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    Normative Leitbilder der Europäischen Medienordnung: Leitvorstellungen und rechtliche Anforderungen an die Governance für eine demokratische Öffentlichkeit

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    Begleitend zu der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands im zweiten Halbjahr 2020 hat das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) mehrere Gutachten und Untersuchungsberichte erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage für die Veranstaltungen der EU-Medienkonferenz im zweiten Halbjahr 2020 und darüber hinaus dienen sollten. Ziel der HBI-Untersuchungen war dabei die Identifikation von Möglichkeiten der mittel- und langfristigen Verbesserung der Kohärenz der europäischen Informations- und Kommunikationsordnung. Die derzeitige Informations- und Medienordnung ist - aus deutscher Perspektive - ein rechtliches Mehr-Ebenen-System, das aus Normen der EU, des Bundes und der Länder besteht. Hinzu treten völkerrechtliche Vorgaben, aber auch Normen der Selbstregulierung. Die derzeitige Regulierung in diesem Bereich, die teils jahrzehntealten Pfadabhängigkeiten folgt, ist angesichts struktureller Transformationen öffentlicher und individueller Information und Kommunikation immer wieder Gegenstand grundsätzlicher Debatten über ihre Kohärenz, Kongruenz, Zeitgemäßheit und Zukunftsfähigkeit. Die Analysen der Entwicklungen der letzten Jahre zeigen zwei - miteinander verwobene - Entgrenzungsprozesse, die die Medienordnungen in Europa herausfordern: Die Mitgliedstaaten stoßen bei der Modernisierung ihrer Medienordnungen auf das faktische Problem, dass sich Kommunikation auf der Seite der Angebote, der Vermittlung und der Rezeption grundlegend ändert. Ein Phänomen - unter anderen - ist die zunehmende Bedeutung von Intermediären, die hybride Funktionen erfüllen, etwa Individualkommunikation, neue Formen der überindividuellen Kommunikation und Vermittlung von medialen Inhalten auf einer Plattform verbinden. Vor diesem Hintergrund reicht die Sicherung von Medienvielfalt - auch wenn sie wichtig bleibt - nicht aus, um eine funktionierende Öffentlichkeit zu gewährleisten. Zunehmend rücken damit die Funktionen der Öffentlichkeit - für die Demokratie, aber auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und andere gesellschaftliche Prozesse - in den Mittelpunkt der Betrachtung. Rechtsmaterien außerhalb des Medienrechts beeinflussen zunehmend die Medienordnung. Die Datenschutzgrundverordnung kann als Beispiel dienen. Ihr wird großer Wert beim Schutz der Daten und der Privatheit der Unionsbürger*innen zugeschrieben. Die Folgen für die gesellschaftliche Kommunikation und funktionsfähige Öffentlichkeiten (etwa mit Blick auf die Rechte von Journalist*innen) sind aber enorm und wurden zum Teil nicht vollständig vorhergesehen. Ähnliches gilt für andere Rechtsmaterien. Da eine die Medienregulierung der Mitgliedstaaten - partiell - koordinierende Europäische Ordnung diese Entwicklungen ebenfalls nachvollziehen muss, steigt die Komplexität der Koordinationsaufgabe weiter. Für diese Aufgabe kommt dem Grundrechtsrahmen eine zentrale Rolle der Strukturierung und Begrenzung zu. Vor diesem Hintergrund unternimmt das vorliegende Arbeitspapier einen ersten Schritt, um Leitbilder gelingender gesellschaftlicher Kommunikation bzw. funktionierender Öffentlichkeit im Europäischen Grundrechtssystem zur ermitteln und offenzulegen. Dies ist eine enorme Aufgabe, so dass hier nur erste Gedanken formuliert werden können, die auf der aktuellen Auslegung der Grundrechte basieren und noch nicht über diese hinausgehen

    Zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor

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    With a special focus on safeguarding media pluralism, this study sheds light on the allocation of competences between the EU and the Member States in the media sector. Not only is the primary and secondary legal framework analysed in detail, but the relevant elements for ensuring media pluralism at EU level and core problems in media regulation under public international law are also examined. The study identifies both existing and potential tensions between national and EU level as well as limits to EU regulatory action. The analysis is put into context with the EU Digital Services Act Package and concludes with the identification of policy options for Member States

    Rundfunk und Grundgesetz: die Auswirkungen der Digitalisierung elektronischer Massenmedien auf den Rundfunkbegriff und die Folgen für die Rundfunkhoheit und die Rundfunkordnung in Deutschland und Europa

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    Ziel der Dissertation ist es, anhand des Normzwecks des Freiheitsrechts der Rundfunkfreiheit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen aufzuzeigen, die für einen rechtlichen Ordnungsrahmen und dessen Grenzen für das Rundfunkwesen unter den Bedingungen der Digitalisierung der Kommunikation zu gelten haben. Fernmeldetechnische veranstaltete Kommunikation, die an die Allgemeinheit gerichtet und nicht unter den einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff subsumierbar ist, kommt der Schutz des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zu. Verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Rundfunkbegriff fallen auseinander. Weiter ist es das Ziel, ausgehend von der gewonnenen Erkenntnis, die Grenzen und Notwendigkeit einer Veränderung der Gesetzgebungszuständigkeit zwischen den Verbandskompetenzen der Bundesländer, des Bundes und der Europäischen Union auszuloten. Weder das Bundesstaats- noch das Demokratieprinzip gewährleistet einen immerwährenden Verbleib der Rundfunk-Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern, da nur eine staatserhaltende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gesichert sein muss. Der Wegfall der Rahmenkompetenz für die Presse ordnet und vereinheitlicht das Medienverfassungsrecht

    Die Europäische Kommunikations-(Un)Ordnung: Mapping der medienrelevanten EU-Rechtsakte und Identifikation von Abhängigkeiten, Schnittbereichen und Widersprüchen

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    Im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 hat das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) mehrere Gutachten und Untersuchungsberichte erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage für die EU-Medienkonferenz im Juli 2020 und die nachfolgenden Focus Sessions dienten. Ziel der HBI-Untersuchungen war dabei die Identifikation von Möglichkeiten der mittel- und langfristigen Verbesserung der Kohärenz der europäischen Informations- und Kommunikationsordnung. Die derzeitige Informations- und Medienordnung ist ein rechtliches Mehr-Ebenen-System, das aus Normen der EU, des Bundes und der Länder besteht. Hinzu treten völkerrechtliche Vorgaben, aber auch Normen der Selbstregulierung. Die derzeitige Regulierung in diesem Bereich, die teils jahrzehntealten Pfadabhängigkeiten folgt, ist angesichts struktureller Transformationen öffentlicher und individueller Information und Kommunikation immer wieder Gegenstand grundsätzlicher Debatten über ihre Kohärenz, Kongruenz, Zeitgemäßheit und Zukunftsfähigkeit. Mit dem vorliegenden Gutachten soll eine systematische materiell-rechtliche Kartographierung der derzeit bestehenden Regelungen auf europäischer Ebene erfolgen, die den für die derzeitige EU-Medienordnung relevanten Sekundärrechtskorpus aus Sicht audiovisueller Angebote überblicksartig beschreibt, die einzelnen Rechtsakte aus einer komparativen Governance-Perspektive analysiert und so Abhängigkeiten, Überlappungen, strukturelle Unterschiede und mögliche Widersprüche aufzeigt. Dazu gehören mögliche Durchwirkungs- und Spill-Over-Effekte von Rechtsakten aus anderen Bereichen, deren Regelungen sich (auch) im Medienbereich bemerkbar machen und so faktischen Einfluss auf die Medienordnung haben

    Vielfaltssicherung in sozialen Netzwerken

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    In sozialen Netzwerken ist grundsätzlich zwar eine immense Meinungsvielfalt vorzufinden. Diese wird jedoch für jeden einzelnen Nutzer durch Computerprogramme personalisiert angepasst und nur ausschnittsweise präsentiert. Nach welchen Kriterien dies geschieht und ob die Nutzer nur einseitig nach ihren vermeintlichen Vorlieben informiert werden, bleibt oft ungewiss: Entstehen in sozialen Netzwerken Filterblasen, in denen Nutzer immer mehr vom immer Gleichen konsumieren, und Echokammern, in denen ein Austausch nur noch mit Gleichgesinnten stattfindet? Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund aus verfassungsrechtlicher Perspektive, ob in sozialen Netzwerken – ähnlich wie im Rundfunkwesen – ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit zum Schutz der Meinungsbildungsfreiheit die Meinungsvielfalt hinreichend zum Ausdruck kommen kann, ob die Länder durch Neuregelungen im Medienstaatsvertrag diesem Handlungsbedarf bereits adäquat Rechnung getragen haben und wie alternativ ein angemessener Ordnungsrahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt aussehen könnte. Der Fokus der Untersuchung liegt stellvertretend auf Facebook, da es deutschland- und weltweit die meisten registrierten Nutzer hat und damit immer noch das reichweitenstärkste Netzwerk darstellt

    Die Onlinedienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks : Zum Telemedienauftrag des § 11a RStV

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    Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit der Untersuchung der Onlinedienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Öffentlich-rechtliche Onlinedienste stehen in einem Spannungsverhältnis: Einerseits stellen sie eine gebührenfinanzierte Konkurrenz zu privaten Angeboten dar. Andererseits steht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Entwicklungsgarantie zu, nach der ihnen auch neue technische Möglichkeiten nicht verwehrt bleiben dürfen. Zugleich sind die Interessen des Gebührenzahlers an einer bezahlbaren Versorgung mit Informationen zu berücksichtigen. In der Arbeit werden zunächst der Realbereich beschrieben und die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Verbreitung von Onlinediensten untersucht. Im Anschluss werden die Onlinedienst in das Gefüge des Art. 5 Abs. 1 GG eingeordnet und Voraussetzungen und Grenzen für Onlinedienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erarbeitet. Die einschlägigen einfachgesetzlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags werden abschließend anhand der entwickelten Kriterien analysiert

    Neukonzeption der Medienordnung: Anpassung des Rechts der audiovisuellen Medien an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts

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    Audiovisuelle Medien werden im nationalen und unionalen Recht weitgehend kohärent reguliert. Maßgebliches Abgrenzungskriterium innerhalb des Prinzips abgestufter Regulierungsdichte ist ein rein technisches: die Gleichzeitigkeit des Signalempfangs. Die Verfasserin stellt die Schwächen des aktuellen Regulierungskonzepts dar und entwickelt neue zweckmäßigere Regulierungsgrundlagen für die Union und die BRD, die anhand der Regulierungsfelder der Zulassung, der Werbung und des Jugendmedienschutzes exemplarisch dargestellt werden

    Der Demokratisierungsgrad der bulgarischen Medien 20 Jahren nach dem Systemwechsel

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    Im November 2009 werden 20 Jahre seit dem Ende des sozialistischen Regimes in Bulgarien vergangen sein und dies wird mit einem großen Fest begangen. IN dieser Zeit hat sich die bul-garische Gesellschaft stark verändert und mit ihr auch die bulgarischen Medien. Ziel der Arbeit ist es, den Erfolg dieses Prozesses zu beurteilen, indem überprüft wird, inwiefern sich das bul-garische Pressemodell an das demokratische Medienmodell westlichen Typus angenähert hat. Es soll weiters untersucht werden, inwiefern sich der Autonomiegrad der bulgarischen Presse erhöht hat und ob eine Pressevielfalt gewährleistet ist. Diese zahlreichen Fragestellungen sollen anhand einer qualitativen Untersuchung in form von Experteninterviews überprüft werden. Es werden zu diesem Zwecke acht Medienexperten zur aktuellen Lage und aktuellen Problembe-reichen der bulgarischen Presse befragt.In November 2009, Bulgaria shall be celebrating its 20 year anniversary of the collapse of the socialist Regime. During this period the Bulgarian society changed tremendously and with it also its media. The aim of this paper is to assess the success of this process, by examining to what extent the Bulgarian press model has gotten closer to a democratic media model from the Wes-tern European type. It should further by examined to what extent the degree of autonomy of the Bulgarian press has increased and whether press diversity in Bulgaria is guaranteed. These va-rious issues have to be investigated by means of a qualitative study, which should be carried out in the form of expert interviews. Eight Bulgarian media experts will be questioned about the cur-rent situation and the relevant problems of the Bulgarian press

    Die Staatsunabhängigkeit der Medien

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    If the journalistic media are to be able to effectively perform their essential democratic tasks of forming public opinion and controlling state power, they must be independent of the state. At the same time, this state has to guarantee a diverse range of media and to inform the public about its activities. This tension is intensifying in the internet age, in which the expensive production of journalistic content is less and less taken for granted. This updates the state's duty to ensure media pluralism, for example by organizing a public service system or other promotional measures, and to carry out active public relations work. This in turn increases the risk that the state will influence media activity or become the media provider itself. The limits that the state has to observe in this context are worked out in this book on the basis of a cross-media, constitutional and international law analysis of the principle of the media's independence from the state.Sollen die journalistischen Medien ihre demokratiewesentlichen Aufgaben der öffentlichen Meinungsbildung und der Kontrolle staatlicher Macht wirksam wahrnehmen können, müssen sie vom Staat unabhängig sein. Gleichzeitig hat ebendieser Staat ein vielfältiges Medienangebot zu gewährleisten und die Öffentlichkeit über seine Tätigkeiten zu informieren. Dieses Spannungsverhältnis verschärft sich im Internetzeitalter, in welchem die teure journalistische Inhaltsproduktion immer weniger als gesichert gilt. So aktualisiert sich dadurch die staatliche Pflicht, den Medienpluralismus etwa durch die Organisation eines Service public-Systems oder anderweitiger Fördermassnahmen zu sichern und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit wahrzunehmen. Dies erhöht wiederum die Gefahr, dass der Staat die Medientätigkeit beeinflusst oder selber zum Medienanbieter wird. Welche Grenzen der Staat in diesem Kontext zu beachten hat, wird in diesem Buch anhand einer mediengattungsübergreifenden verfassungs- und völkerrechtlichen Analyse des Prinzips der Staatsunabhängigkeit der Medien herausgearbeitet
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