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    Normanerkennung, Normbefolgung und Economic Behavior : eine Studie zu Verbindlichkeitsstrukturen im Wirtschaftsrecht am Beispiel der Corporate Governance

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    Die Frage nach den Zusammenhängen zwischen Normanerkennung und ökonomischem Verhalten lassen sich anhand der Wirkung von Corporate Governance Kodizes schlaglichtartig beleuchten. Der vorliegende Beitrag liefert erste theoretische Bausteine zum Zusammenwirken von Corporate Governance Kodizes und verbindlichen gesetzlichen Normen auf der Grundlage des Comply or Explain-Grundsatzes, indem er zunächst die Wirkungsweise des Kapitalmarktes, wie sie von der ökonomisch fundierten Gesellschaftsrechtstheorie vorausgesetzt wird, dem Mechanismus des Comply or Explain gegenüberstellt. Die empirischen Studien zur Wirksamkeit des Kapitalmarktes bei der Durchsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege des Comply or Explain lassen Raum für weitere Normanerkennungs- und –befolgungsmechanismen, die sich in Parallele zur Diskussion im Bereich der Corporate Social Responsibility und den sogenannten „business cases“ hierfür verdeutlichen lassen. Die dabei aufscheinenden Berührungspunkte ökonomischer Motivation mit sozialen Interessen geben Gelegenheit, auf Fairnessnormen als Grenzen des traditionellen Rationalmodells einzugehen. Ein ähnliches Nebeneinander und Ineinandergreifen von Eigennutzinteresse und intrinsischer Motivation lässt sich anhand der Anreizwirkung bei der Managervergütung veranschaulichen. Ihre gesetzliche Regelung im VorstAG lässt zum Teil eine empirische Absicherung vermissen. Damit schließt sich der Kreis der Analyse der Verbindlichkeitsstrukturen im Wirtschaftsrecht, nach der sich diese einem einheitlichen theoretischen Modell entziehen und deren empirische Grundlagen noch nicht zweifelsfrei geklärt sind

    Governance, Risk und Compliance als Führungsaufgabe im Lichte der sich verändernden regulatorischen Anforderungen in der Finanzbranche am Beispiel der Schweiz

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    Erworben im Rahmen der Schweizer Nationallizenzen (http://www.nationallizenzen.ch)Der vorliegende Beitrag untersucht, wie Führungskräfte der Finanzbranche in der Schweiz, insbesondere in der Bankenbranche, seit der Finanzkrise 2007/2008 und dem damit einhergehenden Wandel in den regulatorischen Vorschriften und der Werte allgemein mit den Themen Governance, Risk und Compliance umgehen

    Compliance Management: Ein Konzept (auch) für kleine und mittelständige Unternehmen

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    Kurzfassung Fehlverhalten in Unternehmen bzw. durch deren Mitarbeiter kann in der Praxis zu Verlusten durch Umsatzeinbußen, Geldstrafen oder gar zu Haftstrafen führen. Ein Imageschaden kann zudem die Abwanderung von Kunden und Mitarbeitern zur Folge haben und somit wirtschaftliche Schäden vergrößern. Dies gilt für Großunternehmen ebenso wie für kleine und mittelständische Unternehmen, wenngleich KMUs dieser Problematik bislang eine geringere Bedeutung beigemessen haben. Compliance Management als Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen wird daher in KUMs in geringerem Maße als in den Konzernen umgesetzt, zumal keine explizite rechtliche Verpflichtung besteht. Eine Auseinandersetzung mit dem Konzept empfiehlt sich dennoch, um dessen Erfolgspotenzial ausschöpfen zu können. Zudem sollten sich KMUs als Marktpartner der Großen auf die Erwartungen der Konzerne vorbereiten. Unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen, personellen und zeitlichen Kapazitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen werden hier die Anforderungen an ein erfolgsträchtiges Implementieren von Compliance Management aufgezeigt. Konkret werden das Aufbauen einer Compliance-Struktur sowie das Schaffen einer Compliance-Kultur beschrieben. Damit haben KMUs die Gelegenheit, Compliance Management zum Erfolgsfaktor zu entwickeln und sich zudem als integrer Marktpartner zu profilieren.Abstract Misbehaviour of companies or their employees may cause financial losses or can even have legal effects. A damaged image may furthermore lead to sinking customer and staff loyalty with an accompanying increase of the financial damage. This occurs in big corporations as well as in small and medium sized enterprises, even though small companies attach minor importance to these circumstances. Compliance Management as an approach to handle the challenges is therefore implemented in SMEs only to a slight extent, the more so as no legal obligation exists. However, an examination with the concept can be recommended to exploit its full potential for success. Furthermore, the small and medium sized businesses should be prepared for the upcoming expectations of the big companies. With regard to limited financial, personal and time resources of small and medium sized companies, the requirements for a successful implementation of Compliance Management are presented. In particular, the development of a Compliance-Structure and the creation of a Compliance-Culture are discussed. This offers an opportunity for SMEs to make Compliance Management to be their future factor for success and furthermore to make a name for being a market partner of integrity

    WerteManagement - Der Faktor Moral im Risikomanagement

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    Dieses Working Paper ist das Ergebnis eines Forschungsprojekts unter Leitung von Prof. Dr. habil. Josef Wieland und Mitarbeit von Dipl.-Betriebswirt Michael Fürst, beide Konstanz Institut für WerteManagement – KIeM (HTWG Konstanz). Das Forschungsprojekt wurde im Zeitraum von Mai 2000 – Juni 2002 durchgeführt. Neben der intensiven Aufarbeitung der vorhandenen Literatur zu den Themen Risikomanagement und Unternehmensethik zielte das Projekt in erster Linie darauf, das Zusammenspiel zwischen Wertemanagementsystemen und Risikomanagementsystemen zu bearbeiten. Um die Wirkungsweise von Wertemanagementsystemen im Kontext einer präventiven Risikovermeidungsstrategie beurteilen zu können, wurde hierzu eine Studie bei Unternehmen der Bauindustrie durchgeführt. Für die Bereitschaft zur Beteiligung an dieser Befragung möchten sich die Autoren sehr herzlich bei den teilnehmenden Unternehmen bedanken. Gefördert wurde das Forschungsprojekt dankenswerterweise vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Innovative Projekte“

    Operationelles Risikomanagement von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen : Status quo und zukunftsgerichteter Leitfaden für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

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    StudieDie vorliegende Studie untersucht den Stand des operationellen Risikomanagements von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Während der Entwicklungsstand insgesamt fortgeschritten ist, bestehen noch Lücken in der Risikoidentifikation, der Risikoberichterstattung und der Berücksichtigung des Reputationsrisikos. Darüber hinaus lassen sich deutliche Unterschiede zwischen kleinen und grossen Vorsorgeeinrichtungen erkennen

    Group-wide remuneration structure and governance: Challenge for the Parent Company’s Board of Directors in the insurance group under comparative consideration of banking supervisory law

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    Vergütungssysteme in Versicherungsgruppen stellen Wissenschaft und Praxis vor Herausforderungen. So erweisen sich die Rechtsgrundlagen, auf denen das Vergütungsrecht aufbaut, als defizitär. Es ist unklar, ob Art. 275 Solvency II-VO wirksam ist und inwiefern die Vergütung als Teil der allgemeinen Governance-Anforderungen oder des Risikomanagements angesehen werden kann. Zudem bestehen Zweifel, ob Art. 275 Solvency II-VO auf Gruppenebene entsprechend anwendbar ist. Hierfür kommt es darauf an, inwiefern die Vorschrift von Art. 246 Abs. 1 Solvency II-RL erfasst wird. Diese Überlegungen werden durch eine vergleichende Analyse des bankaufsichtsrechtlichen Vergütungssystems flankiert. Darauf aufbauend fragt sich, wie der Vorstand des Mutterunternehmens eine gruppenweite Vergütungsstruktur umsetzen soll, da diese aufsichtsrechtliche Verpflichtung nicht von aufsichtsrechtlichen Durchsetzungsbefugnissen begleitet wird. Das schreibt das Versicherungskonzernrecht als Umsetzungsregime für das Vergütungssystem pars pro toto auf die Agenda.Remuneration systems in insurance groups pose challenges for science and practice. The legal basis on which remuneration is based are deficient. It is unclear whether Art. 275 of the Solvency II Regulation is valid and to what extent remuneration can be regarded as part of the general governance requirements or risk management. In addition, there are doubts as to whether Art. 275 of the Solvency II Regulation is applicable at group level. This depends on the extent to which it is covered by Art. 246 para. 1 Solvency II Directive. These considerations are underpinned by a comparative analysis of the remuneration system under banking supervisory law. Based thereupon, the question arises as to how the board of the parent company is able to implement a group-wide remuneration structure since the supervisory obligation is not accompanied by supervisory enforcement powers. This puts insurance groups of companies law pars pro toto on the agenda as the implementation regime for the remuneration system

    Forum - Ausgabe 2012/2013

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    Informiert über die Forschungsaktivitäten an der Hochschule Konstanz im Jahr 2012/2013

    Risk governance in organizations

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    Dieses Buch dokumentiert 10 Jahre Risk-Governance-Forschung an der Universität Siegen. In 50 Beiträgen reflektieren Forscher und Praktiker Risk Governance vor dem Hintergrund ihrer eigenen Forschungen und/oder Erfahrungen und geben jeweils einen Entwicklungsimpuls für die Zukunft der Risk Governance. Das Buch zeigt die große Bandbreite und Tiefe des Forschungsgebietes auf und diskutiert Grundannahmen, Implementierungsfragen, die Rolle der Risk Governance als Transformationsmotor, ihre Wirkung in den verschiedenen betrieblichen Funktionen, Entwicklungsperspektiven und den Beitrag der Risk Governance zu einer nachhaltigen Ausrichtung von Unternehmen.This book documents 10 years of risk governance research at the University of Siegen. In 50 contributions, researchers and practitioners reflect on risk governance against the background of their own research and/or experience and provide a development impetus for the future of risk governance. The book shows the wide range and depth of the research field and discusses basic assumptions, implementation issues, the role of risk governance as transformation engine, its impact in the various operational functions, development perspectives, and the contribution of risk governance to a sustainable orientation of companies

    Forum - Ausgabe 2016

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    Informiert über die Forschungsaktivitäten an der Hochschule Konstanz im Jahr 2016. Supplement to the German edition: Chapter "Experts" in English edition, Professors of the HTWG an their expertises and research area

    Anwendungs- und Haftungsfragen zum Deutschen Corporate Governance Kodex

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    Am 26.02.2002 hat die von der Bundesministerin der Justiz auf Empfehlung der Regierungskommission Corporate Governance eingesetzte Kodex-Kommission den Deutschen Corporate Governance Kodex (im folgenden: DCG-Kodex/Kodex) vorgelegt. Mit Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes4, voraussichtlich im August 2002, werden Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften künftig jährlich zu erklären haben, ob sie den Empfehlungen des Kodex folgen, und, soweit dies nicht der Fall ist, Abweichungen offen zu legen haben. Im folgenden ist zunächst das Kodex-Konzept, das dem angelsächsischen Rechtskreis entstammt, zu erläutern und die mit dem DCG-Kodex verfolgte Zielsetzung vorzustellen (dazu B.). Dem schließt sich ein Überblick über Regelungstechnik und Inhalt des DCG-Kodex sowie dessen gesetzliche „Flankierung“ durch das TransPuG an (dazu C.). Sodann werden die Entsprechens-Erklärung (dazu D.) sowie Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem DCG-Kodex (dazu E.) behandelt
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