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Die Mechanik und ihre Fachvertreter an der UniversitÀt Karlsruhe : Von den AnfÀngen bis an die Schwelle des 21. Jahrhunderts
Beschreibung der Mechanik und ihrer Fachvertreter an der UniversitĂ€t Karlsruhe von der GrĂŒndung 1825 als Polytechnische Schule bis in die aktuelle Gegenwart 2015 nach der Verschmelzung der UniversitĂ€t Karlsruhe (TH) und des Forschungszentrums Karlsruhe zum Karlsruher Institut fĂŒr Technologie. Entwicklung der zugehörigen FakultĂ€ten und der Mechanikinstitute. Biografien ausgewĂ€hlter Professoren
Erinnerungskultur und Erinnerungspflicht
Festakt : 10 Jahre Historisch Orientierte Kulturwissenschaften an der UniversitÀt des Saarlandes : 16. Mai 2009
Dieselgate
Linne T-W. Dieselgate. Bielefeld: UniversitĂ€t Bielefeld; 2019.In vorliegender Untersuchung sollen die rechtlichen Folgen und Rechtsprobleme erörtert werden, die mit dem Skandal einhergehen, der unter dem Begriff âDieselGateâ bekannt geworden ist. Dabei ist es notwendig, die VorgĂ€nge im Einzelnen genauer zu untersuchen, die Chronologie des Skandals aufzuzeigen und die einzelnen Rechtsprobleme zu identifizieren und zu erörtern.
Wegen der besonderen Bedeutung des involvierten Konzerns, der Volkswagen Aktiengesellschaft, soll ein besonderes Augenmerk auf die strafrechtlichen Zurechnungsprobleme der Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen gelegt werden. Es stellt sich mithin nicht nur die Frage, welche einzelnen Delikte innerhalb des Skandals verwirklich worden sein könnten, sondern auch, ob es gelingt, die Beteiligten innerhalb der FĂŒhrung des Konzerns als TĂ€ter zu bestrafen oder, ob sie nur als Teilnehmer verurteilt werden können. AuĂer Acht gelassen werden dabei die steuerstrafrechtlichen Aspekte und die GeschĂ€ftsherrenhaftung. Zur Erörterung der grundsĂ€tzlichen Frage, ob die Rechtsfigur eines TĂ€ters hinter dem TĂ€ter möglich und notwendig ist, soll ebenfalls der besagte Skandal dienen, um die Materie zu veranschaulichen. Aufgearbeitet wird somit nicht nur die Frage, inwiefern sich Strafbarkeiten daraus ergeben, wenn Emissionsreinigungssysteme entgegen geltenden Rechts so manipuliert werden, dass sie zwar vorgeschriebene Tests unter Laborbedingungen bestehen, unter realen Bedingungen dann jedoch völlig anders arbeiten und somit wesentliche Höchstgrenzen bestimmter Emissionen ĂŒberschreiten. Sondern es wird auch herausgearbeitet, wie weit die Strafbarkeit als TĂ€ter in den einzelnen Hierarchiestufen eines Konzerns reichen kann. Es ist mithin noch zu klĂ€ren, ob auch diejenigen, die weiter im Hintergrund arbeiten, also nicht unmittelbar und persönlich an der strafbaren Handlung mitwirken, TĂ€ter seien können, wenn der unmittelbar Handelnde keinen Defekt aufweist. Unumstritten ist bislang die mittelbare TĂ€terschaft dann, wenn bei dem Werkzeug ein Defekt vorliegt, welchen der mittelbare TĂ€ter dazu ausnutzt, die Tatherrschaft zu erlangen. Fraglich ist jedoch, ob auch dann mittelbare oder eine andere Form der TĂ€terschaft vorliegt, wenn der unmittelbar Handelnde volldeliktisch, mithin ohne jeden Defekt handelt
Suitability of ISAs for EU adoption (including their proportionate application in audits of the financial statements of smaller entities)
Jahrelang wurden Vor- und Nachteile einer unmittelbaren Anwendung internationaler PrĂŒfungsstandards bei der DurchfĂŒhrung von AbschlussprĂŒfungen in der EuropĂ€ischen Union diskutiert. Im Vorfeld der Ăbernahme der International Standards on Auditing (ISA) durch die EU-Kommission in europĂ€isches Recht beurteilt die Dissertationsschrift von Viola Eulner, ob sich diese PrĂŒfungsstandards fĂŒr eine solche RegulierungsmaĂnahme eignen. Dabei wird systematisch untersucht, ob sich mit den ISA die Ziele der EuropĂ€ischen Union und die daraus resultierenden Anforderungen erfĂŒllen lassen. Dies umfasst die Ausgestaltung des Ăbernahmeprozesses ebenso wie die normentheoretische Frage, ob sich die ISA angesichts der Art und Weise, wie sie verfasst sind, als Rechtsnorm eignen. Die EU-Kommission hatte noch im Jahr 2005 angekĂŒndigt, dass eine Ăbernahme der ISA vom Ergebnis des sog. Clarity-Projekts des IAASB abhĂ€nge. Dieses Projekt, in dem der internationale Standardsetter seine PrĂŒfungsstandards grundlegend ĂŒberarbeitet hatte, ist seit MĂ€rz 2009 beendet. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die IAASB-Clarity-Kriterien nicht nur daraufhin, ob sie umgesetzt wurden, sondern auch ob sie sinnvoll und vollstĂ€ndig sind. Als Referenz werden â in Ermangelung eines belastbaren Soll-Konzepts auf europĂ€ischer Ebene â allgemeine Anforderungen an die Ausgestaltung von Rechtsvorschriften (Kriterien guter Rechtsetzung) aus dem Schrifttum herangezogen und unter BerĂŒcksichtigung von nationalen LeitfĂ€den sowie Erkenntnissen der Rechtsetzungslehre ein eigener Kriterienkatalog entwickelt.
Angesichts der Selbstverpflichtung zur besseren Rechtsetzung und ihrer KMU-Politik legt die EU besonders Wert auf die GewĂ€hrleistung einer verhĂ€ltnismĂ€Ăigen Anwendbarkeit der Vorschriften auf KMU. Dementsprechend geht die vorliegende Arbeit auch darauf ein, ob die ISA eine verhĂ€ltnismĂ€Ăige Anwendbarkeit erlauben. Verschiedene Auffassungen zur verhĂ€ltnismĂ€Ăigen Anwendbarkeit der ISA legen nahe, dass mit dem Begriff unterschiedliche Inhalte verbunden werden. Deshalb wird in der vorliegenden Arbeit eine Unterscheidung zwischen verhĂ€ltnismĂ€Ăiger Anwendbarkeit i.e.S. â das dem BegriffsverstĂ€ndnis des IAASB entspricht â und i.w.S. eingefĂŒhrt. Als sachlogische Voraussetzung fĂŒr die Beurteilung der Eignung der ISA insgesamt fĂŒhrt die Arbeit den Nachweis, dass die ISA, denen das Leitbild des risikoorientierten PrĂŒfungsansatzes zugrunde liegt, verhĂ€ltnismĂ€Ăig anwendbar (i.e.S.) sind
Raumplanung und Planungskultur in Deutschland und Ăsterreich - Vergleichsanalyse der GroĂprojekte "Stuttgart 21" und "Hauptbahnhof Wien"
Vermehrt rĂŒcken GroĂprojekte in den Fokus der medialen Ăffentlichkeit. Meist handelt es sich dabei raumplanerisch um Positiv- oder Negativbeispiele. In der vorliegenden Arbeit findet eine Analyse und GegenĂŒberstellung der beiden Extrembeispiele âStuttgart 21â und âHauptbahnhof Wienâ statt, wobei unter anderem der Frage nachgegangen wird, warum die Projekte diese zwei diametralen Extrempositionen einnehmen und worin Parallelen sowie Unterschiede bezĂŒglich der Projektumsetzung bestehen. In diesem Rahmen werden Raumplanung und planungskulturelle TheorieansĂ€tze im Allgemeinen erlĂ€utert, sowie im Speziellen in die Systeme der LĂ€nder Deutschland und Ăsterreich eingebettet und analysiert. DarĂŒber hinaus werden bezĂŒglich Raumplanung und Planungskultur Problemfelder sowie Gelingensfaktoren der Fallbeispiele aufgezeigt. Des Weiteren werden allgemeine Schwerpunkte und Entwicklungstendenzen des PlanungsverstĂ€ndnisses der LĂ€nder konkretisiert und deren unstetige Konvergenz aus zwei verschiedenen Richtungen aufgezeigt. AbschlieĂend werden anhand der Ergebnisse der Praxisanalyse das anvisierte Ziel einer neuen âgutenâ Planungskultur diskutiert und OptimierungsvorschlĂ€ge dargeboten.Major projects are of increased public interest. From a planning point of view they mostly constitute positive or negative examples. The work at hand contains an analysis and comparison of two contrasting extreme cases âStuttgart 21â and âHauptbahnhof Wienâ. One of the main questions is, why these projects hold such differing positions and which parallels and differences regarding the launching of the projects can be found. Within this scope the theoretical approaches of planning and planning culture are generally clarified and moreover specifically analysed and embedded into the planning systems of Germany and Austria. In addition to that, problem areas and possible solutions in terms of planning and planning culture are pointed out for the above mentioned case studies. Furthermore general key aspects and tendencies in development of the countries' understanding of planning are clearly defined and their non-steady convergence from two different directions is demonstrated. In conclusion the goal of a new âgoodâ planning culture is discussed on the basis of the case study results and optimisations are depicted