinem Tod wenige Monate nach Kriegsende nicht abschließen. Sein Schüler Wolfgang Leesch veröffentlichte Brennekes „Archivkunde“ jedoch 1953 in bearbeiteter Form. Mit der vorliegenden Edition werden nun auch die originalen Manuskripte zugänglich gemacht. Im Mittelpunkt stehen die im Nachlass aufgefundenen „Archivartikel“ für ein nicht zustande gekommenes Sachwörterbuch für die Deutsche Geschichte. Der Archivwissenschaftler und -theoretiker Dietmar Schenk beleuchtet zudem in einem ausführlichen Nachwort die ideen- und wissenschaftsgeschichtlichen Kontexte.Adolf Brenneke (1875-1946), archivist and Northern German regional historian, is above all a classic of archival science. After decades of archival practice, he began teaching at the Prussian School of Archives in Berlin-Dahlem in 1931. In connection with his lecture, he dealt historically-typologically with "Gestalten des Archivs" ("Shapes of the Archive") and, based on the principle of provenance, designed an archive doctrine of order. In doing so, he drew on the intellectual motifs of historicism. Thus he dealt with the history of Johann Gustav Droysen, Friedrich Meinecke\u27s conception of history and the psychology of the humanities of the Dilthey student Eduard Spranger. Due to the circumstances of the Third Reich, Brenneke was unable to complete his archival studies until his death a few months after the end of the war. His pupil Wolfgang Leesch, however, published Brenneke\u27s "Archival Studies" in 1953 in edited form. With this edition, the original manuscripts are now also made accessible. The focus is on the "archive articles" found in the estate for a non-fiction dictionary of German history that did not come into being. The archive scientist and theorist Dietmar Schenk also illuminates the contexts of the history of ideas and science in a detailed epilogue

    Digitale Verwaltung : eine Studie des Institutes fĂĽr Verwaltungs-Management (IVM) und KPMG Schweiz

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    In der Studie soll erstens die digitale Verwaltung in einem theoretischen Rahmen anhand von Public Management bzw. Governance-Ansätzen eingebettet sowie die Verbindung zum sog. Design Thinking als einem neuen Denkansatz zur Gestaltung von Innovation vorgestellt werden. Im Anschluss sollen zweitens die verschiedenen Erscheinungsformen der digitalen Verwaltung beleuchtet werden. Hierzu zählen neben klassischen E-Government-Anwendungen beispielsweise die Nutzung des Internet of Things, die Bereitstellung von Open (Government) Data oder die Nutzung von Big Data durch die Verwaltung. Drittens geht es darum, den aktuellen Stand der digitalen Verwaltung in der Schweiz zu würdigen sowie Einschätzungen zu den Potenzialen und Treibern der digitalen Transformation in der Verwaltung, aber auch zu den damit verbundenen Risiken und Hemmnissen darzulegen.Schliesslich sollen durch einen Vergleich mit ausgewählten Branchen der Privatwirtschaft mögliche Potenziale einer digitalen Verwaltung illustriert und bewertet werden
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