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    Europäisches Polizeirecht nach Lissabon: Eine Bestandsaufnahme

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    § 16 Digitaler Handel

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    Die Verhandlungsgeschichte des EU-VK Handels- und Kooperationsabkommen zeigt deutlich, wie wichtig Fragen des digitalen Handels nach dem Brexit sind. Dies wiederum spiegelt die wachsende strategische Bedeutung des digitalen Handels und des grenzüberschreitenden Datenverkehrs wider. Der vorliegende Beitrag untersucht den regulatorischen Kontext, kommentiert ausführlich die inhaltlichen Bestimmungen des TCA und nimmt eine vergleichende Analyse des TCA-Kapitels zum digitalen Handel mit anderen Handelsabkommen der EU und anderer wichtiger Akteure vor. Eine der Schlüsselfragen der Verhandlungen zwischen der EU und dem VK war das genaue Zusammenspiel zwischen der Verpflichtung der Vertragsparteien, grenzüberschreitende Datenströme zuzulassen, und dem Gebot, personenbezogene Daten und die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen. Diese Thematik verdient daher besonders beleuchtet zu werden. Der Beitrag schließt mit einer Würdigung und einem Ausblick

    Polizeiliche Kooperation in der Europäischen Union

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    Die Arbeit beschäftigt sich mit der polizeilichen Kooperation und bestehender Kooperationsstrukturen in Europa mit besonderer Berücksichtigung auf die Auswirkungen des europäischen Polizeiamts Europol auf die Polizeiarbeit in Österreich. Anhand integrationstheoretischer Ansätze werden die Entwicklungsphasen von den Anfängen polizeilicher Kooperation bis hin zur Einrichtung des europäischen Polizeiamts „Europol“ erklärt. Angesichts des hohen Grades an grenzüberschreitender Mobilität, die es kriminellen Organisationen erheblich erleichtert, sich über die Länder hinweg zu vernetzen, gilt es gezielte, kompensatorische Maßnahmen zu treffen, um einer Ausdehnung krimineller Strukturen präventiv entgegen zu wirken. Eine verstärkte polizeiliche Kooperation in quantitativer und qualitativer Hinsicht wurde notwendig, um die Anforderungen eines sicheren Europas zu gewährleisten. Die Umsetzung des grundlegenden Ziels der Europäischen Union –der Gewährleistung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – wird durch das Beharren auf nationalstaatliche Vorbehalte der Mitgliedstaaten im Bereich des sensiblen Politikfelds der inneren Sicherheit erheblich erschwert. Nicht zuletzt durch die Terroranschläge in den USA kann eine in den letzten Jahren deutlich zunehmende Vergemeinschaftung im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen wahrgenommen werden, die weitreichende Konsequenzen auf die teilnehmenden Akteure der europäischen Sicherheitspolitik hat. Die fortschreitende europäische Integration, die sich einmal mehr durch den Vertrag von Lissabon verdeutlicht, trägt dazu bei, dass bisher intergouvernementale Grundsätze der polizeilichen Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten mehr und mehr gemeinschaftsrechtliche Züge annehmen. Die Einrichtung eines europäischen Polizeiamts ist die logische Konsequenz der Notwendigkeit polizeilicher Kooperation zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität in Europa, da nationalstaatliche Ressourcen und Kapazitäten dafür nicht ausreichend und effektiv genug sind. In den letzten Jahren hat Europol durch die schrittweise Ausweitung seines Kompetenzbereichs mehr und mehr an Bedeutung erlangt. Insbesondere der Vertrag von Lissabon sieht erhebliche Neuerungen vor. Mit der Überführung der ehemals dritten Säule der EU auf die Gemeinschaftsebene erhält die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen einen supranationalen Charakter. Europol ist von nun an eine EU-Agentur und erhält bedeutend mehr Möglichkeiten im operativen Bereich. Mit der Schaffung einer polizeilichen Zentralstelle, die als Informationsdienstleister fungiert, hat die polizeiliche Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, vor allem durch einen verbesserten und erleichterten Informationsaustausch, an Qualität gewonnen. Europol kann durch seine analytischen Fähigkeiten und die Bereitstellung von Informationen für die Mitgliedstaaten, einen erheblichen Beitrag für die Abwicklung polizeilicher Kooperation leisten. Im globalen Kontext betrachtet, hat sich das Polizeiamt neben der routinierten, internationalen Polizeiorganisation Interpol noch nicht durchsetzen können. Österreich hat die Möglichkeit, die „tools“ von Europol für die Bekämpfung länder- bzw. grenzüberschreitender Kriminalität zu nutzen. Die klassische, innerstaatliche Polizeiarbeit bleibt unberührt und findet weiterhin auf lokaler Ebene statt.This thesis deals with police co-operation and existing co-operation structures in Europe. Giving particular attention to the impact of the European police office Europol to police work in Austria. In an integration-theoretical approach the development from the beginnings of police co-operation to the establishment of the European Police Office - Europol will be explained. Reflecting the high degree of cross-border mobility, it has been shown that it is significantly easier for criminal organizations to link up across countries. Therefore the necessity to take specific, preventative compensatory measures against an expansion of criminal structures arise. Strengthened police co-operation in quantitative and qualitative terms, became necessary in order to ensure the requirements of a secure Europe. The implementation of the basic objective of the European Union - to ensure an area of freedom, security and justice - is severely hampered by the insistence of national reservations concerning the management of the sensitive political area of internal security. Not only because of the terrorist attacks in the United States in recent years, a significant growth in cross-border authority for police and judicial co-operation in criminal matters are perceived. Thus bringing far-reaching consequences for the participating players in European security policy. The progress in European integration, demonstrated by the Treaty of Lisbon, is helping to gain acceptance of intergovernmental principles of police cooperation between Member States as common law. In this thesis, developments and trends of police cooperation will be analyzed in reference to Austrian police work

    "Halt, Europol!" : Probleme der europäischen Polizeikooperation für parlamentarische Kontrolle und Grundrechtsschutz

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    as zusammenwachsende Europa und die Öffnung der Binnengrenzen bringen Touristen und Geschäftsleuten eine Reihe von Erleichterungen. Allerdings profitieren auch Organisierte Kriminalität und transnationaler Terrorismus von dem Verzicht auf Grenzkontrollen zwischen den EU-Staaten. Zur Erhöhung der inneren Sicherheit in einem Europa der offenen Grenzen wurde das Europäische Polizeiamt (Europol) ins Leben gerufen. Zwar hat es keine exekutiven Befugnisse wie die Ausstellung von Haftbefehlen oder Hausdurchsuchungen, denn dies soll weiterhin Aufgabe der nationalen Polizeikräfte sein. Doch Europol sammelt und analysiert Daten zu Straftätern, Verdächtigen, Tatzeugen und Kontaktpersonen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität. Damit trägt Europol zu effektiveren Strafverfolgung in den Mitgliedsstaaten bei. Gleichzeitig stellt die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bereits einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. Für die nationalen Parlamente wird die Kontrolle der Polizei durch die Europäisierung der Polizeiarbeit erschwert. Zugleich fehlen dem Europäischen Parlament die Kompetenzen, das Kontrolldefizit der nationalen Parlamente auszugleichen. Somit findet die europäische Polizeikooperation weitgehend ohne parlamentarische Beteiligung statt. Eine ähnliche Lücke tut sich im Bereich der gerichtlichen Kontrolle auf. Die Zuständigkeiten der nationalen Gerichte sind eingeschränkt, ohne dass der Europäische Gerichtshof für den Schutz der Grundrechte verantwortlich gemacht worden ist. Der Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag, der 2002/2003 ausgehandelt wurde, gibt sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Europäischen Gerichtshof dringend benötigte Befugnisse, um die Kontrolle der Kontrolleure zu verbessern. Allerdings droht die Ratifizierung an ganz anderen Streitpunkten – vor allem in Großbritannien – zu scheitern. Für diesen Fall empfiehlt Wolfgang Wagner, die unstrittigen Reformen im Bereich der Polizeikooperation zügig in europäisches Recht umzusetzen

    Rechtsfragen des Internet-Vertriebs von Versicherungsdienstleistungen

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    Während in vielen Wirtschaftsbereichen der Online-Vertragsabschluß trotz der bestehenden rechtlichen und technischen Unwägbarkeiten eine Alltäglichkeit geworden ist, liegen die Dinge in der Versicherungswirtschaft anders. Es sind zwar heute fast alle großen Versicherungsunternehmen im Netz; die überwiegende Zahl der Angebote bleibt aber noch weit hinter dem technisch bereits Möglichen zurück1. Als Grund für diese Zurückhaltung führen die Versicherungsunternehmen neben Sicherheitsrisiken vor allem rechtliche Probleme mit dem neuen Medium ins Feld2. Dieser Beitrag macht es sich deshalb zur Aufgabe, zunächst die Nutzungsmöglichkeiten des Internets für Versicherungsunternehmen darzustellen und die wirtschaftlichen Chancen des Internets für Versicherungsunternehmen aufzuzeigen, um dann eingehend die rechtlichen Probleme bei der Nutzung dieses neuen Mediums zum Abschluß und zur Abwicklung von Versicherungsverträgen zu erörtern. Auf diese Weise soll eine juristische Entscheidungshilfe für den Einsatz des Internets als Vertriebsmedium in der Versicherungswirtschaft gegeben werden

    Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Homeoffice

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    Datenschutz in sozialen Netzwerken in Europa, Deutschland und Chile: Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum europäischen, deutschen und chilenischen Recht

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    Der Autor untersucht, ob geltendes Recht in Europa, Deutschland und Chile personenbezogene Daten in sozialen Netzwerken hinreichend vor Missbrauch schätzt. Hierbei widmet er sich vertieft dem Vergleich deutscher und europäischer Regelungen mit der Rechtslage in Chile, zwei sehr unterschiedlichen Rechtsordnungen und technologisch komplizierten Sachverhalten. Der Fokus des Buches liegt auf der Untersuchung des Datenschutzes speziell in sozialen Netzwerken und auf der Beleuchtung der internationalen Dimension dieses Phänomens. So leistet der Autor einen rechtswissenschaftlichen Beitrag mit grenzüberschreitendem Blickwinkel zu dem Thema Datenschutz

    Datenschutz in sozialen Netzwerken in Europa, Deutschland und Chile

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    Der Autor untersucht, ob geltendes Recht in Europa, Deutschland und Chile personenbezogene Daten in sozialen Netzwerken hinreichend vor Missbrauch schützt. Hierbei widmet er sich vertieft dem Vergleich deutscher und europäischer Regelungen mit der Rechtslage in Chile, zwei sehr unterschiedlichen Rechtsordnungen und technologisch komplizierten Sachverhalten. Der Fokus des Buches liegt auf der Untersuchung des Datenschutzes speziell in sozialen Netzwerken und auf der Beleuchtung der internationalen Dimension dieses Phänomens. So leistet der Autor einen rechtswissenschaftlichen Beitrag mit grenzüberschreitendem Blickwinkel zu dem Thema Datenschutz
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