63 research outputs found

    Kommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst: rechtlicher Rahmen und Regelungsbedarf

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    Die NSA-Affäre mit ihren Deutschland-Bezügen wirft schwierige rechtliche Fragen auf. Problematisch ist vor allem die anlasslose, globale und massenhafte Überwachung elektronischer Kommunikation. Solche Aktivitäten sind mit den internationalen Normen zum Schutz der Menschenrechte kaum zu vereinbaren; und sie sind geeignet, außenpolitische Beziehungen zwischen Partnerstaaten empfindlich zu stören. Ernsthafte Kritik an den Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste lässt sich jedoch nur dann glaubhaft formulieren, wenn die eigene Praxis bestimmten Standards entspricht. Die vorliegende Studie untersucht, welche rechtlichen Anforderungen das Grundgesetz an die Kommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) stellt und wie diese Anforderungen legislativ umgesetzt worden sind. Von zentraler Bedeutung ist unter anderem, ob und in welchem Umfang auch ausländische Personen im Ausland durch die Grundrechte gegenüber der deutschen öffentlichen Gewalt geschützt sind. Davon hängt maßgeblich ab, welchen Bindungen der BND bei der Überwachung rein ausländischer Kommunikation unterliegt. Darüber hinaus geht es in der Studie auch darum, die rechtlichen Grenzen für einen Austausch personenbezogener Daten mit ausländischen Nachrichtendiensten auszuloten. (Autorenreferat

    Eingriffe in den Internet-Datenverkehr zur Durchsetzung des Urheberrechts

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    Die auf mitgliedstaatlicher und EU-Ebene grundrechtlich verbürgte Freiheit des Eigen-tums verlangt, das Urheberrecht effektiv zu schützen. Staatlich durchgeführte oder ange-ordnete technische Maßnahmen wie Netzsperren (IP- oder DNS-Sperren) und Deep Packet Inspection ermöglichen es u.a., gezielt die Übertragung von Daten zu blockieren, deren unlizenzierter Austausch über das Internet – etwa über Streaming-Portale – das Urheber-recht verletzt. Im Internet besteht ohne derartige technische Maßnahmen ein Durchset-zungsdefizit, da die unmittelbaren („Content Provider“) und mittelbaren Anbieter („Host-Provider“) der Inhalte oft nicht effektiv in Haftung genommen werden können; die techni-schen Betreiber der Infrastruktur des Internets („Internet Service Provider“) hingegen können dem staatlichen Zugriff nicht ausweichen. Die angesprochenen technischen Maß-nahmen greifen jedoch in verschiedene Grundrechte des Grundgesetzes und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein. Betroffen sind insbesondere die unterneh-merische Freiheit (Art. 16 Charta) der Internet Service Provider, die Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 Charta), das Recht auf Achtung der Kommunikation (Art. 7 Charta), das Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 Abs. 1 Charta) der Internet-Nutzer sowie die jeweiligen mitgliedstaatlichen Entsprechungen dieser Grundrechte. Der Gegen-stand dieser Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit der Anwendung technischer Maßnahmen zur Durchsetzung des Urheberrechts mit europäischem Primärrecht und dem Grundgesetz.The Fundamental Right to Property, which is guaranteed at Member State and EU level, requires that copyright be effectively protected. Technical measures implemented by or required by states, such as IP/DNS blocking or Deep Packet Inspection, enable, inter alia, the targeted blocking of transmissions of data whose unlicensed exchange over the inter-net – e.g. via streaming portals – infringes copyrights. Without such technical measures, there is an enforcement deficit in the internet, as the direct ("content providers") and indi-rect providers ("host providers") of the content often cannot be effectively held liable; the technical operators of internet infrastructure ("internet service providers"), on the other hand, cannot evade governmental intervention. The technical measures mentioned, how-ever, affect various fundamental rights of the German Constitution (the “Grundgesetz”) and the Charter of Fundamental Rights of the European Union. The rights affected are, in particular, the Freedom to Conduct a Business (Article 16 of the Charter) of internet ser-vice providers, the Freedom of Information (Article 11(1) of the Charter), the Right to Re-spect for Communications (Article 7 of the Charter) and the Right to Protection of Person-al Data (Article 8 (1) of the Charter) of internet users, and the respective Member State equivalents of these fundamental rights. Subject matter of this thesis is to examine whether the use of technological measures to enforce copyrights is in compliance with Eu-ropean primary law and the German Grundgesetz

    Smarte private Videoüberwachung: Die Zulässigkeit intelligenter Videoüberwachung durch nicht öffentliche Stellen im öffentlich zugänglichen Raum gemäß § 6b BDSG

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    Das Buch behandelt die Frage des zulässigen Einsatzes sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme durch Private im öffentlichen Raum am Maßstab des §6b BDSG a.F. . Die Autorin befasst sich hierzu mit der systemkonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der EMRK und der DSRL 95/46/EG sowie der Rechtsprechung der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeiten. Sie zeigt auf, dass in einem Gefüge komplexer Wertentscheidungen angesichts des betroffenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote differenzierte Einzelfallabwägungen entlang eines aufgestellten Kriterienkataloges zu treffen sind. Das zu § 6b BDSG a. F. entwickelte Ergebnis besteht auch vor § 4 BDSG n. F. und der EU-DSGVO

    Smarte private Videoüberwachung

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    Das Buch behandelt die Frage des zulässigen Einsatzes sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme durch Private im öffentlichen Raum am Maßstab des §6b BDSG a.F. . Die Autorin befasst sich hierzu mit der systemkonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der EMRK und der DSRL 95/46/EG sowie der Rechtsprechung der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeiten. Sie zeigt auf, dass in einem Gefüge komplexer Wertentscheidungen angesichts des betroffenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote differenzierte Einzelfallabwägungen entlang eines aufgestellten Kriterienkataloges zu treffen sind. Das zu § 6b BDSG a. F. entwickelte Ergebnis besteht auch vor § 4 BDSG n. F. und der EU-DSGVO

    Big Data als Herausforderung für das Datenschutzrecht und den Persönlichkeitsschutz

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    Private Nutzung von Smartglasses im öffentlichen Raum

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    Smartglasses erweitern und ergänzen die sinnliche Wahrnehmungsfähigkeit der Menschen und stellen so effiziente Mensch-Maschine-Schnittstellen dar, die Menschen zur Selbstbehauptung in einer datafizierten Welt befähigen. Zu diesem Zweck müssten Smartglasses jedoch die physische Welt möglichst detailreich erfassen, womit Menschen im öffentlichen Raum einer permanenten Beobachtung und einem Verlust von Rückzugmöglichkeiten ausgesetzt sein würden. Dr. Thomas Schwenke untersucht, ob Smartglasses sich angesichts dieser Gefährdung der Privatsphäre in den Alltag von Menschen integrieren und so überhaupt ihre technischen Vorteile ausspielen können. Die Untersuchung ist durch einen Dreiklang der technischen und gesellschaftlichen Betrachtung sowie deren rechtlicher Würdigung gekennzeichnet. Sie beginnt mit der Darstellung technischer Architektur sowie Funktionen und Einsatzbereichen von Smartglasses. Dabei werden insbesondere die möglichen Einsatzfelder herausgestellt, auf deren Grundlage die schützenswerten Interessen ihrer Nutzer herausgearbeitet werden. Für die Zwecke der Veranschaulichung werden Beispiele konkreter Geräte vorgestellt, und es wird auch ein Ausblick in mögliche künftige Entwicklungen gegeben. Anschließend widmet sich die Untersuchung den gesellschaftlichen Auswirkungen der Smartglasses-Technologie und den Reaktionen von Menschen auf die „Cyborgs“, wie deren Nutzer häufig bezeichnet werden. Danach werden das Konzept der Privatsphäre, dessen Grundlagen sowie seine historische Entwicklung dargestellt, um die Bedeutung der Privatsphäre sowie ihre Beeinträchtigung, aber auch ihre gegenwärtige und künftige Daseinsberechtigung beurteilen zu können. Im nächsten Schritt wird untersucht, inwieweit die Privatsphäre einen verfassungsrechtlichen Schutz erfahren hat und wie dieser durch den Einsatz von Smartglasses beeinträchtigt wird. Neben der Prüfung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung werden die Kriterien zur Bestimmung der Nützlichkeit und der Eingriffsintensität von Smartglasses zum Zweck der Interessenabwägung auf der Ebene des einfachen Rechts herausgearbeitet. Die rechtliche Prüfung wird durch die Möglichkeiten zur sofortigen Abwehr Betroffener sowie den Einfluss der EU-Datenschutzgrundverordnung auf die gewonnenen Ergebnisse abgeschlossen. Der Schlußteil der Untersuchung beginnt mit Prognose künftiger technischen und sozialer Entwicklungen. Ihr folgen Vorschläge für Maßnahmen, die eine privatsphärenschonende Nutzung von Smartglasses im öffentlichen Raum ermöglichen sollen

    Der internationale Schutz der Privatsphäre vor geheimdienstlicher Überwachung

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    This dissertation examines intelligence surveillance of private telecommunications and its compatibility with the international human right to privacy in Art. 17 ICCPR and in Art. 8 ECHR. These articles provide comprehensive protection against the most modern forms of surveillance including bulk interception. Several criteria apply in terms of the foreseeability of the surveillance laws. Telecommunication’s interception should be subject to authorisation and supervision by independent authorities and effective remedies should be available. Moreover, the study analyzes the extent to which the surveilling state and the state of residence violate their human rights obligations in cases of cross-border surveillance. The main question is whether the established definitions of "jurisdiction" are applicable to this extraterritorial scenario. The extraterritorial exercise of jurisdiction can also be based on effective control over specific objects relevant to human rights. According to this approach, telecommunications data are objects relevant to individual’s right to correspondence and data protection

    Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken: Mehrseitige Rechtsbeziehungen und arbeitsteilige Verantwortungsstrukturen als Herausforderung für das europäisierte Datenschutzrecht

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    Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken stellt das europäisierte Datenschutzrecht vor erhebliche Herausforderungen. Globale Akteure und dezentralisierte Prozesse führen zu einer rechtlich schwer fassbaren Verantwortungsdiffusion. Die Autorin untersucht, wie effektiv das Datenschutzrecht die informationelle Selbstbestimmung von Nutzern sozialer Netzwerke, insbesondere Facebooks, absichert. Im Schwerpunkt der Betrachtung stehen dabei die Probleme der internationalen Anwendbarkeit des Datenschutzrechts, der Verantwortungsdiffusion in mehrseitigen Rechtsverhältnissen, des Rechts auf anonyme Nutzung sowie des Ausgleichs von Informations- und Machtgefällen in sozialen Netzwerken. Die Untersuchung erfolgt unter ausführlicher Berücksichtigung der europäischen Datenschutzgrundverordnung und der sich aus dieser ergebenden Änderungen der Rechtslage in Bezug auf die betrachteten Fragestellungen

    Internetsicherheit in Europa

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    The question of how the law can deal with the problem of internet security is addressed in this volume. Starting with the fact that the internet is structurally insecure, the author finds that the uncertainty this causes must be countered with legal means, particularly when it comes to controlling information about weak spots. Hannfried Leisterer’s study examines whether and to what extent information management law can contribute to ensuring internet security

    Klassifizierung elektronischer Beweismittel für strafprozessuale Zwecke

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    Die Arbeit beschreibt die Notwendigkeit der (Neu-)Klassifizierung elektronischer Beweismittel, da die derzeitige Unterscheidung der StPO von Kommunikationsdaten in Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten nicht zielführend ist. Es wird gezeigt, dass sich eine Klassifikation ausschließlich nach dem Kriterium der berechtigten Erwartungshaltung der Vertraulichkeitswahrung des Datensubjekts richten darf, das eine Unterscheidung in Kernbereichsdaten, geheime Daten, vertrauliche Daten, beschränkt zugängliche Daten und unbeschränkt zugängliche Daten erlaubt. Die Arbeit beinhaltet einen umfassenden Gesetzesentwurf zur entsprechenden Neuregelung der StPO
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