17 research outputs found

    Die Information des Kapitalmarkts beim Börsengang (IPO)

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    In den vergangenen Jahren haben sich die Kapitalmärkte und das Anlegerinteresse an der Aktie in Deutschland stark verändert. Die Suche nach einer notwendigen und rentablen Ergänzung traditioneller Altersvorsorgeformen hat dazu ebenso beigetragen wie die Privatisierung von im Staatsbesitz gehaltenen Unternehmen. Aber auch der Börsengang einer Vielzahl junger Unternehmen sorgt in bisher nicht gekanntem Ausmaß für zusätzliches Interesse der „Erbengeneration“, der die Beteiligung kostengünstig über Online-Broker ermöglicht wird. Eine hervorragende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Neuen Markt der Deutschen Börse zu, der sich seit seiner Einrichtung 1997 hinsichtlich der Zahl der Neuemissionen, der Marktkapitalisierung und der Börsenumsätze auch im internationalen Vergleich außergewöhnlich erfolgreich entwickelt hat. Der gegenwärtige Konjunkturabschwung, der von einem starken Rückgang der Kurse an den Börsen und darunter auch vor allem am Neuen Markt begleitet wurde, gibt Gelegenheit, über allfällige Verbesserungen des regulatorischen Umfelds nachzudenken, die helfen sollen, die Effizienz des organisierten Kapitalmarkts weiter zu steigern und das Vertrauen der Anleger in das ordnungsgemäße Funktionieren des Markts zu festigen. Die Deutsche Börse hat mit Verbesserungen des Regelwerks Neuer Markt bereits wichtige Schritte in diese Richtung unternommen

    Compliance Management: Ein Konzept (auch) für kleine und mittelständige Unternehmen

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    Kurzfassung Fehlverhalten in Unternehmen bzw. durch deren Mitarbeiter kann in der Praxis zu Verlusten durch Umsatzeinbußen, Geldstrafen oder gar zu Haftstrafen führen. Ein Imageschaden kann zudem die Abwanderung von Kunden und Mitarbeitern zur Folge haben und somit wirtschaftliche Schäden vergrößern. Dies gilt für Großunternehmen ebenso wie für kleine und mittelständische Unternehmen, wenngleich KMUs dieser Problematik bislang eine geringere Bedeutung beigemessen haben. Compliance Management als Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen wird daher in KUMs in geringerem Maße als in den Konzernen umgesetzt, zumal keine explizite rechtliche Verpflichtung besteht. Eine Auseinandersetzung mit dem Konzept empfiehlt sich dennoch, um dessen Erfolgspotenzial ausschöpfen zu können. Zudem sollten sich KMUs als Marktpartner der Großen auf die Erwartungen der Konzerne vorbereiten. Unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen, personellen und zeitlichen Kapazitäten kleiner und mittelständischer Unternehmen werden hier die Anforderungen an ein erfolgsträchtiges Implementieren von Compliance Management aufgezeigt. Konkret werden das Aufbauen einer Compliance-Struktur sowie das Schaffen einer Compliance-Kultur beschrieben. Damit haben KMUs die Gelegenheit, Compliance Management zum Erfolgsfaktor zu entwickeln und sich zudem als integrer Marktpartner zu profilieren.Abstract Misbehaviour of companies or their employees may cause financial losses or can even have legal effects. A damaged image may furthermore lead to sinking customer and staff loyalty with an accompanying increase of the financial damage. This occurs in big corporations as well as in small and medium sized enterprises, even though small companies attach minor importance to these circumstances. Compliance Management as an approach to handle the challenges is therefore implemented in SMEs only to a slight extent, the more so as no legal obligation exists. However, an examination with the concept can be recommended to exploit its full potential for success. Furthermore, the small and medium sized businesses should be prepared for the upcoming expectations of the big companies. With regard to limited financial, personal and time resources of small and medium sized companies, the requirements for a successful implementation of Compliance Management are presented. In particular, the development of a Compliance-Structure and the creation of a Compliance-Culture are discussed. This offers an opportunity for SMEs to make Compliance Management to be their future factor for success and furthermore to make a name for being a market partner of integrity

    Konzernverantwortung in der aufsichtsunterworfenen Finanzbranche : [Version 28 März 2013]

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    Das Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht benennt an mehreren Stellen ausdrücklich gruppenbezogene Pflichten des übergeordneten Unternehmens. Deren Realisierbarkeit hängt von gesellschafts-, insbesondere konzernrechtlichen Schranken ab, die für die Einflussnahme auf nachgeordnete Gruppenunternehmen bestehen. Der vorliegende Beitrag betrachtet das Zusammenspiel von Aufsichts- und Gesellschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der regelungstragenden Ziele des ersteren. Die Gruppenverantwortung ist in dieser Sicht ein Institut, das zur Verwirklichung eines klar umrissenen, öffentlichen Interesses an der Befolgung bestimmter Normen das übergeordnete Unternehmen als interne Kontrollinstanz in die Pflicht nimmt und mit gruppendimensionalen Handlungspflichten belegt. Zur Gewährleistung der Effektivität dieses Instituts ist ein sektoral begrenzter Vorrang der aufsichtsrechtlichen Vorgaben anzuerkennen. Dieser ist durch die angemessene Berücksichtigung des mit dem Aufsichtsrecht verfolgten, öffentlichen Interesses als normativer Determinante der Leitungstätigkeit aller gruppenangehörigen Institute zu verwirklichen

    Die Relevanz der in Deutschland obligatorischen Informationen zur Corporate Governance

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    Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gemacht, auf eine gute und vor allem effektive Corporate Governance hinzuwirken. Mit dieser Zielsetzung wurde in einer Abänderungsrichtlinie festgelegt, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen künftig umfassende Informationen (das sog. Corporate Governance Statement) hinsichtlich der im Unternehmen angewandten Corporate Governance abgeben müssen. In der Arbeit wird untersucht, ob das von der EU gewählte Vorgehen, verschärfte Publizitätsvorschriften hinsichtlich der Corporate Governance zu fordern, grundsätzlich einen für Deutschland sinnvollen Weg darstellt, um indirekt die Unternehmensführung und -kontrolle in den Unternehmen zu verbessern. Weiterhin wird untersucht, inwieweit durch die geforderte Prüfung eine ausreichende Überwachung der erklärten Informationen möglich ist und ob die für die Vermittlung der relevanten Informationen vorgesehene Publizität sinnvoll und angemessen ist

    Risk governance in organizations

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    Dieses Buch dokumentiert 10 Jahre Risk-Governance-Forschung an der Universität Siegen. In 50 Beiträgen reflektieren Forscher und Praktiker Risk Governance vor dem Hintergrund ihrer eigenen Forschungen und/oder Erfahrungen und geben jeweils einen Entwicklungsimpuls für die Zukunft der Risk Governance. Das Buch zeigt die große Bandbreite und Tiefe des Forschungsgebietes auf und diskutiert Grundannahmen, Implementierungsfragen, die Rolle der Risk Governance als Transformationsmotor, ihre Wirkung in den verschiedenen betrieblichen Funktionen, Entwicklungsperspektiven und den Beitrag der Risk Governance zu einer nachhaltigen Ausrichtung von Unternehmen.This book documents 10 years of risk governance research at the University of Siegen. In 50 contributions, researchers and practitioners reflect on risk governance against the background of their own research and/or experience and provide a development impetus for the future of risk governance. The book shows the wide range and depth of the research field and discusses basic assumptions, implementation issues, the role of risk governance as transformation engine, its impact in the various operational functions, development perspectives, and the contribution of risk governance to a sustainable orientation of companies

    Corporate Governance

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    Die Arbeit untersucht zunächst die Entstehung des Begriffes der Corporate Governance und dessen wirtschaftstheoretischen Grundlagen, um anschließend die Ent-wicklung des Rechtsgebietes Corporate Governance im Rahmen der EU darzustellen. Diese nahm ihren Anfang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechtes und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union. Jener führte schließlich zur Ergreifung diverser Maßnahmen, u.a. wurden die Kommissionsempfehlungen 2004/913/EG zur Einführung einer angemessenen Regelung für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften und 2005/162/EG zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden DirektorInnen/ Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Ausschüssen des Verwaltungs-/ Aufsichtsrates erlassen. Deren Inhalte werden in der vorliegenden Arbeit vorgestellt, insbesondere in der Form, die sie durch die Ergänzungsempfehlung K (2009) 3177 erhalten haben. Daraufhin wird die Umsetzung dieser Empfehlungen in Österreich und Deutschland sowohl in den einschlägigen Gesetzen, als auch in den jeweiligen Corporate Governance Kodizes untersucht, mit dem Ziel, darzustellen, welche unterschiedlichen Schwerpunkte gesetzt wurden. Während Deutschland die Vorstandsvergütung in den Vordergrund stellt und hier den Weg der gesetzlichen Regelung beschritt, erfolgte die Umsetzung in Österreich schwerpunktmäßig im Österreichischen Corporate Governance Kodex, wobei Struktur und Unabhängigkeit der Aufsichtsräte betont wurden. Österreich ist mit der kodiziellen statt einer gesetzlichen Regelung stärker dem comply-or-explain-Prinzip verhaftet, welches typisch für die Corporate Governance innerhalb der EU ist. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Art der Umsetzung in Österreich effektiver im Hinblick auf die Lösung der der Corporate Governance Diskussion zugrunde-liegenden wirtschaftstheoretischen Probleme ist. Durch die Betonung der Aufsichtsratsstruktur wird am Ausgangspunkt des Prinzipal-Agent-Konfliktes angesetzt, während die deutsche Regelung eher dessen Auswirkungen behandelt

    Unternehmensorganisationspflichten

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    Das Recht der Unternehmensorganisation hat sich als eine der zentralen Anknüpfungspunkte im modernen Wirtschaftsrecht erwiesen. Nach zaghaften Anfängen in den achtziger Jahren werden heute Unternehmen mit zahlreichen Organisationspflichten aus den verschiedensten Rechtsbereichen konfrontiert. Prominentes Beispiel ist der Finanzbereich, der bis weit ins Detail reichende Vorgaben zur Einrichtung von Risikomanagementsystemen umzusetzen hat. Aber auch viele andere Bereiche des öffentlichen Rechts kennen derartige Organisationspflichten. Im Zivilrecht und auch im Strafrecht ist die Figur der Organisationspflicht ebenfalls seit langem bekannt, aber kaum in seine übergreifenden Zusammenhänge gestellt worden. Das Werk beleuchtet die verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Organisationspflichten, ihre verfasssungsrechtlichen Grundlagen, die betriebswirtschaftlichen Konkretisierungsversuche einschließlich der Qualitätsmanagement- und Standardisierungsbewegungen auf der Ebene der ISO, die zivil- und strafrechtlichen Auswirkungen bis hin zur Haftung im Konzern und der persönlichen Verantwortlichkeit der Organvertreter. Die Arbeit stellt die diversen Pflichten und ihre Ausprägungen in einem rechtsgebietsübergreifenden und auch interdisziplinären Ansatz vor, wobei für eine stärkere Zurückhaltung und eine Hinwendung zu Zielvorgaben plädiert wird.Das Recht der Unternehmensorganisation hat sich als eine der zentralen Anknüpfungspunkte im modernen Wirtschaftsrecht erwiesen. Nach zaghaften Anfängen in den achtziger Jahren werden heute Unternehmen mit zahlreichen Organisationspflichten aus den verschiedensten Rechtsbereichen konfrontiert. Prominentes Beispiel ist der Finanzbereich, der bis weit ins Detail reichende Vorgaben zur Einrichtung von Risikomanagementsystemen umzusetzen hat. Aber auch viele andere Bereiche des öffentlichen Rechts kennen derartige Organisationspflichten. Im Zivilrecht und auch im Strafrecht ist die Figur der Organisationspflicht ebenfalls seit langem bekannt, aber kaum in seine übergreifenden Zusammenhänge gestellt worden. Das Werk beleuchtet die verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Organisationspflichten, ihre verfasssungsrechtlichen Grundlagen, die betriebswirtschaftlichen Konkretisierungsversuche einschließlich der Qualitätsmanagement- und Standardisierungsbewegungen auf der Ebene der ISO, die zivil- und strafrechtlichen Auswirkungen bis hin zur Haftung im Konzern und der persönlichen Verantwortlichkeit der Organvertreter. Die Arbeit stellt die diversen Pflichten und ihre Ausprägungen in einem rechtsgebietsübergreifenden und auch interdisziplinären Ansatz vor, wobei für eine stärkere Zurückhaltung und eine Hinwendung zu Zielvorgaben plädiert wird

    Cybersicherheit und Cyber-Resilienz in den Finanzmärkten

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    Angesichts der zunehmenden Zahl von Cybervorfällen steigt für die in den Finanzmärkten tätigen Unternehmen der Bedarf, Vorkehren zum Schutz der Cybersicherheit und der Cyber-Resilienz zu treffen. Die regulatorischen Vorgaben in der Schweiz sind nicht sehr spezifisch, weshalb von Branchenorganisationen entwickelte Standards und Compliance-Massnahmen (z.B. mit Blick auf das Risikomanagement und auf die Kontinuität der Geschäftsprozesse) an Bedeutung gewinnen. Das Buch erläutert rechtsvergleichend das regulatorische Umfeld der Cybersicherheit und entwickelt Handlungsempfehlungen für Unternehmen in den Finanzmärkten

    Eine kritische Betrachtung des Spannungsfeldes von Regulierung und Liberalismus im Privatrecht am Beispiel der branchenübergreifenden Legalitätskontrollpflicht

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    Die Arbeit untersucht die branchenübergreifende Legalitätskontrollpflicht für Unternehmen, insbesondere im Gesellschaftsrecht. Ausgangspunkt ist die These, dass sich anhand der Entwicklungsstränge der Legalitätskontrolle seit einigen Jahrzehnten ein (innovativer) Wandel der staatlichen regulativen Struktur beobachten lässt, für den hier der Begriff des „regulativen Kapitalismus” benutzt wird. Gleichzeitig soll gezeigt werden, dass dieser Strukturwandel im Privatrecht mit einem liberalen Grundverständnis zusammenstößt. Dieses Grundverständnis soll kritisch und insbesondere kulturtheoretisch rekonstruiert und einem demokratischen Privatrechtsverständnis entgegengestellt werden

    Berichterstattung zu und Prüfung von Compliance-Management-Systemen

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    Die zunehmende Internationalisierung von Geschäftstätigkeiten, immer umfangreichere Gesetze und neue Industriestandards, der höhere Wettbewerbsdruck sowie die negativen Auswirkungen von Unternehmensskandalen haben das Verständnis für eine gute Unternehmensführung erweitert. Compliance, d. h. die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften durch Unternehmensorgane und sämtliche Unternehmensmitglieder, ist ein unabdingbarer Bestandteil für gute, transparente und nachvollziehbare Unternehmensführung. Compliance Management Systeme (CMS) umfassen die systematische Ausgestaltung von Compliance im Unternehmen unabhängig von Größe, Branche und Art der Geschäftstätigkeiten. Das wesentliche Ziel eines CMS ist es, Non-Compliance, d. h. betriebsbezogene und gesetzwidrige Straftaten durch Unternehmensorgane und Unternehmensmitarbeiter, zu verhindern und zu vermindern. CMS sind zum Gegenstand der betriebswirtschaftlichen, rechtlichen sowie gesellschaftlichen Diskussion avanciert. Ein zentraler Diskussionspunkt ist die Standardisierung von CMS, der sich auch in der Berichterstattung zu und Prüfung von CMS widerspiegelt. Das erste Forschungsprojekt geht der Frage nach, wie Unternehmen über ihr CMS berichten. Hierbei werden die CMS Berichtsabschnitte aus 173 Geschäftsberichten von HDAX Unternehmen für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 untersucht. Eine deskriptive Inhaltsanalyse beleuchtet anhand der Anzahl der identifizierten Compliance Elemente, der Compliance Fokusthemen und Compliance Maßnahmen die Branchenunterschiede und Indexzugehörigkeit. Drei Regressionsanalysen untersuchen mögliche Einflüsse von ausgewählten Unternehmenseigenschaften auf die Anzahl der Elemente, Fokusthemen und Maßnahmen. Die inhaltsanalytische Untersuchung zeigt, dass die Compliance-Maßnahmen am häufigsten im Konzernlagebericht verortet sind. DAX 30 Unternehmen berichten vergleichsweise über mehr CMS Grundelemente als MDAX und TecDAX Unternehmen. Am häufigsten wird über die Compliance Organisation informiert und oft fehlen die Compliance Kultur bzw. die Compliance Kommunikation. Die Branche mit den meisten Unternehmen „Metall & Elektronik“, zu denen BMW, Daimler und VW gehören, berichtet überdurchschnittlich über ihre CMS Elemente. Als Compliance Maßnahmen werden am häufigsten der Verhaltenskodex, die Implementierung von Hinweisgebersystemen und Schulungen genannt. Die wesentlichen Compliance Fokusthemen sind Antikorruption, Wettbewerbsverhalten und Datenschutz. Die Regressionsergebnisse bezüglich der Anzahl der Compliance Elemente bzw. Maßnahmen deuten darauf hin, dass mit steigender Anzahl anderer Unternehmen, die Anteile am berichterstattenden Unternehmen halten, die Zahl der in den CMS-Abschnitten kommunizierten Compliance-Elemente bzw. Maßnahmen zunimmt. Für die Compliance Fokusthemen lässt sich ein positiver Einfluss der an der Bilanzsumme gemessenen Unternehmensgröße und der Anzahl an Geschäftssegmenten feststellen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Darstellungsweise der CMS Berichterstattung der HDAX Unternehmen noch heterogen ist. Zudem untermauern die Ergebnisse die fehlende einheitliche Regulierung der Berichterstattung über bereits eingerichtete CMS und die unterschiedliche Ausgestaltung von CMS bei HDAX Unternehmen. Das zweite Forschungsprojekt ist ein Experiment und untersucht die Reaktion von 148 Finanzanalysen auf den CMS Berichtsabschnitt eines Unternehmens. Der Abschnitt umfasst drei Gestaltungselemente: ein Textabschnitt, eine informationsvermittelnde Abbildung und Unterschriften der Top Manager. Untersucht werden der Einfluss der Gestaltungselemente auf das Vertrauen, die Verständlichkeit und die Nützlichkeit der Informationen, die Aktienkaufwahrscheinlichkeit, die Anlageempfehlungswahrscheinlichkeit sowie die Einschätzung des Kreditrisikos. Dem Textabschnitt liegt die Experimentalbedingung des positiven bzw. negativen Tonfalls zugrunde. Die Abbildung und die Unterschriften besitzen die Ausprägungen vorhanden bzw. nicht vorhanden. Die Ergebnisse zeigen einen positiven Haupteffekt für negativ formulierte CMS-Abschnitte auf die Wahrnehmung und die Entscheidungen der Finanzanalysten. Die beiden Ausnahmen bilden hierbei die Investitionsentscheidung sowie die Verständlichkeit des CMS-Abschnitts. Zudem bewirken die Einbindung der Unterschriften oder die der Abbildung stets eine positivere Wahrnehmung und Entscheidung der Finanzanalysten. Die Interaktionseffekte zeigen, dass ein positiv formulierter CMS-Abschnitt einen positiven Einfluss auf die Wahrnehmung und Entscheidungen von Finanzanalysten ausübt, sofern dieser CMS-Abschnitt die Unterschriften und die Abbildung beinhaltet. Zudem deuten die Ergebnisse darauf hin, dass unterschriebene CMS Berichtsabschnitte mit der Abbildung die Wahrnehmung und die Entscheidungen von Finanzanalysten verbessern. Diese Reaktion tritt jedoch nicht im Falle eines unterschriebenen und negativ formulierten CMS Abschnitts ein. Das dritte Forschungsprojekt ist ebenfalls ein Experiment und untersucht, ob die CMS Prüfung sowie die Art des CMS Prüfers und die Art des CMS-Prüfurteils das Vertrauen, sowie die Wahrscheinlichkeit zu Anlage- und Kreditvergabeempfehlung und zum Anlagekauf von 105 Bankdirektoren beeinflussen. Beim CMS Prüfer wird differenziert zwischen einer Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem TÜV Rheinland und beim Prüfurteil zwischen einer hinreichenden und begrenzen Sicherheit. Die Reaktionen weisen auf einen positiven Zusammenhang zwischen der Durchführung einer CMS-Prüfung und dem Vertrauen der Bankdirektoren sowie deren Entscheidungen zur Kreditvergabe, Aktienkaufempfehlung und persönlichem Aktienkauf hin. Dies verdeutlicht die Relevanz einer CMS-Prüfung im Vergleich zu Unternehmen, die ihr CMS nicht prüfen lassen. Zudem verdeutlichen die Untersuchungsergebnisse, dass im Falle einer CMS-Prüfung die Wahrscheinlichkeit des Kreditvergaberisikos geringer und die Wahrscheinlichkeit des privaten Aktienkaufs am höchsten ist. Zudem zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass die Bankdirektoren eindeutig zwischen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem TÜV Rheinland differenzieren. Bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als CMS-Prüfer weisen die Bankdirektoren dem hypothetischen Unternehmen ein signifikant höheres Vertrauen zu sowie höhere Wahrscheinlichkeiten hinsichtlich Kreditvergabe, Aktienkaufempfehlung sowie privatem Aktienkauf. Zudem sind Bankdirektoren eher bereit, Kredite zu gewähren und den Aktienkauf zu empfehlen, wenn die Aussagekraft des Prüfurteils hinreichend sicher ist. Allerdings sind die Ergebnisse bezüglich der Aussagekraft des CMS-Prüfurteils weniger deutlich und es bleibt unklar, ob Bankdirektoren einen Unterschied zwischen hinreichender Sicherheit und begrenzter Sicherheit tatsächlich wahrnehmen und wenn ja, ob sich dieser Unterschied auf ihr Vertrauen und ihre Entscheidungen auswirkt
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