49 research outputs found

    Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung: Informationsansprüche des Parlaments gegenüber der Regierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gewaltenteilung

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    Das parlamentarische Recht zur Kontrolle der Regierungsarbeit ist ein fundamentaler Ausfluss des Demokratieprinzips. Der Grundsatz der Gewaltenteilung wiederum verlangt nach einer Begrenzung dieses Kontrollrechts. Gewisse Teile der Regierungsarbeit müssen auch langfristig vor dem Parlament verborgen bleiben – Doch wo verläuft die Grenze zwischen parlamentarischem Kontrollrecht und dem sog. Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung

    Medienreputation und Quellenzugang. Werden alle Journalisten von Behörden und Unternehmen gleich behandelt?

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    Fast jeder Journalist müsste es im Laufe seines Berufslebens schon einmal gehabt haben: das Gefühl, dass Kollegen renommierter und/oder reichweitenstarker Medien bevorzugt behandelt werden. Ist etwas dran am Verdacht, dass die nationalen Medien immer zuerst bedient werden, oder erfolgt die Bearbeitung von Anfragen strikt nach der Reihenfolge des Eingangs? Fallen die Anfragen unliebsamer oder gering verbreiteter Medien öfters mal unter den Tisch? Hat die kleine Regionalzeitung auch eine Chance auf ein Interview mit dem Spitzenpolitiker oder Vorstandsvorsitzenden – und nicht nur das renommierte, reichweitenstarke Nachrichtenmagazin? Mit dem Zusammenhang zwischen der Reputation eines Mediums und den Reaktionen der Quellen hat sich an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt erstmals eine wissenschaftliche Arbeit beschäftigt.EnglishJanine Damm: Media reputation and source access. Are all journalists trea- ted equally by public authorities and corporations? Almost every journalist should have experienced it during his professional life: the feeling that colleagues of media that are far-reaching and have a high reputation are treated in a preferred way. Is there any truth in the suspicion that national media are always served first or is the handling of the request strictly done in the order of entry? Are requests of disagreeable and of low print runs often just dropped? And does the small regional newspaper really have a chance of an interview with a high ranked politician or chairman of the board – and not only the well known, respected and far-reaching news magazine? The connection and correlation between the reputation of media and the reaction of the sources is the topic of a scientific study at the Catholic University of Eichstätt-Ingolstadt.

    Zur gesellschaftlichen Konstruktion von Natur: soziologische Reflexionen der Ökologie

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    "Die Soziologie kann alles beschreiben, was in der Gesellschaft kommuniziert wird. Aufgabe der Soziologie in bezug auf die Erfassung und Beschreibung ökologischer Probleme ist es deshalb zu beobachten, wie ökologisches Wissen und Nichtwissen in der Gesellschaft prozessiert werden. Es kann für die Soziologie nicht darum gehen, selbst ökologisches Wissen zu produzieren. Bei der Beobachtung des ökologischen Diskurses fällt auf, daß mit einem doppelten Naturbegriff gearbeitet wird. Einerseits wird Natur als Objekt wissenschaftlicher Erkenntnis fixiert. Andererseits kommt es immer wieder zur Vision von Natur als Vorbild für gelungene Vergesellschaftung. Es handelt sich dabei um einen 'inviolate level', um einen Mythos, der auf Intransparenz und ökologisches Nichtwissen mit symbolischer Kommunikation reagiert. 'Inviolate levels' sind ignorante, allerdings auch 'plausible' Reaktionen auf das Problem, daß es unter modernen Verhältnissen keine Abschlußformel für die Produktion von Wissen gibt. Nichts steht endgültig fest - jedenfalls nicht in der Kommunikation von Wissen. Den Kontingenzen instrumenteller, auf Folgereflexion bedachter Kommunikation (Wissen) wird durch symbolische Schließung des (Nicht-) Wissens begegnet. Der Zusammenhang von funktionaler Differenzierung, Kontingenz und Beobachterabhängigkeit jeglichen Wissens macht symbolische Kommunikationen attraktiv. Die Perspektive 'ökologischen Nichtwissens' läßt dies jedoch als ein erhebliches Risiko erscheinen. Im Unterschied zu ethischen, prozeduralen und reflexiven Formen der Verarbeitung von Nichtwissen scheint uns Lernen das Problem besser zu treffen. Bei einer für moderne Gesellschaften typischen Präferenz für Lernen (gegenüber Nichtlernen) muß gleichwohl der kommunikative Bedarf an stabilen Identitäten gesehen werden. Diesen Anforderungen wird am ehesten eine Konstruktion gerecht, die das Verhältnis von instrumenteller und symbolischer Kommunikation an Lernbereitschaft bindet. Auf diese Weise sind abschließende Formen ökologischen Wissens möglich, aber nur temporär." (Autorenreferat

    Klagekollektive als „Watchdogs“

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    In den vergangenen Jahren haben sich eine Reihe von Klagekollektiven gegründet, die strategische Prozesse als einen formalisierten Weg zur Überprüfung staatlichen Handelns wählen. Kritische Stimmen sehen darin eine problematische Form der Interessenspolitik. Der Beitrag argumentiert demgegenüber, dass strategische Prozessführung die demokratische Kontrolle staatlicher Machtausübung fördert. Klagekollektive fungieren dabei als „Watchdogs“: Ihre Prozesse machen Gerichte und die Öffentlichkeit auf Missstände aufmerksam, sie fordern mit ihnen eine rechtliche Bewertung und Sanktionierung ein. Damit kompensieren sie zunehmende Kontrolldefizite im demokratischen Rechtsstaat und tragen zu einer Stärkung seiner Institutionen bei.Peer Reviewe

    Die Informationsfreiheit in Bund und Ländern: vom IFG des Bundes zum Thüringer Tranparenzgesetz

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    Die Arbeit beschreibt die Entwicklung der Informationsfreiheit auf Bundes- und schließlich auf Thüringer Landesebene. Sie begleitet dabei sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die gesetzgeberischen Entscheidungsprozesse und rechtsvergleichend die Entwicklung der für den Informationszugang bedeutenden Regelungen im IFG des Bundes, den Thüringer Informationsfreiheitsgesetzen vor Erlass des Thüringer Transparenzgesetzes und schließlich des Thüringer Transparenzgesetzes

    Eine neue Rechnungslegung über länderspezifische Wertschöpfung und Ertragsteuern?

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    Country-by-Country Reporting (CbCR) soll für (insb. Steuer-)Behörden oder für die Öffentlichkeit Transparenz über die regionale Verteilung von Produktionsfaktoren, Gewinnen und Steuerzahlun-gen schaffen und so Steuervermeidungsstrategien aufdecken. Die folgende Analyse zeigt die Ent- stehungsgeschichte des CbCR und stellt die Möglichkeiten eines allgemein verpflichtenden CbCR für multinationale Unternehmen seinen Grenzen und Risiken gegenüber. Unsere Analyse zeigt, dass das CbCR die Informationsansprüche der Adressaten nicht in der Weise befriedigen kann, wie seine Befürworter es propagieren. Auch CbCR als ein weiterer Rechenversuch ändert nichts daran, dass Gewinne von multinationalen Unternehmen nicht lokal zuordbar sind. Ein auf wenige, nachprüfbar zu ermittelnde Kernelemente reduziertes CbCR würde – ob freiwillig, als industrielle Selbstver-pflichtung oder als gesetzliche Pflicht – für die Informationsadressaten den gleichen Nutzen bringen wie das bislang vorgeschlagene detaillierte CbCR. Ein solches Basis-CbCR würde beispielsweise die Umsatzerlöse, die Arbeitnehmerzahl und/oder die Lohnsumme, das Sachanlagevermögen und/oder die Abschreibungen darauf sowie die gezahlten Ertragsteuern und/oder den Steueraufwand je Land ausweisen, nicht aber das Einkommen vor Steuern

    Demokratisierung durch prozedurales Umweltrecht? Die Implementation der europäischen Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Umweltinformation in der BRD

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    In den 1980er und 1990er Jahren vollzieht sich ein Paradigmenwechsel in der europäischen Umweltpolitik. Es wird verstärkt auf einen Instrumenten-Mix, auf die Steuerung durch Verfahren und die Einbindung eines breiten Spektrums von Akteuren einschließlich der Umweltgruppen und Bürger gesetzt. Damit schafft die EU Voraussetzungen, um einen Trend zur Demokratisierung politisch-administrativer Strukturen und Verfahren gerade auch im Bereich des Umweltschutzes in den europäischen Mitgliedstaaten weiter voranzutreiben. Vor dem Hintergrund vielfältiger praktischer Erfahrungen mit Diskrepanzen zwischen Steuerungsanspruch und Steuerungswirklichkeit ist allerdings zu prüfen, inwieweit die Demokratisierungspotenziale der europäischen Umweltpolitik bei der Implementation in den Mitgliedstaaten tatsächlich realisiert werden, und ggf. eine Analyse der Ursachen des Steuerungsversagens vorzunehmen. Die Untersuchung der Implementation der europäischen Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Umweltinformation in der BRD zeigt deutlich, dass der Trend zur Demokratisierung politisch-administrativer Strukturen und Verfahren in diesem Mitgliedstaat der EU durch das europäische Umweltrecht nur noch sehr geringfügige neue Impulse erhält. Bereits auf der ersten Stufe der Implementation, d.h. der Stufe der Transformation der europäischen Richtlinien in nationale Gesetze, erfährt das deutsche Umweltrecht im Hinblick auf Informations-, Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten für gesellschaftliche Akteure wie Umweltgruppen und Bürger nur eine geringfügige Ausweitung und Stärkung. Der deutsche Gesetzgeber verzichtet auf eine innovative Interpretation des europäischen Rechts und übernimmt die moderaten europäischen Bestimmungen weitgehend, so dass kaum Impulse zu einer effektiven Weiterentwicklung der deutschen Gesetzgebung wirksam werden. Auch auf der zweiten Stufe der Implementation, d.h. der Stufe des praktischen Vollzugs der Transformationsgesetzgebung durch die (Umwelt-)Verwaltung bzw. der Nutzung der neuen gesetzlichen Informations-, Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten durch die tangierten Umweltgruppen, erweist sich die europäische Umweltpolitik als wenig demokratiebefördernd im Hinblick auf die Verbesserung der Mitwirkung und Einflussnahme gesellschaftlicher Akteure auf umweltrelevante Verfahren und Prozesse. Die relativ große Offenheit der (Umwelt-)Verwaltung gegenüber der Einbindung der Umweltgruppen, die sich seit den 1960er und 1970er Jahren etabliert hat, erfährt durch das neue Umweltrecht keine wesentliche Erweiterung. Tatsächlich wird das neue Umweltrecht in gravierenderen Konfliktfällen immer wieder restriktiv interpretiert und erlaubt dabei eine Beteiligungspraxis, die auf dem vor Inkrafttreten des neuen Umweltrechts bereits erreichten Niveau stagniert. Für die Umweltgruppen stellen sich die neu geschaffenen Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte vielfach als zu wenig weitreichend und zu schwer handhabbar dar, um als eine attraktive Alternative zu bestehenden formellen und informellen Kanälen der Information und Mitwirkung wahrgenommen zu werden. Sie bieten insbesondere keine Möglichkeiten zur Bewältigung der grundlegenden Problematik chronischer Ressourcenknappheit. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Implementation der europäischen Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Umweltinformation in der BRD keine weitere Demokratisierung der Umweltpolitik im Sinne einer signifikanten Verbesserung der Chancen der Mitwirkung und Einflussnahme gesellschaftlicher Akteure wie der Umweltgruppen gebracht hat. Als ein entscheidender Faktor für dieses “Steuerungsversagen” ist das europäische Umweltrecht selber zu betrachten, da es in seinen Innovationsansprüchen sehr moderat bleibt und insbesondere einen hohen Grad der Unbestimmtheit aufweist. Diese Defizite im Hinblick auf eine rechtliche Stärkung weniger organisations- und konfliktfähiger Gruppen im Bereich des Umweltschutzes werden auch vom deutschen Gesetzgeber nicht kompensiert, sondern genutzt, um den Status quo zu sichern, wobei das deutsche Recht gelegentlich sogar hinter den Bestimmungen der europäischen Richtlinien zurückbleibt. Auch in der Vollzugspraxis bietet die große Unbestimmtheit des Rechts vielfältige Möglichkeiten für die Akteure der (Umwelt-)Verwaltung, Mitwirkungs- und Einflusschancen der Umweltgruppen entsprechend eigener Opportunitätskalküle auszuweiten oder aber eingeschränkt zu halten. Das Fehlen innovativer Bestimmungen im Recht selber, die etwa eine materielle Besserstellung der Umweltgruppen obligatorisch machen könnten, bedeutet auch in der Praxis eine fortgesetzt schwache Stellung dieser Akteure in umweltrelevanten Prozessen und Verfahren
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