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    Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen - Eigenständigkeit des kirchlichen Datenschutzes und die Eigenart des kirchlichen Beschäftigtendatenschutzes

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    Durch das Inkrafttreten der DSGVO finden sich die verfassten Kirchen nunmehr zur Begründung eigener Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Datenschutzes in einem trilateralen Verhältnis wieder. Neben das innerstaatliche Verhältnis zwischen Staat und Kirche tritt das Unionsrecht sowohl auf Primär- als auch auf Sekundärrechtsebene. Die Arbeit untersucht zunächst die datenschutzrechtliche Situation der öffentlich-rechtlichen Kirchen in Deutschland. Durch die Verlagerung der datenschutzrechtlichen Gesetzgebungskompetenz zugunsten der EU hängt die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten und damit schlussendlich auch die der öffentlich-rechtlichen Kirchen von der Erlaubnis der EU ab. Gleichzeitig ist die datenschutzrechtliche Gesetzgebung Gegenstand innerstaatlicher Kompetenzverteilung. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und auf welcher Kompetenzgrundlage die öffentlich-rechtlichen Kirchen die Anwendung eines eigenen Datenschutzrechts stützen können. Darüber hinaus behandelt die Arbeit die materiellen Anforderungen an kirchliches Datenschutzrecht sowie die Umsetzungen der EKD und VDD. Insbesondere wird neben den allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des Art. 91 Abs. 1 DSGVO auch auf die kircheneigene Datenschutzaufsicht nach Art. 91 Abs. 2 DSGVO eingegangen. Abschließend befasst sich die Arbeit mit den Regelungen des DSG-EKD und KDG zum Beschäftigtendatenschutz. Untersucht werden die Anforderungen der einschlägigen Öffnungsklausel, Art. 88 DSGVO, das allgemeine Verhältnis der Kirchengesetze zur DSGVO sowie die einschlägigen und anwendbaren Regelungen im Beschäftigungskontext

    People Analytics : Eine datenschutzrechtliche Betrachtung moderner Einsatzszenarien für automatisierte, datenbasierte Entscheidungen

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    Modernes Personalmanagement („People Analytics“) bedarf des Einsatzes komplexer Algorithmen und der Auswertung einer Vielzahl von Daten. Hierbei geraten Unternehmen schnell in den Konflikt mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Autor stellt die einschlägigen Vorschriften zum Daten-, Betriebsverfassungs- und Telekommunikationsrecht dar und zeigt anhand konkreter Fallbeispiele auf, welche Fallstricke zu beachten sind. Er entwirft rechtskonforme Lösungen für den Einsatz von automatisierten Entscheidungen, Big Data und IoT im Unternehmen. Für die Zielgruppe der Anwälte, Betriebsräte und Unternehmen wird zudem eine Musterbetriebsvereinbarung zu möglichen Einsatzszenarien entworfen

    Meinungsfreiheit und die neue Datenschutz-Verordnung

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    MEINUNGSFREIHEIT UND DIE NEUE DATENSCHUTZ-VERORDNUNG LIBERDADE DE OPINIÃO E O NOVO REGULAMENTO EUROPEU DE PROTEÇÃO DE DADOSFREEDOM OF SPEECH AND THE NEW EUROPEAN DATA PROTECTION REGULATION Ana Clara Gonçalves Discacciati*Ferdinand Wollenschläger**RESUMO: A União Europeia promulgou um novo regulamento de proteção de dados, a fim de que o trânsito de informações pessoais no contexto atual da Internet fosse melhor regulado. Todavia, um problema jurídico surge quando o indivíduo quer publicar suas informações pessoais, mas que depois serão utilizadas ilicitamente. O presente artigo se propõe a conjugar diferentes direitos de personalidade na perspectiva do Direito Europeu, especificadamente a liberdade de expressão e o direito à proteção de dados. Após um breve resumo da teoria dos princípios de Robert Alexy, segundo a qual um princípio será considerado preponderante em relação a outro a depender da situação, duas decisões paradigmáticas são analisadas, uma do Tribunal Federal de Justiça alemão e uma da Corte Europeia de Justiça. Em cada julgado um direito preponderou – direito à liberdade de opinião ou direito à proteção de dados, e foi demonstrado como os dois princípios são importantes para a sociedade moderna desde os seus primeiros reconhecimentos jurídicos. PALAVRAS-CHAVE: Proteção de Dados. Liberdade de Opinião. Informações Pessoais. Direito europeu.  ZUSAMMENFASSUNG: Die Europäische Union hat 2014 eine neue Datenschutzverordnung erlassen, um das Verkehr persönlicher Informationen in der heutigen Internetzeit besser zu regulieren. Jedoch kommt ein rechtliches Problem, wenn eine Person ihre Informationen veröffentlichen will, die aber danach missgehandelt werden. Dieser Artikel zielt, verschiedene persönliche Rechte in der Perspektive des europäischen Rechts zu vereinbaren, nähmlich die Meinungsfreiheit und das Datenschutzrecht. Nach einer kurzen Zusammenfassung der Robert Alexys Prinzipien-Schranken-Theorie, laut der gemäβ der Situation ein Prinzip als wichtiger als anderen erfindet wird, wurden zwei wichtigen Entscheidungen analysiert, eine von dem Bundesgerichtshof und eine von dem Europäischen Gerichtshof. Jede Entscheidung hat ein Recht mehr bewertet – Meinungsfreiheit oder Datenschutzrecht, und es wird gezeigt, wie beide Prinzipien seit ihrer ersten juristischen Anerkennungen in unserer modernen Gesellschaft nötig sind. SCHLÜSSELWÖRTER: Datenschutz. Meinungsfreiheit Personbezogene Information. Europäisches Recht. ABSTRACT: The European Union issued in 2014 a new data protection regulation, so that the traffic of personal information in the current context of the Internet could be better regulated. However, a legal problem arises when the individual wants to publish his personal information, but it is then used unlawfully. This article aims to combine different personality rights in European law perspective, specifically freedom of expression and the right to data protection. After a short summary of the theory of the principles of Robert Alexy, according to which a principle is considered dominant over another depending on the situation, two paradigmatic decisions are analyzed, from the German Federal Court of Justice and the European Court of Justice. In each trial a right prevailed - the right to freedom of speech or right to data protection, and it has been shown how the two principles are important to modern society since its first legal recognition. KEYWORDS: Data Protection. Freedom of Expression. Person-related Information. European Law. Inhalt: Einleitung. 1. Neuer Kontext. 2. Datenschutz. 2.1. Definitionen. 2.2. Entwurf einer neuen Verordnung. 2.2.1. Die Richtlinie 95/46/CE. 2.2.2. Die Verordnung. 3. Meinungsfreiheit. 4. Schranken des Datenschutzrechts durch das Meinungsfreiheitsrecht. 4.1. Theorie der Grundrechte (Prinzipien) von Robert Alexy. 4.2. EuGH Entscheidung. 4.3. BGH Entscheidung. Fazit.  Literaturverzeichnis.* Graduada pela Universidade Federal de Minas Gerais. Aluna visitante da Universität Augsburg, Alemanha. Estagiária do Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.** Professor da Universität Augsburg, Alemanha. Coautor de Einheimischenmodelle: Städtebauliche Zielverwirklichung an der Schnittstelle von europäischem und nationalem, öffentlichem und privatem Recht e autor de Verteilungsverfahren: Die staatliche Verteilung knapper Güter. Verfassungs- und unionsrechtlicher Rahmen, Verfahren im Fachrecht, bereichsspezifische verwaltungsrechtliche Typen-und Systembildung

    Die Geschichte des Beschäftigtendatenschutzes - von der Unfähigkeit zum Kompromiss

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    In der Folge der großen Datenschutzskandale seit dem Jahre 2006, darunter die illegalen Daten-Screenings bei der Bahn AG, oder auch der "Lidl-Skandal", bei dem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis in die Intimsphäre heimlich überwacht worden sind, ist das Thema Datenschutz stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Schon seit den 80er Jahren liegt ein Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer in den ministerialen Schubladen, aber auch der letzte Anlauf zur gesetzlichen Sicherung der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten scheiterte im Frühjahr des Jahres 2013. Das große Bedürfnis einer gesetzlichen Ausgestaltung dieser Materie besteht nach wie vor. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn es endlich zu einem gesellschaftlichen Konsens, vor allem auch international, über das Gewicht gegenläufiger Werte wie wirtschaftlicher Effizienz, dem Schutz des Arbeitgebers vor Schädigung durch den Arbeitnehmer, sowie dem staatlichen Verfolgungsinteresse kommt. Vor allem aber bedarf es auch einer erhöhten Sensibilität für datenschutzrechtliche Probleme, sowohl in der Bevölkerung, als auch bei Verwaltung und Justiz

    Sekundärnutzung klinischer Daten – Rechtliche Rahmenbedingungen

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    Medical research is increasingly using data from care. However, this 'secondary use' of treatment data brings with it numerous legal questions. Social and health data are among the most intimate information about a person. This legal opinion provides for the first time a detailed overview of the specific legal framework for the secondary use of medical data in the individual federal states, which also takes into account the different sponsorship and legal form of the treating institution. The analysis provides researchers and other stakeholders in the health sector with guidance in the legally compliant handling of medical treatment data. The book also contains a supplementary report, which represents the legal framework for the secondary use of the data managed via the electronic health card in accordance with Section 291a Social Code Book V.Zunehmend greift medizinische Forschung auf Daten aus der Versorgung zurück. Diese ‚Sekundärnutzung‘ von Behandlungsdaten bringt jedoch zahlreiche Rechtsfragen mit sich. Sozial- und Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht über die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung medizinischer Daten in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung, die auch jeweils die unterschiedliche Trägerschaft und Rechtsform der behandelnden Institution berücksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen Behandlungsdaten. Das Buch enthält darüber hinaus ein ergänzendes Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung der über die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten Daten darstellt

    Datenschutzrechtliche Dimensionen Datentreuhänder: Kurzexpertise

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    Im Zuge fortschreitender technischer Möglichkeiten durch entsprechende Prozessorleistungsfähigkeit, Speicherkapazitäten und digitale Vernetzung erlangt die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten eine zunehmende kommerzielle Bedeutung in der allgemeinen Wertschöpfungskette. Die Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erlangt damit auch eine ökonomische Dimension. Der Markt für datenbasierte Dienstleistungen zeichnet sich jedoch durch eine ausgeprägte Asymmetrie der Verhandlungsmacht zwischen Dienste-Nutzern, die Informationen über sich preisgeben, und Dienste-Anbietern, die diese Informationen vermarkten, aus. Datentreuhänder könnten eine Möglichkeit bieten, das vorhandene Machtungleichgewicht durch eine Kollektivierung individueller Nutzerinteressen neu zugunsten der Dienste-Nutzer auszutarieren. Das vorliegende Gutachten untersucht, welche rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben oder zu schaffen sind, sowie welche ökonomischen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind

    Sekundärnutzung klinischer Daten – Rechtliche Rahmenbedingungen

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    Medical research is increasingly using data from care. However, this 'secondary use' of treatment data brings with it numerous legal questions. Social and health data are among the most intimate information about a person. This legal opinion provides for the first time a detailed overview of the specific legal framework for the secondary use of medical data in the individual federal states, which also takes into account the different sponsorship and legal form of the treating institution. The analysis provides researchers and other stakeholders in the health sector with guidance in the legally compliant handling of medical treatment data. The book also contains a supplementary report, which represents the legal framework for the secondary use of the data managed via the electronic health card in accordance with Section 291a Social Code Book V.Zunehmend greift medizinische Forschung auf Daten aus der Versorgung zurück. Diese ‚Sekundärnutzung‘ von Behandlungsdaten bringt jedoch zahlreiche Rechtsfragen mit sich. Sozial- und Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht über die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung medizinischer Daten in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung, die auch jeweils die unterschiedliche Trägerschaft und Rechtsform der behandelnden Institution berücksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen Behandlungsdaten. Das Buch enthält darüber hinaus ein ergänzendes Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung der über die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten Daten darstellt
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